Region: Thüringen

Vorwürfe und Sachverhalte aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler- 2017 -Teil 4

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

26.11.2019, 03:40

Die Petition wurde im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum durch keine Mitzeichnungen unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen verfehlt wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) teilte daraufhin mit, dass nach dem derzeitigen Abrechnungsstand bei der Sanierung und Erweiterung des Dienstgebäudes des Amtsgerichts Mühlhausen eine Kostensteigerung von 8,3 Mio. Euro (HU-Bau 09/2010) auf 10,6 Mio. Euro (Fertigstellung in 11/2016) zu verzeichnen sei.

Die wesentlichen Mehrkosten seien durch erforderliche Mehr- und Zusatzleistungen verursacht worden und stellten keine Verschwendung von Steuermitteln dar. Im Übrigen gehörten Mehrkosten aufgrund von Baupreissteigerungen zum täglichen Baugeschäft und seien nicht planbar. Im konkreten Beispiel würden sie über den Zeitraum von 6 Jahren lediglich 7,3 Prozent (rund 1,2 Prozent pro Jahr) betragen. Hauptgrund für den Bauverzug von 13 Monaten seien die in der Petition erwähnten zwei Firmeninsolvenzen, die nicht vorhersehbar gewesen seien. Aufgrund der Insolvenzen hätten Leistungen neu ausgeschrieben und vertraglich gebunden werden müssen. Aufgrund dieser Terminverschiebungen hätten sich Baubehinderungen für Nachfolgegewerke ergeben. Hier stünden noch Rechtsstreitigkeiten an, die zu weiteren Kostenerhöhungen führen könnten.

Im Rahmen der abschließenden Beratung konstatierte der Petitionsausschuss, dass Bauvor-haben immer mit Risiken verbunden sind, die zu Mehrkosten führen können. Gerade bei der Sanierung von Altbauten sind projektspezifische Risiken mit dem Bestand und dem Baugrund verbunden. Erforderlich ist daher eine gründliche Voruntersuchung, um nachträgliche Mehr-kosten möglichst zu vermeiden.

Vollständig unvorhersehbar sind dagegen Insolvenzen von Vertragspartnern, die in der Regel vor allem zu Zeitverzögerungen führen, wie sie auch beim Amtsgerichtsgebäude Mühlhausen eingetreten sind.

Im Ergebnis beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Informationen und Hinweisen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären. Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.


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