08.06.2017, 07:14
Lukas Kaczmarek Sicherheit im Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitgehend entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Benutzungspflicht des Abblendlichtes am
Tage für Kraftfahrzeuge begehrt.
In der öffentlichen Petition, der sich 334 Mitzeichner angeschlossen haben und zu
der 80 Diskussionsbeiträge vorliegen, wird Folgendes ausgeführt:
Mit eingeschaltetem Abblendlicht sei ein Fahrzeug im Straßenverkehr auch am Tage
besser wahrnehmbar. Bereits 17 europäische Staaten hätten eine solche Pflicht ein-
geführt.
Im Wesentlichen könne dadurch die Geschwindigkeit entgegenkommender Fahrzeu-
ge besser eingeschätzt werden. Studien belegten, dass sich die Häufigkeit von Unfäl-
len um 25 vom Hundert reduziere, u. a. weil die Fahrer fahrende von haltenden Fahr-
zeugen besser unterscheiden könnten. Auch Kinder könnten die herannahenden
Fahrzeuge einfacher erkennen.
Dem Argument der Automobilclubs, Motorradfahrer könnten bei Einführung einer sol-
chen Pflicht leichter übersehen und somit Opfer von Verkehrsunfällen werden, könne
mit der Unfallstatistik nach Einführung der Tagesfahrlichtpflicht in den europäischen
Nachbarstaaten begegnet werden, welche keinen Anstieg von Unfällen mit Motorrä-
dern aufzeige.
Der geringfügige Kraftstoffmehrverbrauch infolge der Einführung der Lichtpflicht am
Tag sei unbedeutend gegenüber der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Einführung einer solchen Pflicht sei erforderlich, da einzig auf diesem Weg eine
Verbesserung der Wahrnehmbarkeit im Straßenverkehr erreichbar sei.
Auch das Europäische Parlament befürworte eine Tagesfahrlichtpflicht.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Zugrundelegung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) wie folgt dar:
Ein wichtiges Ziel der Verkehrspolitik ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Auch das Autofahren in Deutschland ist in diesem Rahmen noch sicherer zu gestal-
ten.
Zur Erreichung dieses Ziels ist in vielen anderen Staaten das Fahren mit Licht am
Tage eingeführt worden.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurde vom Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragt, im Rahmen einer Studie die
noch offenen Fragen zu den vorhandenen Forschungsergebnissen, Studien und Pro-
jekten über das Fahren mit Licht am Tage umfassend zu untersuchen. Dabei sollten
insbesondere die Vor- und Nachteile des Einsatzes der neuesten Lichttechnik (sog.
Tagfahrleuchten) näher untersucht werden.
Ein wesentliches Ergebnis der Studie ist die Tatsache, dass mit den Tagfahrleuchten
ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden
kann. Insbesondere die im Rahmen der Benutzung des üblichen Abblendlichtes be-
fürchteten Umweltnachteile durch erhöhten Kraftstoffverbrauch und einen dadurch
bedingten Schadstoffmehrausstoß lassen sich durch den Einsatz der modernen
Lichttechnik von Tagfahrleuchten vermeiden.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses muss das Ziel eine dauerhafte Lösung zu
Gunsten einer erhöhten Verkehrssicherheit sein. Hierzu ist die Ausrüstung von neu in
den Verkehr kommenden Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw und Busse) mit Tagfahrleuch-
ten einzuführen.
Die Einführung einer verpflichtenden Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Tagfahr-
leuchten unmittelbar in das nationale Recht ist allerdings nicht möglich. Vielmehr ist
ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Euro-
pa der Vereinten Nationen (UNECE) erforderlich. Die Grundlagen hierfür sind nun-
mehr geschaffen. Die zuständigen Gremien des UNECE haben nach umfassenden
Diskussionen im November 2007 die verpflichtende Ausrüstung von Neufahrzeugen
mit Tagfahrleuchten beschlossen. Allerdings konnten sich die betroffenen Staaten
einzig auf eine Einführung der Verpflichtung nach dem Ablauf von Übergangsfristen
einigen. Danach sind Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Fahrzeuge der Kategorien M1
und N1 ab voraussichtlich Ende 2010 und schwere Lkw und Busse Fahrzeuge
der Kategorien M2, M3, N2 und N3 ab voraussichtlich Mitte 2012 nur dann geneh-
migungsfähig und in den Verkehr zu bringen, wenn sie mit Tagfahrleuchten ausge-
rüstet sind. Diese Regelung ist künftig im Rahmen der Typengenehmigung von den
Mitgliedstaaten der EU anzuwenden.
Die Pflicht zum Fahren mit Licht am Tage wird damit eingeführt, so dass dem Anlie-
gen der Petition weitgehend entsprochen wird. Vor allem der erhöhte Kraftstoff-
verbrauch und der Schadstoffmehrausstoß bei der Benutzung des normalen Ab-
blendlichts lassen eine Ausrüstungspflicht für Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten da-
bei sinnvoller erscheinen. Jedem Fahrzeugführer steht es allerdings frei, in der Über-
gangszeit das Abblendlicht am Tage zu nutzen, wie es das BMVBS empfiehlt.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzu-
schließen.