Region: Europa/Deutschland
Wirtschaft

Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) verändern/stoppen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
EU/Bundesregierung
22 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.03.2016, 05:03

...
Neue Begründung: Eine Bank kann keine Kredite mehr an einen Rentner in eigenem Ermessen gewähren.
Ein Beispiel:
Ein Rentner mit einem schuldenfreien Wohnhaus im Wert von 150.000 EUR, bei einer
Rente von 1.000 EUR, verheiratet, keine Schulden möchte 20.000 EUR für Modernisierungen aufnehmen und eine Grundschuld als Sicherheit stellen.
Die Bank rechnet zum Beispiel mit 1.000 EUR Lebenshaltungskosten.
Der Kunde hat keine weiteren Vermögenswerte.
Der Kredit muss abgelehnt werden, da ein nur auf Sicherheiten basierender Kredit nicht möglich ist. Auch wenn der Kunde z. B. in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er von seinen 1.000 EUR Rente einen Kredit bezahlen kann.
1. ist das Altersdiskriminierung
2. ein Einschnitt in das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Bank.
3. eine Entmündigung des Kunden und der Bank, da der Kunde seinen Vermögenswert nicht erhalten darf. Und darf und die Bank in Ihren ihren geschäftspolitischen Entscheidungen in erheblichem Umfang eingeschränkt wird.
Auch die völlig abstruse Praktik, einem Kunden bei der Terminvergabe eine 30-40 seitige Verbraucherkreditbroschüre aushändigen zu müssen, steht in keinem Verhältnis zum Verbraucherschutz, da sich aus eigener Erfahrung diese Broschüre niemand durchliest.
Da könnte ich diesen Text auch auf einem Baum im Wald schreiben. Der Effekt wäre derselbe, nur dass der Baum so nicht gefällt werden müsste.
Eine ESIS, ein Beratungsprotokoll eine vorvertragliche Information für den Kunden.... Kein Kunde kann mit sowas umgehen. Kein Kunde versteht den Nutzen. Kein Kunde will das so.
Bankgeschäfte haben auch etwas mit Vertrauen zu tun. Generell haben Geschäfte etwas mit Vertrauen zu tun. Wenn ich einer Bank in Deutschland nicht mehr vertraue kann, dann kann ich meinem gewählten Volksvertreter auch nicht mehr vertrauen.
Wenn es um guten Verbraucherschutz geht, kommen mir zudem auch folgende Fragen auf?
Warum müssen Kosten einer Grundschuldeintragung kompliziert in den Effektivzins eingerechnet werden, Notarkosten allerdings nicht? Haben die Lobbyisten der Notariatsbranche hier etwa gute Arbeit geleistet?
Und wenn ich noch etwas Polemisches hinzufügen darf.
Warum werde ich als Verbraucher bei politischen Wahlen nicht darauf hingewiesen, wieviel Geld ein Politiker durch unfähige und falsche Entscheidungen bereits "verbrannt" hat? Dies müsste als "Effektivzins" durch Brandmarkung auf dem Wahlzettel ja auch stehen? Wo greift hier ein Verbraucherschutz?
Diese Gesetzgebung ist jedenfalls nicht zum Schutz des Verbrauchers geeignet.
Und sie widerspricht dem Grundsatz einer wirtschaftsfreundlichen Politik.


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