03/19/2025, 23:11
Hallo liebe Mitstreiter!
Jetzt geht es in die entscheidende Phase: am 26.3. findet eine nichtöffentliche Sitzung in der Regionalversammlung statt, in der vorentschieden wird, ob das Gebiet BB-14 überhaupt als Vorranggebiet ausgewiesen wird und nach dem EEG in einem verkürzten Verfahren ein Windindustriepark errichtet werden kann. Nachdem Böblingen sich erst einmal herausgenommen hat, wollen die Gemeinden Holzgerlingen und Ehningen möglichst schnell Fakten schaffen. Wird BB-14 kein Vorranggebiet, dann ist das Projekt in dem Moment beendet.
1,8% der Gesamtfläche muss die Regionalversammlung ausweisen. Viele der Potenzialgebiete haben sich als ungeeignet erwiesen, so dass von den ursprünglich 2,6% aktuell nur noch ca. 2 Prozent verblieben sind. Es gibt also einen „Wettbewerb“ zum Ende, welche Gebiete am ungeeignetsten sind. Deshalb sind Argumente mit Naturschutz und Naherholung keine Eigenschaften, die sich sehr gut zur Argumentation allein eignen. Da sind alle verbliebenen kritischen Gebiete gleichermaßen betroffen. Bei uns sind es die Themen:
- Um die 9.000 betroffene Anwohner
- Nur 900 m Abstand
- Wohngebiet exakt in Hauptwindrichtung
- Damit kommt zum Lärm durch die B464 und Flugzeuge die Geräusche der Windräder hinzu.
- Schattenschlag abends in das große Wohngebiet
- letztes Naherholungsgebiet im Großraum Böblingen
Meine Bitte an Euch! Schreibt JETZT an die Mitglieder der RV, denn zum Wochenende tagen alle Fraktionen! Bitte schreibt bevorzugt den Fraktionen SPD und Freie Wähler, aber auch gerne an die anderen Parteien! Verwendet dazu Eure eigenen Worte und persönliche Erfahrungen! Hier der Link mit den Kontaktdaten (einfach nach Fraktion filtern):
region-stuttgart.ratsinfomanagement.net/personen
Wer sich vorher einlesen möchte, der findet hier von der Initiative Lebenswertes Böblingen alle Informationen:
www.bb-lebenswert.de
Gerne könnt Ihr auch eine laufende Petition unterstützen:
www.change.org/p/rettet-unseren-böblinger-wald-bevor-es-zu-spät-ist?source_location=search
Freundlicher Gruß
Heiko Haupenthal