08.06.2017, 07:14
Franz Thalhofer
Vergütung für medizinische Leistungen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
wurde.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Ärzte für die Behandlung psychischer Erkran-
kungen zusätzliche finanzielle Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass das derzeitige Honorar nicht
ausreiche, um eine sachgemäße Versorgung zu gewährleisten. Dies führe vermehrt
zu Praxisschließungen. Vor dem Hintergrund, dass Menschen mit psychosomati-
schen Erkrankungen auch eine gewisse Gefahr für die Gesellschaft darstellten, sei
das geltende Honorarsystem unverantwortlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 273 Mitzeichnern unterstützt
wurde und zu elf Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der Ein-
gabe eingereichten Unterlagen verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt darstellen:
Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass psychische Er-
krankungen sowohl von Ärzten als auch von Psychologen (Psychotherapeuten) be-
handelt werden. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich daher sowohl auf Ärzte
als auch auf Psychotherapeuten.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen im Zuge der
im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) vom 26. März 2007 geregelten vertragsärztli-
chen Vergütungsreform insgesamt deutlich mehr finanzielle Mittel für die Vergütung
zur Verfügung stellen. Zwar liegen derzeit noch keine Echt-Abrechnungsdaten über
die tatsächliche Honorarhöhe vor, da erst seit wenigen Monaten nach dem neuen
Vergütungssystem abgerechnet wird, nach aktuellen Schätzungen aber erhalten
Ärzte und Psychotherapeuten im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 insgesamt
Mehrhonorare von über 3,2 Mrd. Euro.
einem Anstieg von
Dies entspricht
zwölf Prozent.
Nach Kenntnis des Petitionsausschusses ist insgesamt davon auszugehen, dass
insbesondere Psychotherapeuten zu den Gewinnern der Vergütungsreform gehören
dürften. Der Grund hierfür liegt in den Vorgaben des Gesetzgebers zur Honorierung
der psychotherapeutischen Leistungserbringer. Der für die Bewertung ärztlicher und
psychotherapeutischer Leistungen zuständige Bewertungsausschuss bewertet psy-
chotherapeutische Leistungen nunmehr deutlich höher als zuvor, sodass der durch-
schnittlich gezahlte Preis angestiegen ist. Zudem werden genehmigungspflichtige
psychotherapeutische Leistungen nicht
in die Mengensteuerung über Regel-
leistungsvolumina einbezogen, d.h. diese Leistungen werden seit 2009 ohne Men-
genbegrenzung immer nach den festen Preisen der neuen Euro-Gebührenordnun-
gen bezahlt. Zum Vergleich: Andere medizinische Leistungen werden bei Über-
schreiten eines gewissen Schwellenwertes (Regelleistungsvolumen) lediglich zu ei-
nem niedrigeren Preis vergütet.
Soweit angeführt wird, dass es aufgrund der derzeitigen Honorare vermehrt zu
Praxisschließungen komme, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dafür
derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen. Die niedergelassenen Ärzte zählen weiterhin
auch unter Berücksichtigung
ihrer Praxiskosten zu den Spitzenverdienern
in
Deutschland. Bereits unter dem bisherigen Vergütungssystem ist es trotz anders-
lautender Ankündigungen nicht zu einer großen Zahl von Insolvenzen von Arzt-
praxen gekommen. Laut der W irtschaftsdatenbank Creditreform liegt das Insolvenz-
risiko bei Zahnärzten und Ärzten viermal niedriger als bei anderen Unternehmen.
Der Petitionsausschuss legt ferner Wert auf die Feststellung, dass die Umsetzung
der Reform im Wesentlichen durch die Gremien der Krankenkassen und der ärztli-
chen Selbstverwaltung erfolgt. Auf Bundesebene sind dies die Kassenärztliche Bun-
desvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Diese
bilden ein Gremium, den Bewertungsausschuss, der die konkreten Vorgaben zur
Umsetzung der Vergütungsreform entwickelt. Unterstützt wird er dabei durch das
Institut des Bewertungsausschusses (InBA). Auf regionaler Ebene erfolgt die
Umsetzung durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesver-
bände der Krankenkassen und die Ersatzkassen.
Soweit einzelne Ärzte konkrete Auswirkungen der Honorarreform in ihrer Praxis be-
klagen, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese sich an die Verantwortli-
chen vor Ort wenden können, denn die Einzelheiten der Honorarberechnung sind
Aufgabe der Selbstverwaltung. Die Bewertung der Situation einer einzelnen Praxis
ist und bleibt ureigene Aufgabe der regionalen Ebene, welche anhand des Einzelfalls
auch über die Zahlung von Zuschlägen zum Ausgleich von Honorarverlusten oder
bei Vorliegen von Praxisbesonderheiten zu entscheiden hat.
Es ist nicht auszuschließen, dass es gerade zu Beginn einer derart grundlegenden
Reform zu Fehlern kommt und sich auch negative Preiseffekte für einzelne Ärzte und
Arztgruppen ergeben. Deswegen müssen die regionalen Vertragspartner und insbe-
sondere der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Reformumsetzung alle
gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich überproportionaler Hono-
rarverluste ergreifen und dem entgegensteuern. Die Vertragspartner haben mithin
alle notwendigen Instrumente zur Hand, um den Übergang zum neuen Vergütungs-
system flexibel zu gestalten. Auch der für die Umsetzung der Reform zuständige
Bewertungsausschuss muss seine Beschlüsse stetig und zeitnah auf einen notwen-
digen Anpassungsbedarf hin überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Der Ge-
setzgeber hat dem Bewertungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan hier ganz be-
wusst einen großen Handlungs- und Bewertungsspielraum eingeräumt.
Der Petitionsausschuss macht abschließend darauf aufmerksam, dass auch die
Versorgung psychisch erkrankter Patienten im Rahmen der Bedarfsplanung verbes-
sert wurde. So müssen künftig 25 Prozent der psychotherapeutischen Zulassungs-
möglichkeiten für überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte
vorgehalten werden. 20 Prozent der Zulassungsmöglichkeiten sind für solche
Leistungserbringer bereitzuhalten,
die ausschließlich Kinder und Jugendliche
betreuen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach dem Dargelegten bereits eine Reihe
konkreter Voraussetzungen für die Umsetzung des geäußerten Anliegens geschaf-
fen sind. Er kann ein weitergehendes Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen überwiegend ent-
sprochen wurde.