Περιοχή: Europa/Deutschland
Οικονομία

Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) verändern/stoppen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
EU/Bundesregierung
22 Υποστηρικτικό

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

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  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

19/03/2016, 4:05 π.μ.

nur einige Ergänzungen.
Neue Begründung: Eine Bank kann keine Kredite mehr an einen Rentner in eigenem Ermessen gewähren.
Beispiel:
Rentner: abbezahltes Einfamilienhaus, Wert 150.000 EUR
Rente "nur" 1.000 EUR, verheiratet, keine Schulden
möchte 20.000 EUR für Modernisierungen aufnehmen und eine Grundschuld als Sicherheit stellen.
Die Bank rechnet mit 1.000 EUR Lebenshaltungskosten.
Kunde hat keine weiteren Vermögenswerte. Der Kredit muss abgelehnt werden, da ein nur auf Sicherheiten basierender Kredit nicht möglich ist. Auch wenn der Kunde z. B. in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er von seinen 1.000 EUR Rente einen Kredit bezahlen kann. 1. ist das Altersdiskriminierung und 2. ein Einschnitt in das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Bank.
3. eine Entmündigung des Kunden selbst. Darf dieser nicht mehr selbst denken und entscheiden?
Auch die völlig abstruse Praktik, einem Kunden bei der Terminvergabe eine 30-40 seitige Verbraucherkreditbroschüre aushändigen zu müssen ist völlig neben der Spur, da sich aus eigener Erfahrung niemand durchliest. Eine ESIS, ein Beratungsprotokoll eine vorvertragliche Information für den Kunden.... Kein Kunde kann mit sowas umgehen.
Verbraucherschutz wird hier zu Verbraucherentmündigung genutzt.
Ein Bankgeschäft hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wenn ich einer Bank in Deutschland nicht mehr vertraue kann kann meinem gewählten Volksvertreter auch nicht mehr vertrauen. Wer kontrolliert ihn und den Lobbyisten eigentlich? Muss es hier nicht auch bald mal ein EU und Landesgesetz geben, dass Lobbyismus stoppt? Aber das ist ein anderes Thema.
Wenn es um guten Verbraucherschutz geht, stelle ich gleichzeitig auch mal folgende Fragen?
Warum müssen Kosten einer Grundschuldeintragung kompliziert in den Effektivzins eingerechnet werden, Notarkosten allerdings nicht? Haben die Lobbyisten hier etwas gute Arbeit geleistet?
Warum werde ich beim Abschluss von Lebensversicherungen nicht auf sämtliche Kosten hingewiesen?
Warum werde ich als Verbrauche bei Wahlen nicht darauf hingewiesen, wieviel Geld ein Politiker durch unfähige und falsche Entscheidungen bereits "verbrannt" hat? Dies müsste als Effektivzins durch Brandmarkung auf dem Wahlzettel ja auch stehen? Wo greift hier ein Verbraucherschutz?


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