15.10.2018, 21:59
Anpassung
Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da es den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.
Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege.
Die starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse und auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz sind Ordnungswidrigkeiten und müssen geahndet werden.
Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
Es gibt permanenter permanenten Lärm durch Musik und durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim und Musik Wohnheim.
Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.
Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 43 Personen zugelassen.
Aufgrund dieser Tatsachen ist soziale Zusammenleben zwischen dem Bewohnern des Arbeiterwohnheims und den dort lebdenden Menschen nicht mehr möglich. Zudem muss dem menschenunwürdigen Unterbringen der Arbeiter im Wohnheim Einhalt geboten werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)