Region: Gemeinde Katzhütte
Verwaltung

Wiederaufnahme des Antrages der Gemeinde Katzhütte auf Bildung einer Landgemeinde Großbreitenbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Thüringer Innenministerium, Herrn StaatssekretärUwe Höhn
853 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

853 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 10.09.2018
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.09.2018, 00:42

Wir haben heute die Petition im Innen- und Kommunalausschuss des Landtages übergeben, da hier aktuell das 2. Neugliederungsgesetz in Bearbeitung ist. Zeitgleich wurde die Petition auch an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages gesendet. Der ursprüngliche Adressat, Herr Staatssekretär Höhn bzw. das Innenministerium schied aus, da der Entwurf ja zwischenzeitlich schon im Landtag zum Gesetz eingebracht wurde.
Anwesende bei der Übergabe waren der Vorsitzende, Herr Dittes, Mitglied im Ausschuss Herr Kräuter sowie ein Mitarbeiter, Herr Gärtner;
alle Fraktionsmitglieder der Linken.
Es wurde sehr konstruktiv miteinander gesprochen, auch über die Umstände, das die Herausnahme aufgrund der 527 Unterschriften entgegen dem gültigen Gemeinderatsbeschluss nicht rechtskonform ist. Leider konnte dieser Fakt nichts daran ändern, dass die Gemeinde Katzhütte aktuell nicht im 2. Neugliederungsgesetz aufgenommen ist, es wurde allerdings versichert, dass die Option nach wie vor als Empfehlung zum Gesetz mit betrachtet wird.
Je nach Sachlage - das erfordert unter Anderem noch einiges an Zuarbeit an Stichhaltigen Begründungen - wird der Antrag dann im Zuge des Gesetzes entschieden werden; allerdings wird er nicht im 2. sondern dann erst im 3. Neugliederungsgesetz umgesetzt werden können. Über die dadurch entstehende zeitliche Verzögerung für uns und unsere potentiellen Fusionspartner von etwa 6- 9 Monaten hatte ich ja schon in einer der Änderungen zur Petition geschrieben.
Aktuell ist also das 2. Neugliederungsgesetz für uns auf der zeitlichen Schiene nicht mehr realisierbar, aber die territoiale Schiene im Zuge dieses Gesetzes steht noch offen. Wir haben den Abgeordneten nahegelegt, die generelle Zuordnung von Katzhütte im Rahmen des 2. Neugliederungsgesetzes zu überdenken und ggf. über eine "Auszeit" nachzudeneken, auch mit Hinblick auf die kommunalrechtlichen/zeitlichen Abläufe im Verfahren des Bürgerentscheides / Ratsbegehrens, welches durch das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht wurde.
Dies fand ebenfalls Zustimmung bei unseren Gesprächspartnern.
Der Weg des Gemeinderatsbeschlusses und auch der unserer 852 Unterstützer bleibt also weiterhin offen und ich werde an dieser Stelle auch über den Fortschritt informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Andre Krannich


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