Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für Behinderte - Keine Erhöhung der Gebühren für die Freifahrtberechtigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

304 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

304 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Freifahrtberechtigung von derzeit 60 ?uro im Jahr für Schwerbehinderte ( Gehbehinderte, Hilflose, Blinde usw) nicht erhöht wird.

Begründung

Mit der Erhöhung der Gebühren für Freifahrtberechtigte in Deutschland wird in erster Linie den benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft zusätzlich Steine in den Weg gelegt, da diese Behindertengruppen in den meisten Fällen eher Sozialschwach sind. Rein rechnerisch ergäbe sich nach den derzeitigen Vorstellungen der Bundesregierung eine Mehreinnahme (ausgehend von etwa 1.4 Mio. Freifahrtberechtigten und einer Erhöhung von 60? auf 72? ) von etwa nur 16,8 Mio?. Das ist sozial einfach nicht hinnehmbar und deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, nicht auf Kosten der Schwerbehinderten die Staatskasse zu füllen

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.07.2012
Sammlung endet: 10.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-21711-039105Unentgeltliche Beförderung im
    öffentlichen Personennahverkehr für
    Behinderte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent setzt sich dafür ein, dass die Gebühren für die Freifahrtberechtigung von
    derzeit 60 Euro im Jahr für Schwerbehinderte (Gehbehinderte, Hilflose, Blinde usw.)
    nicht erhöht werden.
    Der Petent führt aus, dass eine Erhöhung der Gebühren für Freifahrtberechtigte
    gerade eine Bevölkerungsgruppe treffen würde, die überwiegend sozial schwach sei.
    Es sei nicht hinnehmbar, diese Menschen zusätzlich zu belasten. Bei einer Erhöhung
    von 60 Euro auf 72 Euro im Jahr ergäben sich Mehreinnahmen von 16,8 Millionen
    Euro. Die Bundesregierung dürfe nicht auf Kosten der Schwerbehinderten die
    Staatskasse füllen.
    Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 46 Diskussionsbeiträge
    und 304 Mitzeichnungen eingegangen. Die Petition hat viel Zuspruch, aber auch
    kritische Kommentierung gefunden. Es wurden auch Zweifel geäußert, ob tatsächlich
    die meisten Menschen mit Behinderung sozial schwach seien.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeholt. Unter
    Berücksichtigung der Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung folgendermaßen aus:
    Der Petitionsausschuss weist zum Hintergrund des Anliegens zunächst auf folgende
    Zahlen hin: Im Jahr 2011 haben rund 1,4 Millionen mobilitätsbehinderte Menschen
    von dem Recht auf Freifahrt Gebrauch gemacht. Die Gesamtaufwendungen dafür
    beliefen sich auf rund 565 Millionen Euro, wovon der Bund rund 235 Millionen

    getragen hat. Dem stehen Einnahmen aus der Eigenbeteiligung in Höhe von
    45,8 Millionen gegenüber, wovon dem Bund 14 Millionen zugeflossen sind.
    Da die Höhe der Eigenbeteiligung seit 1984 unverändert bei 60 Euro im Jahr lag und
    die jetzt geplante Erhöhung auf 72 Euro zielt (also pro Monat sechs statt fünf Euro),
    hält der Petitionsausschuss die Anhebung für maßvoll. Von dieser zum 1. Januar
    2012 geplanten Erhöhung, der ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung
    des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zugrunde liegt, sind ausschließlich
    diejenigen Menschen mit Schwerbehinderung betroffen, die nicht bedürftig sind.
    Einkommensschwache Menschen mit Behinderung, insbesondere
    Grundsicherungsempfänger, bleiben auch in Zukunft von der Eigenbeteiligung
    befreit.
    Hinzu kommt, dass die Freifahrtmöglichkeiten in den letzten Jahren erheblich
    erweitert worden sind. Mit dem Wegfall des Streckenverzeichnisses zum
    1. September 2011 ist die Begrenzung auf den 50-km-Umkreis um den Wohnort
    aufgehoben. Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen können seitdem die
    Züge des Nahverkehrs bundesweit nutzen. Auch wenn sicher bei weitem nicht alle
    Betroffenen bundesweite Fahrten unternehmen können oder wollen, so gibt es doch
    für den häufig nachgefragten Bereich zwischen 50 km und 100 km damit eine
    Entlastung.
    Der Petitionsausschuss kann sich vor diesem Hintergrund nicht für die Petition
    einsetzen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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49 %
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