Erfolg
 

Vergütung für medizinische Leistungen - Psychische Erkrankungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

273 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

273 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Das für Psychische Erkrankungen mehr Mittel aus den gesetzlichen Krankenkassen den behandelnden Ärtzten für ihre LEISTUNGEN erhalten.

Begründung

Da das momentane Honorar für keine sachgemäße Behandlung ausreichend ist, und immer mehr Psychologen ihre Praxen aufgrund dieser Sachlage schließen, ist gerade in der heutigen Zeit in der diese psychosomatischen Erkrankungen immer mehr zunehmen und auch ein gewisses Gefahrenpotential darstellen (siehe Winnenden), das momentane Honorarsystem unverantwortlich. Auch Aufrgrund des weiteren Lebenswandels (Berufsausübung) verursachen solche dann unbehandelnden Menschen enorme Kosten die in den meisten Fällen dem Staat auf der Tasche liegen (Harz 4). Somit wäre es in Aller Interesse diesen Menschen eine angemessene Behandlung zu ermöglichen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.03.2009
Sammlung endet: 27.05.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Franz Thalhofer

    Vergütung für medizinische Leistungen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    wurde.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Ärzte für die Behandlung psychischer Erkran-
    kungen zusätzliche finanzielle Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass das derzeitige Honorar nicht
    ausreiche, um eine sachgemäße Versorgung zu gewährleisten. Dies führe vermehrt
    zu Praxisschließungen. Vor dem Hintergrund, dass Menschen mit psychosomati-
    schen Erkrankungen auch eine gewisse Gefahr für die Gesellschaft darstellten, sei
    das geltende Honorarsystem unverantwortlich.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 273 Mitzeichnern unterstützt
    wurde und zu elf Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der Ein-
    gabe eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt darstellen:

    Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass psychische Er-
    krankungen sowohl von Ärzten als auch von Psychologen (Psychotherapeuten) be-
    handelt werden. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich daher sowohl auf Ärzte
    als auch auf Psychotherapeuten.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen im Zuge der
    im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
    (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) vom 26. März 2007 geregelten vertragsärztli-
    chen Vergütungsreform insgesamt deutlich mehr finanzielle Mittel für die Vergütung
    zur Verfügung stellen. Zwar liegen derzeit noch keine Echt-Abrechnungsdaten über
    die tatsächliche Honorarhöhe vor, da erst seit wenigen Monaten nach dem neuen
    Vergütungssystem abgerechnet wird, nach aktuellen Schätzungen aber erhalten
    Ärzte und Psychotherapeuten im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 insgesamt
    Mehrhonorare von über 3,2 Mrd. Euro.
    einem Anstieg von
    Dies entspricht
    zwölf Prozent.

    Nach Kenntnis des Petitionsausschusses ist insgesamt davon auszugehen, dass
    insbesondere Psychotherapeuten zu den Gewinnern der Vergütungsreform gehören
    dürften. Der Grund hierfür liegt in den Vorgaben des Gesetzgebers zur Honorierung
    der psychotherapeutischen Leistungserbringer. Der für die Bewertung ärztlicher und
    psychotherapeutischer Leistungen zuständige Bewertungsausschuss bewertet psy-
    chotherapeutische Leistungen nunmehr deutlich höher als zuvor, sodass der durch-
    schnittlich gezahlte Preis angestiegen ist. Zudem werden genehmigungspflichtige
    psychotherapeutische Leistungen nicht
    in die Mengensteuerung über Regel-
    leistungsvolumina einbezogen, d.h. diese Leistungen werden seit 2009 ohne Men-
    genbegrenzung immer nach den festen Preisen der neuen Euro-Gebührenordnun-
    gen bezahlt. Zum Vergleich: Andere medizinische Leistungen werden bei Über-
    schreiten eines gewissen Schwellenwertes (Regelleistungsvolumen) lediglich zu ei-
    nem niedrigeren Preis vergütet.

    Soweit angeführt wird, dass es aufgrund der derzeitigen Honorare vermehrt zu
    Praxisschließungen komme, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass dafür
    derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen. Die niedergelassenen Ärzte zählen weiterhin
    auch unter Berücksichtigung
    ihrer Praxiskosten zu den Spitzenverdienern
    in
    Deutschland. Bereits unter dem bisherigen Vergütungssystem ist es trotz anders-
    lautender Ankündigungen nicht zu einer großen Zahl von Insolvenzen von Arzt-
    praxen gekommen. Laut der W irtschaftsdatenbank Creditreform liegt das Insolvenz-
    risiko bei Zahnärzten und Ärzten viermal niedriger als bei anderen Unternehmen.

    Der Petitionsausschuss legt ferner Wert auf die Feststellung, dass die Umsetzung
    der Reform im Wesentlichen durch die Gremien der Krankenkassen und der ärztli-

    chen Selbstverwaltung erfolgt. Auf Bundesebene sind dies die Kassenärztliche Bun-
    desvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Diese
    bilden ein Gremium, den Bewertungsausschuss, der die konkreten Vorgaben zur
    Umsetzung der Vergütungsreform entwickelt. Unterstützt wird er dabei durch das
    Institut des Bewertungsausschusses (InBA). Auf regionaler Ebene erfolgt die
    Umsetzung durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesver-
    bände der Krankenkassen und die Ersatzkassen.

    Soweit einzelne Ärzte konkrete Auswirkungen der Honorarreform in ihrer Praxis be-
    klagen, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese sich an die Verantwortli-
    chen vor Ort wenden können, denn die Einzelheiten der Honorarberechnung sind
    Aufgabe der Selbstverwaltung. Die Bewertung der Situation einer einzelnen Praxis
    ist und bleibt ureigene Aufgabe der regionalen Ebene, welche anhand des Einzelfalls
    auch über die Zahlung von Zuschlägen zum Ausgleich von Honorarverlusten oder
    bei Vorliegen von Praxisbesonderheiten zu entscheiden hat.

    Es ist nicht auszuschließen, dass es gerade zu Beginn einer derart grundlegenden
    Reform zu Fehlern kommt und sich auch negative Preiseffekte für einzelne Ärzte und
    Arztgruppen ergeben. Deswegen müssen die regionalen Vertragspartner und insbe-
    sondere der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Reformumsetzung alle
    gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich überproportionaler Hono-
    rarverluste ergreifen und dem entgegensteuern. Die Vertragspartner haben mithin
    alle notwendigen Instrumente zur Hand, um den Übergang zum neuen Vergütungs-
    system flexibel zu gestalten. Auch der für die Umsetzung der Reform zuständige
    Bewertungsausschuss muss seine Beschlüsse stetig und zeitnah auf einen notwen-
    digen Anpassungsbedarf hin überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Der Ge-
    setzgeber hat dem Bewertungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan hier ganz be-
    wusst einen großen Handlungs- und Bewertungsspielraum eingeräumt.

    Der Petitionsausschuss macht abschließend darauf aufmerksam, dass auch die
    Versorgung psychisch erkrankter Patienten im Rahmen der Bedarfsplanung verbes-
    sert wurde. So müssen künftig 25 Prozent der psychotherapeutischen Zulassungs-
    möglichkeiten für überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte
    vorgehalten werden. 20 Prozent der Zulassungsmöglichkeiten sind für solche
    Leistungserbringer bereitzuhalten,
    die ausschließlich Kinder und Jugendliche
    betreuen.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach dem Dargelegten bereits eine Reihe
    konkreter Voraussetzungen für die Umsetzung des geäußerten Anliegens geschaf-
    fen sind. Er kann ein weitergehendes Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und
    empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen überwiegend ent-
    sprochen wurde.

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
111 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern