Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für Behinderte - Keine Erhöhung der Gebühren für die Freifahrtberechtigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
304 Unterstützende 304 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

304 Unterstützende 304 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Freifahrtberechtigung von derzeit 60 ?uro im Jahr für Schwerbehinderte ( Gehbehinderte, Hilflose, Blinde usw) nicht erhöht wird.

Begründung

Mit der Erhöhung der Gebühren für Freifahrtberechtigte in Deutschland wird in erster Linie den benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft zusätzlich Steine in den Weg gelegt, da diese Behindertengruppen in den meisten Fällen eher Sozialschwach sind. Rein rechnerisch ergäbe sich nach den derzeitigen Vorstellungen der Bundesregierung eine Mehreinnahme (ausgehend von etwa 1.4 Mio. Freifahrtberechtigten und einer Erhöhung von 60? auf 72? ) von etwa nur 16,8 Mio?. Das ist sozial einfach nicht hinnehmbar und deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, nicht auf Kosten der Schwerbehinderten die Staatskasse zu füllen

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-21711-039105Unentgeltliche Beförderung im
    öffentlichen Personennahverkehr für
    Behinderte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent setzt sich dafür ein, dass die Gebühren für die Freifahrtberechtigung von
    derzeit 60 Euro im Jahr für Schwerbehinderte (Gehbehinderte, Hilflose, Blinde usw.)
    nicht erhöht werden.
    Der Petent führt aus, dass eine Erhöhung der Gebühren für Freifahrtberechtigte
    gerade eine Bevölkerungsgruppe treffen würde, die überwiegend sozial schwach sei.
    Es sei nicht hinnehmbar, diese Menschen zusätzlich zu belasten. Bei einer Erhöhung
    von 60 Euro auf 72 Euro... weiter

Noch kein PRO Argument.

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