Gesundheit

Verkaufsverbot für privates Feuerwerk

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

1.222 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.222 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 06.04.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

03.06.2021, 18:09

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Liebe Unterstützende,

aufgrund einer Mail eines Unterstützenden habe ich mich weiter mit dem Thema beschäftigt und bin auf die als PDF angehängte Verordnung gestoßen.
Folgende Mail habe ich darauf als Widerspruch an den Ausschuss gesendet.
Etwaige Rückmeldungen hierzu werde ich an euch weitergeben:

Sehr geehrter Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages,

ich habe inzwischen Ihre Antwort zu der von mir geführten Petition, ehemals Petitions-ID E-122514, mittlerweile Pet 1-19-06-7112-045989, erhalten.
Leider sind wir mit dieser Antwort nicht zufrieden und ich möchte im Namen meiner Unterstützer*innen widersprechen.

Im Antwortschreiben heißt es: "Der Ausschuss hält die geltenden sprengstoffrechtlichen Vorschriften für sachgerecht ."
Wenn dies der Fall sein sollte, bitte ich um eine Erklärung warum es nötig war für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper, zu erlassen (Drucksache 765/20 vom 17.12.20 - siehe Anhang).
Offensichtlich hielt das Bundesministerium das Aufkommen von Verletzungen durch Feuerwerk für hoch genug, um diese während der Corona-Pandemie einschränken zu müssen.
Dies schließt aus, dass es sich bei dem Wunsch aller Petenten um eine Lappalie handelt und somit auch, dass aktuell geltendes Recht "sachgerecht" ist.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es bei diesem Thema nicht nur um die Entlastung des Gesundheitssystems, sondern vorrangig um Menschenleben geht.
Ein falsch verwendeter Sprengkörper zerstört Leben, im schlimmsten Fall beendet er es.

Weiterhin heißt es im Antwortschreiben, dass "die überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts (...) einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger, die Feuerwerk verwenden möchten, und denen, die sich hierdurch gestört fühlen oder Schäden befürchten, schaffen." Es steht also der Wunsch Spaß zu haben gegen Todesängste, schwere Verletzungen, hohe Sachschäden, etc..
Mit dieser Argumentation könnte auch das Waffenrecht geändert werden, sodass einmal im Jahr auch 18 jährige, ohne nachgewiesene Kenntnisse oder Eignung, sich eine Waffe besorgen können.
Der Staat vertraut dann darauf, dass im restlichen Jahr die Waffe sicher weggesperrt wird. Schließlich möchte man dem starken Wunsch mancher Bürger*innen nachkommen, wenigstens einmal im Jahr eine Schusswaffe abfeuern zu dürfen, nachkommen. Wie auch in oben genannter Verordnung unter Punkt C. Alternativen hingewiesen wird, ist ein reines Verwendungsverbot für Gegenstände mit hohem Schadenspotential nicht ausreichend. Somit muss bereits an einem viel besser kontrollierbareren Punkt, an der Quelle, eingegriffen werden. Der Verkauf an nicht nachweislich geschulte Bürger*innen muss ganzjährig verboten werden. Eine andere Regelung ist, wie dem Bundesministerium selbst aufgefallen ist, nicht sinnvoll.

Aus diesen Gründen und den vielen Weiteren die in den Petitionen bereits aufgezählt wurden, möchte ich Sie bitten sich diesem Thema noch einmal anzunehmen.
Es geht nicht im speziellen um meine Petition, sondern darum, das die aktuelle Gesetzeslage nicht so belassen werden kann.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Geiger


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