Region: Walchensee, Kochel, Jachenau
Verwaltung

Walchensee - Keine Abschaffung von Parkmöglichkeiten rund um den See

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
LRA Bad Tölz, Straßenbauamt Weilheim
1.637 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.637 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

24.08.2018, 15:14

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre zahlreichen Zuschriften danke ich Ihnen.

Aufgrund der Tatsache, dass diese im Wortlaut alle völlig identisch sind, haben Sie sicherlich Verständnis für meine Sammel-Nachricht an Sie.

Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass ich durchaus Verständnis für Ihr Anliegen habe. In dem von Ihnen erwähnten Zeitungsartikel v. 12.08.2018 ist das wohl nicht ausreichend vermittelt worden. Als ich von den Plänen bzgl. der Sperrung der fraglichen Fläche erstmals von den Verantwortlichen des Staatlichen Bauamts unterrichtet wurde, habe ich mich sehr kritisch hierzu geäußert.

Allgemein ist die Parkplatz-Situation rund um den Walchensee sowieso schon angespannt, so dass meines Erachtens jede zusätzlich gesperrte „Stellplatzfläche“ (unabhängig vom Genehmigungsstatus) zu einer Verschärfung beiträgt. Die Argumente des Staatlichen Bauamtes bzw. der weiteren involvierten Behörden für das Anbringen einer Schranke sind Ihnen aus dem Zeitungsbericht bekannt und sollen hier nicht kommentiert werden.

Hinsichtlich der Kompetenzen ist es nun mal so, dass es sich beim fraglichen Bereich um eine Anlage an einer Bundesstraße handelt und die Bundesrepublik Deutschland auch noch Grundstückseigentümerin ist. Die Entscheidungsbefugnis liegt damit einzig und allein beim Staatlichen Bauamt. Die Gemeinde Kochel a. See hat in diesem Zusammenhang keinerlei Handhabe.

Aus diesem Grund habe ich Ihre Nachrichten zuständigkeitshalber an das Staatliche Bauamt weitergeleitet.

Unabhängig davon habe ich bereits vor meinem Urlaub und vor Ihren seit 21.08.2018 zugehenden gleichlautenden Email-Zuschriften schon eine schriftliche Anfrage an das Staatliche Bauamt gesandt - u. a. mit der Bitte, die Notwendigkeit der Schließung der Fläche nochmals zu prüfen. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Urlaubszeit nicht vor Mitte September eine Antwort eintreffen wird. Diese werde ich dann gerne an diesen Email-Verteiler weiterleiten.

Erlauben Sie mir noch zwei Anmerkungen in eigener Sache:

Es wäre schön gewesen, wenn alle Email-Zuschriften auch zuzuordnen gewesen wären, d. h. mit offizieller Adresse usw.. Denn als Empfänger dieser Nachrichten ist es schon interessant, woher diejenigen kommen, mit denen man kommuniziert.

Abschließend darf ich Sie bitten, Ihren Kolleg/innen, Verwandten usw. mitzuteilen, dass weitere Emails an meine Adresse nun keinen Sinn mehr machen – die Gemeinde und damit der Bürgermeister sind wie oben dargestellt die falschen Ansprechpartner.

Ich wünsche Ihnen noch schöne Sommertage und viel Spaß am Walchensee!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Thomas W. Holz

Erster Bürgermeister
Gemeinde Kochel a. See
Kalmbachstraße 11
82431 Kochel a. See

Tel.: 0 88 51 / 92 12-0
Tel.: 0 88 51 / 92 12-13 / -26 (Sekretariat Fr. Herbsleb / Fr. Stieler)
Fax: 0 88 51 / 55 88
Email: buergermeister@kochel.de

Internet: www.kochel.de


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