06.08.2025, 16:09
Ich hab einiges verändert, weil Ihr das von mir verlangt habt!
Neue Begründung:
Gründe gegen die Ausweisung als Vorranggebiet (allgemein):
1. Gefahren für die Gesundheit: Windräder verursachen durch Infraschall und Dauergeräusche nachweislich gesundheitliche Beeinträchtigungen, insbesondere für Anwohner.2. WertverlustAnwohner.https://arbeitsgruppe-infraschall-uni-mainz.de/https://www.youtube.com/watch?v=DxLq-SCIs8shttps://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/c0a3ccaf-f9e0-438c-9778-4b0b873ba130/Schmucker-Infraschall.pdf2. Wertverlust von Immobilien: Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen verlieren massiv an Wert, was viele Bürger in ihrer finanziellen Sicherheit gefährdet.3. Massive Abholzung: Der Bau von Windkraftanlagengefährdet.https://hdl.handle.net/10419/229439https://datenbank.nwb.de/Dokument/537607https://datenbank.nwb.de/Dokument/206191/3. Abholzung im WaldLandschaftsschutzgebiet: die führtRodung zuunseres großflächigenwertvollen Rodungen,Waldes was nicht nur die Umwelt zerstört, sondernvernichtet auch den Lebensraum vieler Tierarten vernichtet.4. GefährdungTierarten.4. Gefährdung von Menschen: Die Nähe zu Wohngebieten erhöht das Risiko für Unfälle durch herabfallende Teile oder Eiswurf.5. Umweltbeschädigungen: Windkraftanlagen haben oftviele irreversiblenegative Auswirkungen auf die Natur, von Bodenverdichtung bis hin zur ZerstörungZerstückelung von Lebensräumen.6. Minderung der Lebensqualität: Die Nähe zu Windrädern beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich, sei es durch Lärmbelästigung, Schattenwurf oder optische Beeinträchtigungen.Besondere Spezifika für das Gebiet R46:Neben den allgemeinen Einwänden gibt es für das Gebiet R46 in Thalmassing zusätzliche schwerwiegende Gründe, die gegen eine Ausweisung sprechen:1. Ungünstige Windverhältnisse: Das Gebiet weist eine Windgüte von nur 50-70 % auf. Dies bedeutet, dass sich die Rentabilität voraussichtlich nicht wie gewünscht einstellt, da geringere Vergütungszuschläge für die Energieproduktion zu erwarten sind.2. Kritischer Umweltbericht:• Bereits ausgewiesene regional bedeutsame Arten- und Biotopschutzflächen (ABSP) im östlichenBereich müssten von einer Bebauung ausgenommen werden.• Das angrenzende FFH-Gebiet würde erheblich beeinträchtigt werden.3. Landschaftsschutzgebiet: Das Gebiet liegt nahezu vollständig im Landschaftsschutzgebiet (ID 00558.01). Der Schutzstatus dieses Gebiets darf nicht durch den Bau von Windkraftanlagen gefährdet werden.4. Bodendenkmäler: Es gibt Überschneidungen mit kartierten Bodendenkmälern, die ebenfalls von einer Bebauung ausgenommen werden müssen.5. Schutzwald: Das Gebiet ist als Schutzwald ausgewiesen und dient dem Erhalt von Lebensraum und Landschaftsbild. Dieser Wald ist ein wichtiger Rückzugsraum für Tiere und Menschen.6. Baudenkmäler: In nur ca. 600 Metern Entfernung liegt die historische Wallfahrtskirche Maria vom Frieden in St. Bäumel. Diese kulturelle und religiöse Stätte darf nicht durch Windkraftanlagen beeinträchtigt werden.7. Seltene Tierarten: Das Gebiet ist Heimat seltener Tierarten wie dem Rotmilan und verschiedenen Fledermausarten. Eine Fotodokumentation zur Unterstützung dieser Argumente wird derzeit erstellt.Beeinträchtigungen.https://arbeitsgruppe-infraschall-uni-mainz.de/https://www.youtube.com/watch?v=DxLq-SCIs8shttps://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/c0a3ccaf-f9e0-438c-9778-4b0b873ba130/Schmucker-Infraschall.pdfhttps://www.mdr.de/wissen/windkraftanlagen-infraschall-gesundheit-100.html
Warum ist unsere Petition wichtig?
Die Ausweisung des Gebietes R46 als Vorranggebiet für Windenergie würde massive Auswirkungen auf unsere Region haben. Daher ist es von größter Bedeutung, diese Entscheidung zu verhindern.
1. Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Pfattertal: Dieses einzigartige Schutzgebiet ist ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen und dient gleichzeitig als Rückzugsort für Menschen.2. Bewahrung des Waldes: Der Wald ist ein zentraler Lebens- und Erholungsraum für die Menschen in der Region sowie ein wichtiger Lebensraum für unzählige Tierarten. Dieser Raum muss auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben.3. Kulturelles Erbe: Was für große Baudenkmäler wie Schlösser oder Kirchen gilt, muss auch für kleinere historische Gebäude wie die Wallfahrtskirche St. Bäumel gelten – sie sind ein Teil unserer Geschichte und Identität.
Unterstützt uns!
Gemeinsam können wir verhindern, dass unser Lebensraum unwiederbringlich zerstört wird. Unterstützt diese Petition, um die Gemeinde Thalmassing und die Region vor den schwerwiegenden Folgen einer falschen Entscheidung zu bewahren!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 42