Region: Thüringen

Vorwürfe und Sachverhalte aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler- 2017 -Teil 3

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

06.03.2018, 03:34

Die Petition wurde am 27. November 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde Ihr Anliegen jedoch nicht durch elektronische Mitzeichnungen unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat den Petenten daher nicht öffentlich angehört.

Unabhängig davon hat er sich jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) berichtete dem Petitionsausschuss zu dem Fall.

Das TMIK teilte mit, nach den Feststellungen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Ilm-Kreis, liege Ihrem Vorbringen folgender Sachverhalt zugrunde:

Das von Ihnen genannte Parkhaus sei von der Parkhaus Rabenhold Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Jahre 1997 errichtet worden. Gesellschafter dieser GbR seien zu gleichen Teilen die Vereinigte Wohnungsgenossenschaft Arnstadt von 1954 eG und die Wohnungsbaugesellschaft Arnstadt mbH, deren Gesellschafter zu 100 % die Stadt Arnstadt sei. Gegenstand der GbR sei die Betreibung des von ihr errichteten Parkhauses.

Beide Gesellschafter der GbR unterhielten zu diesem Zeitpunkt einen nicht unbeträchtlichen Anteil von Wohnungen im Wohngebiet Rabenhold, die einen hohen Vermietungsstand auswiesen. Aufgrund dieser Gegebenheiten, der prognostizierten positiven städtebaulichen Entwicklung und der problematischen Parksituation im Wohngebiet gingen beide Gesellschafter der GbR von einer Auslastung des errichteten Parkhauses aus.

Für die Entscheidung zum Bau des Parkhauses lagen die erforderlichen Zustimmungen der entsprechenden Aufsichtsgremien sowohl der GbR, der beiden Gesellschafter und der Stadt Arnstadt vor.

Die Stadt Arnstadt hat gegenüber ihrer Rechtsaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass zum damaligen Zeitpunkt die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Planung beachtet worden seien. Alle zur Verfügung stehenden Einnahmenmöglichkeiten, einschließlich der möglichen Fördermittel, seien ausgeschöpft worden. Auch die Fördermittelgeber, insbesondere der Freistaat Thüringen, hätten das Projekt vor der Ausreichung von Fördermitteln geprüft und seien von dessen Zukunftsfähigkeit ausgegangen.

Der sich nach der Errichtung des Parkhauses vergrößernde Leerstand bei den Wohnungen sei zum Zeitpunkt der Errichtung nicht abzusehen gewesen. Die GbR habe versucht, der zurückgehenden Auslastung des Parkhauses entgegenzuwirken. Eine eingerichtete Kurzzeitparkzone sei jedoch nicht angenommen worden. Auch habe die GbR durch den Abschluss verschiedener Mietverträge, beispielsweise zur Installation und Betreibung einer Mobilfunkmastanlage, versucht, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Trotz ihrer Bemühungen sei es der GbR nicht gelungen, eine dauerhafte Auslastung des Parkhauses zu erreichen. Daher hätten sich die Gesellschafter in der Gesellschafterver-sammlung vom 2. September 2013 zur Stilllegung des Parkhauses zum 1. Dezember 2014 entschieden. Dieser Entscheidung sei eine Prüfung der Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Betreibung des Parkhauses vorausgegangen. Die GbR befürchtete durch den weiteren Betrieb des Parkhauses, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten, da durch den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag ihr Eigenkapital weitgehend aufgebraucht war.

Die Aufwendungen für den Rückbau des Parkhauses in Höhe von 30.800,00 Euro konnten von der GbR noch aufgebracht werden, bevor die Gesellschafter sie mit Vertrag vom 16. Dezember 2016 zum 31. Dezember 2016 aufhoben.

Der Petitionsausschuss beschloss, die Petition mit den Auskünften des TMIK für erledigt zu erklären.


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