11.06.2013, 10:55
Rechschreibkorrektur
Neue Begründung: Kunden, aber insbesondere die Mitarbeiter und die Caritas in Deutschland haben ein Recht auf eine zeitnahe Lösung und Perspektive. Wir fordern Sie auf auf, die anstehende Sitzung in Fulda zu nutzen, um eine marktkonforme Nachfolgeregelung oder mindestens einen vertretbaren Übergang zu schaffen. Dabei gilt:
1. Vorrang SV-pflichtiger Tätigkeiten:
Vorrang hat die sozialversicherungspflichtige Be-schäftigung Beschäftigung als Regelsystem unserer Gesellschaft. Grundsätzlich erhalten Mitarbeiter ein Angebot für eine SV-pflichtige Beschäftigung.
2. Möglichkeit GfB nutzen:
Der Staat hat das pauschalierte GfB-System eingeführt, um differenzierte Möglichkeiten und eine vereinfachte Abwicklung zu ermöglichen. Wir wollen dieses System verantwortungsbewusst und im Sinne unserer AVR nutzen. Wenn potenzielle Mitarbeiter kein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis wünschen und/oder einer besonderen Zielgruppe (z.B. Rentner, MA in Elternzeit, Studenten …) angehören, gibt es das Angebot für eine GfB-Tätigkeit mit einer abgestimmten, legalen und wirtschaftlich darstellbaren Vergütungsregelung.
3. Gleichbehandlung umsetzen:
Gleichbehandlung im möglichen Rahmen heißt, dass GfBs an allgemeinen Vergütungssteigerungen und –regelungen -regelungen auf AVR-Basis konsequent teilhaben, aber auch wie SV-pflichtige Mitarbeiter ihre Steuer (pauschal 2%) selber tragen. GfB-Vergütungen steigen, bleiben aber in einem marktkonformen Rahmen.
Schaffen Sie eine Zukunft für GfBs in der Caritas!
AKC Alten- und Krankenhilfe der Caritas gGmbH Olpe
Christoph Becker / Geschäftsführer
Christoph Rinke / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung
Caritasverband Paderborn e.V.
Patrick Wilk / Vorstand
Dietmar Jürgens / Vorsitzender der Mitarbeitervertretung