Wirtschaft

Versicherungsfalle Corona: versteckte Betriebsschließungsklausel ins Rampenlicht!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Angela Merkel - Deutsche Bundesregierung sowie Versicherungsombudsmann e. V - RKI
37 Unterstützende 37 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

37 Unterstützende 37 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

07.06.2020, 16:17

Aufgrund eines Fehlers in der Rechtschreibung habe ich diesen korrigiert. Es betraf ein Wort des Genitivs und einer Ergänzung fehlender Buchstaben. Auf diese Weise ist der Text nun fehlerfrei und kann guten Gewissens gelesen werden.

Die Dauer entsprach nicht meiner Vorstellung. Ich habe darüber nachgedacht und festgestellt, dass es deutlich sinnhafter ist, die Länge anzupassen. Auf diese Weise erreichen wir mehr Leute und können hoffentlich etwas Positives für die Gesellschaft leisten, denn: all Gutes braucht seine Zeit.


Neuer Petitionstext: Dass Versicherungsverträge Kleingedrucktes und diese in meist verschachtelten Sätzen wiedergeben, erschwert dem Kunden das Verständnis über den Inhalt. In den allermeisten Versicherungsverträgen steht geschrieben:,,Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes … den versicherten Betrieb … schließt’’. Zudem wird dieser Absatz meist in Versicherungsverträgen mit einzelnen Infektionen und Krankheiten ergänzt, wie z.B. Masern, Mumms etc. Fakt ist allerdings, dass Unternehmen bundesweit aufgrund von Corona staatlich schließen mussten und logischerweise Corona nicht in allen Versicherungsverträgen drinsteht. Demnach ist die versicherte Gefahr eine Infektion/Ansteckungsgefahr, unterliegt einer Schließung nach behördlicher Auflage und ist somit ein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Jetzt hängen sich Versicherer darauf auf, dass das Coronavirus explizit nicht in en den Verträgen genannt wird und lehnen eine Betriebsschließungsentschädigung vehement ab.
Einige wenige Versicherer rüsten sich damit, ein Entschädigungsangebot i.H.v. 10-15 % der Versicherungssumme oder des Schadens zu bezahlen. Unterschreibt man dieses Angebot, erhält man eine erbärmliche Entschädigung und hat nach der Angebotsannahme keine weiteren Ansprüche mehr auf jegliche Form der Unterstützung in Zeiten des Coronaviruses. Coronavirus. Diese legale Erpressung zwingt Unternehmer in die Knie und lässt Gastronomen und Hoteliers - ob mit Angebotsannahme oder ohne - finanziell verbluten.
Da womöglich auch Konzernchefs gerne weiterhin bei ihrem Lieblingsitaliener ihre Spaghetti essen möchten, oder auch Schadenmanager, bzw. Politiker in Hotels nächtigen möchten, ist eine faire Entschädigung und eine SOFORT-Hilfe auf Versicherungs- und politischer Ebene von existentieller Wichtigkeit!


Neues Zeichnungsende: 08.08.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Deutschland)


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