Регион: Europa
Изображение на петицията Väterdiskriminierende Weihnachstwerbung der Beiersdorf AG einstellen
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Väterdiskriminierende Weihnachstwerbung der Beiersdorf AG einstellen

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Beiersdorf AG Unnastraße 48 20245 Hamburg Deutschland
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10.01.2014 г., 17:03

Der Deutsche Werberat hat geantwortet: 10.01.2014

Sehr geehrter Herr Trübel,

wir nehmen Bezug auf Ihre Beschwerde vom 23. Dezember 2013.

Der Werbungtreibende hat uns inzwischen mitgeteilt, dass die Werbemaßnahme bereits seit dem 26. Dezember 2013 nicht mehr geschaltet wird.
Da der Deutsche Werberat entsprechend seiner Verfahrensordnung eine Beschwerde über eine Werbemaßnahme nicht weiter verfolgt, wenn das werbungtreibende Unternehmen sich bereiterklärt hat, die Werbung zu ändern oder nicht mehr zu schalten, sehen wir die Angelegenheit als erledigt an.

Gleichwohl möchten wir Sie noch darüber informieren, dass uns das werbungtreibende Unternehmen in seiner ausführlichen Stellungnahme mitgeteilt hat, dass keinesfalls beabsichtigt war, mit dem Spot in irgendeiner Form den Eindruck zu vermitteln, dass die Bedeutung von Vätern in der Familie nicht wertgeschätzt würde. Der Spot erhebe auch keinesfalls den Anspruch, eine vermeintlich komplette Familie zu zeigen. Weiter hat uns das werbungtreibende Unternehmen darauf hingewiesen, dass der hier gezeigte Spot mit Kind, Großeltern, Mutter und deren Bruder Teil einer Folge von Werbefilmen sei. Der Vater sei „Hauptdarsteller“ in einem der nächsten Spots; auch deswegen hätte man ihm im vorliegenden Spot keine Rolle zugedacht.

Die Betrachtung einzelner Werbespots im Zusammenhang einer Gesamtkampagne ist zwar für die Bewertung des Deutschen Werberates, der nur einzelne Werbemaßnahmen prüft, nicht ausschlaggebend. Jedoch gehen auch wir davon aus, dass ein Spot nicht bereits deswegen diskriminierend ist, weil er nicht die „Standardfamilie“ aus Vater, Mutter, Sohn und Tochter zeigt. Vielmehr halten wir es durchaus für anerkennenswert, wenn ein Unternehmen in seiner Werbung die vielfältigen Konstellationen widerspiegelt, in der in unserer heutigen Gesellschaft Familien auch am Weihnachtsfest zusammenkommen können. Eine Diskriminierung abwesender Familienmitglieder sehen wir hierin nicht zwingend.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Dr. Jeannette Viniol


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