Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass Kraftfahrer auch am Tage das Abblendlicht ihres Kraftfahrzeugs benutzen sollen. Dies trägt zur Erhöhung der Sicherheit im Verkehr maßgeblich bei. Verstöße sollen in Form von Bußgeldern geahndet werden.Begründung: Mit Abblendlicht ist ein Fahrzeug im Strassenverkehr auch am Tage besser wahrzunehmen und zu erkennen. In Europa haben bereits 17 Staaten eine Lichtpflicht am Tag. Dies spricht eindeutig für eine solche Pflicht. Weiterhin hat Polen von einer ganzjährigen Lichtpflicht am Tag auf eine Lichtpflicht am Tag in den Wintermonaten umgestellt. Dies hat allerdings die Unfallquote so erhöht, dass man wieder auf eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag übergegangen ist. Außerdem kann die Geschwindigkeit eines entgegenkommenden Wagens mit Scheinwerfern einfacher abgeschätzt werden. Studien belegen: Die Zahl der Unfälle würde um 25 Prozent sinken. Die Fahrer müssen im seitlichen Gesichtsfeld blitzschnell zwischen fahrenden und haltenden Autos unterscheiden ? sagen Unfallforscher ? und das ist mit Licht besser möglich. Außerdem würden vor allem Kinder die Autos schneller erkennen. Und das Wohl unserer Kinder sollte das Wichtigste sein. Der Aussagen der Automobilclubs, dass Motorradfahrer dadurch schlechter zu erkennen wären, muss eindeutig widersprochen werden. Die Erfahrung bei unseren europäischen Nachbarn hat gezeigt, dass es keinen Anstieg von Unfällen mit Motorradfahrern nach Einführung der Lichtpflicht am Tag gegeben hat . Auch die Tatsache, dass 1/10 l pro 100 km mehr Benzin verbraucht wird, ist zu dem Nutzen von 25% weniger Unfällen relativ gering zu bewerten. Manche Kritiker sind auch der Meinung, dass jeder Verkehrsteilnehmer heute schon die Möglichkeit und das Recht hat mit Abblendlicht zu fahren. Dagegen ist zu erwidern, dass die Verkehrsteilnehmer, die mit Abblendlicht fahren damit benachteiligt werden, da sie selbst besser zu erkennen sind aber nichts gegen schlecht erkennbare Fahrzeuge ausrichten können. Die Bundesanstalt für das Strassenwesen fand sogar nach Auswertung mehrerer Studien heraus, dass in Deutschland jährlich rund 200 Verkehrstote und etwa 16000 Verletzte weniger zu beklagen wären, wenn auch am Tag mit Licht gefahren wird. Selbst das Europäische Parlament ist für das Tagfahrlicht und die EU-Komission prüft, ob für die Mitgliedsstaaten eine einheiltliche Regelung neu aufgelegt werden könnte. Helfen auch sie mit unsere Strassen für uns und unsere Kinder sicherer zu machen!!!!!!
Lukas Kaczmarek Sicherheit im Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen weitgehend entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Benutzungspflicht des Abblendlichtes am
Tage für Kraftfahrzeuge begehrt.
In der öffentlichen Petition, der sich 334 Mitzeichner angeschlossen haben und zu
der 80 Diskussionsbeiträge vorliegen, wird Folgendes ausgeführt:
Mit eingeschaltetem Abblendlicht sei ein Fahrzeug im Straßenverkehr auch am Tage
besser wahrnehmbar. Bereits 17 europäische Staaten hätten eine solche Pflicht ein-
geführt.
Im Wesentlichen könne dadurch die Geschwindigkeit entgegenkommender Fahrzeu-
ge besser eingeschätzt werden. Studien belegten, dass sich die Häufigkeit von Unfäl-
len um 25 vom Hundert reduziere, u. a. weil die Fahrer fahrende von haltenden Fahr-
zeugen besser unterscheiden könnten. Auch Kinder könnten die herannahenden
Fahrzeuge einfacher erkennen.
Dem Argument der Automobilclubs, Motorradfahrer könnten bei Einführung einer sol-
chen Pflicht leichter übersehen und somit Opfer von Verkehrsunfällen werden, könne
mit der Unfallstatistik nach Einführung der Tagesfahrlichtpflicht in den europäischen
Nachbarstaaten begegnet werden, welche keinen Anstieg von Unfällen mit Motorrä-
dern aufzeige.
Der geringfügige Kraftstoffmehrverbrauch infolge der Einführung der Lichtpflicht am
Tag sei unbedeutend gegenüber der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Einführung einer solchen Pflicht sei erforderlich, da einzig auf diesem Weg eine
Verbesserung der Wahrnehmbarkeit im Straßenverkehr erreichbar sei.
Auch das Europäische Parlament befürworte eine Tagesfahrlichtpflicht.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Zugrundelegung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) wie folgt dar:
Ein wichtiges Ziel der Verkehrspolitik ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Auch das Autofahren in Deutschland ist in diesem Rahmen noch sicherer zu gestal-
ten.
Zur Erreichung dieses Ziels ist in vielen anderen Staaten das Fahren mit Licht am
Tage eingeführt worden.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurde vom Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragt, im Rahmen einer Studie die
noch offenen Fragen zu den vorhandenen Forschungsergebnissen, Studien und Pro-
jekten über das Fahren mit Licht am Tage umfassend zu untersuchen. Dabei sollten
insbesondere die Vor- und Nachteile des Einsatzes der neuesten Lichttechnik (sog.
Tagfahrleuchten) näher untersucht werden.
Ein wesentliches Ergebnis der Studie ist die Tatsache, dass mit den Tagfahrleuchten
ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden
kann. Insbesondere die im Rahmen der Benutzung des üblichen Abblendlichtes be-
fürchteten Umweltnachteile durch erhöhten Kraftstoffverbrauch und einen dadurch
bedingten Schadstoffmehrausstoß lassen sich durch den Einsatz der modernen
Lichttechnik von Tagfahrleuchten vermeiden.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses muss das Ziel eine dauerhafte Lösung zu
Gunsten einer erhöhten Verkehrssicherheit sein. Hierzu ist die Ausrüstung von neu in
den Verkehr kommenden Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw und Busse) mit Tagfahrleuch-
ten einzuführen.
Die Einführung einer verpflichtenden Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Tagfahr-
leuchten unmittelbar in das nationale Recht ist allerdings nicht möglich. Vielmehr ist
ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommission für Euro-
pa der Vereinten Nationen (UNECE) erforderlich. Die Grundlagen hierfür sind nun-
mehr geschaffen. Die zuständigen Gremien des UNECE haben nach umfassenden
Diskussionen im November 2007 die verpflichtende Ausrüstung von Neufahrzeugen
mit Tagfahrleuchten beschlossen. Allerdings konnten sich die betroffenen Staaten
einzig auf eine Einführung der Verpflichtung nach dem Ablauf von Übergangsfristen
einigen. Danach sind Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Fahrzeuge der Kategorien M1
und N1 ab voraussichtlich Ende 2010 und schwere Lkw und Busse Fahrzeuge
der Kategorien M2, M3, N2 und N3 ab voraussichtlich Mitte 2012 nur dann geneh-
migungsfähig und in den Verkehr zu bringen, wenn sie mit Tagfahrleuchten ausge-
rüstet sind. Diese Regelung ist künftig im Rahmen der Typengenehmigung von den
Mitgliedstaaten der EU anzuwenden.
Die Pflicht zum Fahren mit Licht am Tage wird damit eingeführt, so dass dem Anlie-
gen der Petition weitgehend entsprochen wird. Vor allem der erhöhte Kraftstoff-
verbrauch und der Schadstoffmehrausstoß bei der Benutzung des normalen Ab-
blendlichts lassen eine Ausrüstungspflicht für Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten da-
bei sinnvoller erscheinen. Jedem Fahrzeugführer steht es allerdings frei, in der Über-
gangszeit das Abblendlicht am Tage zu nutzen, wie es das BMVBS empfiehlt.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzu-
schließen.
Zur Zeit fahren beleuchtete und unbeleuchte Fahrzeuge auf unseren Straßen. Die Aufmerksamkeit richtet sich schneller auf die beleuchteten Fahrzeuge, das unbeleuchtet Fahrzeug fällte viel später auf. Ein unbeleuchtetes Fahrzeug kann auch mit parkenden Fahrzeugen verwechselt werden.