06/02/2019, 11:53
Sehr geehrte, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Jedoch letztlich haben uns die Ereignisse überrollt.
Wir hatten die Unterschriftensammlung am 23. April begonnen - acht Tage, nachdem die Süddeutsche Zeitung über die FDP-Initiative berichtet hatte. Aber bereits vier Wochen später, am 17. Mai, stimmte aufgrund der FDP-Initiative der Bundestag ab.
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir 2.000 Unterstützer der Petition. Jetzt sind es 2.308.
Wie kann es mit unserem Anliegen weitergehen?
Diese 2.308 Unterschriften waren zwar zu wenig, um den Bundestag zu beeinflussen. Aber es sind doch eine ganze Menge engagierter und interessierter Menschen. Vielleicht können wir gemeinsam etwas bewegen!
Ich kenne Ihre e-mail-Adressen nicht (die kennt nur die open-petition-Plattform), aber solange die Petition läuft, habe ich die Möglichkeit, mich über die open-petition-Plattform an Sie zu wenden, wie jetzt, und Aktionen zu koordinieren.
Daher mache ich Ihnen hiermit folgende Vorschläge.
1) Rechtshilfefonds.
Es werden weiterhin und vermehrt von öffentlichen Verwaltungen Räume für Veranstaltungen oder die Mitwirkung an breiteren Initiativen verweigert werden, wegen wirklicher oder angeblicher BDS-Unterstützung. Dagegen werden die Betroffenen Rechtsmittel einlegen, und dabei wollen wir sie unterstützen. Ziel ist, ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen, in dem diese Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit für grundgesetzwidrig erklären.
Für Meinungsfreiheit in Oldenburg hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden,
www.nwzonline.de/oldenburg/oldenburg-urteil-des-oberverwaltungsgerichts-stadt-oldenburg-unterliegt-im-streit-mit-bds-kampagne_a_50,4,1334257964.html
Gegen Meinungsfreiheit entschied das Verwaltungsgericht München.
www.sueddeutsche.de/muenchen/bds-kampagne-urteil-verwaltungsgericht-1.4260320
Zu diesem Urteil ist eine Revision beantragt.
Wir wissen von weiteren aktuellen Fällen, bei denen geklagt werden muss.
Daher werden wir für Anwalts- und Gerichtskosten einen Rechtshilfefonds einrichten. Wir bitten Sie dafür um eine einmalige Spende (steuerabzugsfähig, wir sind gemeinnützig) unter dem Stichwort "Rechtshilfefonds" auf das Vereinskonto unseres Bündnis für Gerechtigkeit (s.u.), DE43 2545 1345 0051 0579 58 , NOLADE21PMT. Wir werden dieses Geld selbstverständlich getrennt vom Vereinsetat verwalten.
Wir sind auch in Kontakt mit einer kompetenten Koordinierungsstelle auf europäischer Ebene (European Legal Support Center, ELSC), die beim juristischen Erfolg in Oldenburg mithalf.
2) (Förder-)Mitgliedschaft bei unserem Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern (BIP)
Dieser Verein befindet sich in einer Umbruchphase. Als wir uns 2016 mit Rupert Neudeck an seinem Wohnzimmertisch als "Bündnis zur Beendigung der israelischen Besatzung (BIB)" als kleine Gruppe langjähriger Aktivisten und Experten gründeten, hofften wir, direkt an die Politik herantreten zu können. Dies hat sich nicht realisieren lassen, auch aufgrund der Diffamierung solchen menschenrechtspolitischen Engagements als "antisemitisch". Daher haben wir den Verein umbenannt (Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern BIP e.V.; beim Amtsgericht eingetragen) und stellen uns nun der Aufgabe, koordinierend als offene Sammlungsbewegung zu arbeiten, weiterhin für eine gerechte und friedliche Lösung des Palästinakonflikts. Unsere website www.bib-jetzt.de wird entsprechend demnächst erneuert.
(2.1) Wenn Sie Fördermitglied werden wollen – d. h. stilles, uns finanziell unterstützendes Mitglied – , benutzen Sie bitte das Formular auf bib-jetzt.de/fördermitgliedschaft.html
(2.2) Wenn Sie aktives Mitglied werden wollen, schreiben Sie uns an info@bib-jetzt.de .
3) Wenn Sie einfach weiter von uns wöchentlich über relevante Themen informiert werden wollen ("BIP Aktuell"), können Sie sich auf bib-jetzt.de/bib-blog.html#blog für den Blog eintragen. Der aktuelle Blog bringt die deutsche Übersetzung eines Artikels aus der israelischen Zeitung Haaretz, in dem die Autorin Ilana Hammerman ihren Zorn über die BDS-Entschließung des Bundestags ausdrückt. Wir haben diesen Artikel an alle Bundestagsabgeordnete geschickt.
Mit herzlichem Dank für Ihre bisherige und zukünftige Unterstützung
Rolf Verleger