Región: Alemania
Derechos civiles

Whistleblowerschutz für Edward Snowden bei uns.

Peticionario no público.
Petición a.
Bundestag
46 Apoyo 45 En. Alemania

No se aceptó la petición.

46 Apoyo 45 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado


27/04/2021 23:43

Open Petition hat mich gebeten, diesen Versuch abzuschließen - ich hatte versucht, zur Abstimmung zu bringen, Edward Snowden endlich den EU-Whistleblowerschutz bei uns zu geben, der vom EU-Parlament (und so vielen anderen) angefordert wurde. Für mich hätte das gezeigt, dass wir aus Fehlern lernen können, dass wir unsere Fehler korrigieren. Aber wie man an der winzigen Zahl von Unterstützern sehen kann, bin ich so ganz und gar nicht die Richtige, um Gruppen zu bilden! Für Edward Snowden und den Whistleblowerschutz werde ich mich als Einzelne immer engagieren - am Thema lag es nicht, dass dies hier nicht funktioniert. Viele Grüße, Irene.


15/02/2021 18:39

Verweis auf Gesetzes-Anpassung eingefügt.


Neue Begründung:

Am 23.Februar 2017 scheiterte der Zeugenschutz für Edward Snowden in Berlin vor dem BGH (das BVerfG hatte den Fall dorthin verwiesen zuvor), weil im Untersuchungsausschuss weniger als 25% des Bundestags repräsentiert waren durch die Opposition, die seine Anhörung in Berlin forderte, im Bundestag selbst wurde dazu nie abgestimmt (vielleicht hätte es schon 2017 diese 25% dafür gegeben).

Richter in den USA, in der EU, in Großbritannien und bei uns in Deutschland  habenhaben inzwischen in der Sache (die Regierung darf nicht willkürlich und im Geheimen in die Privatsphäre der Bürger vordringen) Recht gegeben, und Gesetzesänderungen angefordert. Die EU hat die DSGVO geschafft.

Aber Edward Snowden sitzt immer noch in Moskau fest, denn der EU-Whistleblower-Schutz trägt noch nicht, wird wohl auch zukünftig nicht tragen in Fällen, die angeblich mit der „nationalen Sicherheit“ zu tun haben:  alsoalso wenn es um Rechtsverstöße der Geheimdienste geht.

In Deutschland verstehen wir aus unserer Geschichte, dass die Grundrechtsverteidigung, die Edward Snowden wagte, kein „Verrat“ war, sondern Loyalität zu den Verfassungsrechten, die unsere Staaten definieren, Mitarbeiter von Geheimdiensten müssen unbedingt verantwortlich sein für ihr Tun, sie müssen sich an unsere Rechtsstaatlichkeit halten.

In einer Kinderzeitungsbeilage wurde einmal formuliert: es ist kein „petzen“, sobald man zur eigenen Meldung auch sagen kann „ich hole Hilfe“: Edward Snowden versuchte (erfolgreich), Hilfe zu holen -

ich möchte abstimmen lassen, ihm nun endlich Whistleblower-Schutz zu geben bei uns.

… Eben die >25% aus dem BGH-Urteil.

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Schutz-Richtlinie in nationales Recht ist derzeit in Arbeit. Sie bietet die Chance, das zu schaffen.



Neues Zeichnungsende: 01.03.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 24 (24 in Deutschland)


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