Gesundheit

Verbesserung der Corona-Verordnungen an Schulen und im Lebensmittelhandel in RLP

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
34 Unterstützende 21 in Rheinland-Pfalz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

34 Unterstützende 21 in Rheinland-Pfalz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

08.12.2021, 13:12

Präzisierung der Forderung. Es soll um ein Ermöglichen nicht um ein erzwingen gehen.


Neuer Petitionstext:

1. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests nach einem positiven Schnelltest in der Schule

  • Wir verlangen, dass man nach einem positiven Schnelltest die Schule erst wieder mit einem negativen PCR-Test besuchen darf.
  • Momentan ist es möglich bei einem positiven Schnelltest in der Schule nach der Vorlage eines negativen PoC-Antigen-Testergebnisses (besser bekannt als Schnelltest) wieder den Unterricht zu besuchen. Ein Kind kann also in der Schule mit einem Schnelltest positiv getestet werden, dann an einer beliebigen offiziellen Teststelle einen negativen Schnelltest machen und wieder in die Schule kommen.
  • Genauer heißt es vom Ministerium für Bildung veröffentlichten Konzept „Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen in Rheinland-Pfalz gültig ab 14. Juni 2021“ auf S. 11: „Die Eltern veranlassen umgehend eine Überprüfung des positiven Selbsttestergebnisses durch einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal oder einen PCR-Test. Sie teilen das Ergebnis der Überprüfung des Selbsttests unverzüglich der Schule mit.“
  • Da auch Schnelltests auf dem Markt sind, die nicht einmal eine „sehr hohe“ Viruslast erkennen (vgl.: Spektrum), kann dieses negative PoC-Antigen-Testergebnis nicht als ausreichend angesehen werden, um einen erneuten Schulbesuch zu erlauben. Hier sollte dringend ein PCR-Test verlangt werden.

2. TestpflichtTestmöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler

  • Wir verlangen, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte regelmäßig getestet werden.werden, wenn sie dies wünschen.
  • Momentan hat das Land Rheinland-Pfalz angeordnet, geimpfte und genesene Kinder nicht weiter zu testen, wenn die Schulen davon Kenntnis haben. Formuliert wird dies im „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz “ wie folgt: „Folgende Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt und im Falle eines entsprechenden Nachweises von der Teilnahme an der Testung befreit: Symptomlose geimpfte Personen(...), Symptomlose genesene Personen (...) Symptomlose genesene und geimpfte Personen (...).
  • Im Hinblick auf Mutationen des Virus wie der Omikron-Variante erscheint es sinnvoll alle Schülerinnen und Schüler, sowie das Lehrpersonal regelmäßig zu testen. Viele würden sich gerne trotz Impfung in der Schule gerne testen lassen, sollen es aber aktuell in RLP nicht.

3. Uneingeschränkte Maskenpflicht beim Lebensmittelverkauf

  • Wir verlangen, dass bei Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln ausnahmslos Maske getragen werden muss.
  • Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen mit Kundenverkehr, z.B. Bäckereien, oder Metzgereien, wenn diese vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Eine Impfung schützt mitnichten zu 100% vor Infektiosität. Wir wollen, dass Menschen möglichst keine infektiösen Tröpfchen auf Lebensmitteln hinterlassen. Deswegen fordern wir eine Maskenpflicht beim Verkauf von Lebensmitteln.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16 (8 in Rheinland-Pfalz)


Mehr zum Thema Gesundheit

44.252 Unterschriften
2 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern