18/11/2016 à 03:22
Pet 1-18-12-9210-024846
Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird die Verkehrszulassung für Elektro-Einräder, sogenannte
E- Wheels, gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 85 Mitzeichnungen und 100 Diskussionsbeiträge
sowie weitere sachgleiche Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Elektro-
Einräder in mehreren Ländern schon fester Bestandteil des Straßenbildes seien.
Durch ihren Akkubetrieb seien sie umweltfreundlich, daneben aber auch
verkehrssicher und effizient. Sie eigneten sich ferner sehr gut für Pendler, die auf dem
Weg zur Bahn ansonsten auf das Auto angewiesen seien. Das Thema Elektromobilität
nehme zudem an Bedeutung zu. Da die technischen Möglichkeiten vorhanden seien,
sei es jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, die entsprechenden rechtlichen Regelungen
zu schaffen, damit die Bevölkerung die Elektro-Einräder nutzen könne.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Hinblick auf die weiteren Einzelheiten zu
dem Anliegen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Seit Januar 2016 ist auf europäischer Ebene die neue Typgenehmigungsverordnung
(EU) 168/2013 in Kraft. Unter diese fallen die meisten selbstbalancierenden
Fahrzeuge. Stehende Fahrzeuge können dann national geregelt werden. Vor diesem
Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über
die in Betracht kommenden Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob
diese kategorisiert werden können, um dann unter bestimmten technischen und
verhaltensrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt
werden zu können. Die endgültigen Ergebnisse der Untersuchung der BASt werden
demnächst vorliegen. Ob diese Fahrzeuge dann im öffentlichen Straßenverkehr
geführt werden dürfen und wenn ja, unter welchen technischen und
verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
Hierzu bleiben das endgültige Untersuchungsergebnis und der Ausgang des sich dann
ggf. anschließenden Gesetzgebungverfahrens abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als
Material zu überweisen, damit sie bei den anstehenden Beratungen über den
Markteinsatz von Elektrokleinstfahrzeugen mit einbezogen werden kann.
Begründung (PDF)