15.10.2018, 21:48
Anpassungen
Neue Begründung: Dem Anliegen soll entsprochen werden, da:
- es gibt den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution
- es gibt den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege
-starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz
-Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim
-permanenter Lärm durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim und Musik Musik
-fehlende Parkplätze durch die massive Anzahl der Bewohner
- Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen; laut Auflage des LBK sind 43 Personen zugelassen
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (9 in München)