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Verbot von E-Scooter-Verleih in Deutschland

Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
451 Tukeva 451 sisään Saksa

Keräys valmis

451 Tukeva 451 sisään Saksa

Keräys valmis

  1. Aloitti huhtikuuta 2023
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

26.04.2024 klo 8.27

Ich grüße euch allerseits!

Ich möchte euch heute darüber informieren, das mit dem Stichtag die Unterzeichnerfrist unserer Petition abgelaufen ist. Insgesamt haben 451 Personen unterschrieben. Dafür danke ich euch allen. Leider sind das nach einem Jahr nicht sehr viele, die sich hierfür entschließen konnten, dennoch habe ich heute die Petition an den dafür zuständigen Ausschuss im Deutschen Bundestag weitergereicht, da sie sich auf jeden Fall damit beschäftigen müssen (so will es das Gesetz). Ich habe aber auch erfahren, das es einige weitere Petitionen gibt oder gab, die sich auch mit dem Verbot von leihbaren E-Scootern einsetzten. Beispiele wie Paris und jetzt sogar Gelsenkirchen zeigen jedenfalls, das unser Bestreben nicht ganz aussichtslos ist. Vielleicht wird doch noch eines Tages der menschliche Verstand über den kommerziellen Hintergrund siegen.

Es grüßt euch herzlich.
Peter Eckhart Reichel
www.facebook.com/groups/5937672839621786


31.08.2023 klo 16.56

Liebe Unterzeichner und Unterstützer dieser Petition!
Derzeit gibt es bereits 47.000 elektrische Leihroller allein in Berlin. Die Bürgersteige und Stellflächen sind vollgestellt mit E-Scootern. Nach einer Bürgerbefragung wird der Verleih von elektrischen Leihrollern am 1. September in Paris eingestellt. Einige der 15.000 Exemplare kommen aus Paris dann auch nach Berlin.
WIR SOLLTEN UNS DAS NICHT BIETEN LASSEN! Bitte unterstützt und verbreitet deshalb diese Petition weiterhin, denn der neue Berliner Senat und auch viele andere Landesregierungen haben die damit verbundenen Gefahren offensichtlich noch nicht verstanden. Erst jüngst hat das Landgericht Bremen die Klage eines blinden Mannes abgewiesen, er hatte bei einem Sturz über einen abgestellten Roller im Juli 2020 einen Oberschenkelhalsbruch erlitten und deshalb unter anderem auf Schmerzensgeld geklagt. Dem Urteil zufolge war die Aufstellung der E-Scooter an einer Hauswand zulässig, begründete das Gericht.
Dieses eine Beispiel sollte ausreichen, ich könnte jedoch noch viele weitere Unfälle aufzählen.
Bitte macht unsere Petition bekannter und helft mir dabei diese zu verbreiten.
Ich sage euch allen ein herzliches DANKESCHÖN!
Peter Eckhart Reichel




07.04.2023 klo 11.08

Die Dauer der Petitionssammlung wurde verlängert, damit sich mehr Menschen daran beteiligen können. Ebenso wurd das Schlagwort themenbezogen angepasst.


Neues Zeichnungsende: 03.04.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 51 (51 in Deutschland)


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