Familie

Zusätzlicher Urlaubsanspruch sowie Betreuungsurlaubsgeld für Eltern von KiTa- und Grundschulkindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.116 Unterstützende 1.115 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.116 Unterstützende 1.115 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

16.05.2021, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


30.09.2019, 14:04

Formulierung wirft Fragen auf.


Neuer Petitionstext: Während der Kita- und Grundschulzeit (1.-4. Klasse) - auf gesondertem Antrag und auch darüber hinaus - sollten Eltern, zusätzlich zum bestehenden Urlaub, Anspruch auf **Betreuungsurlaub** anmelden können.
Hierzulande haben Schüler üblicherweise 63 Ferientage (nach Bundesland und Jahr unterschiedlich).
Angestellte in Deutschland haben durchschnittlich 28,9 Urlaubstage, Eltern zwischen 25-45 Jahren, liegen unter diesem Durchschnitt.
Der Anspruch auf Betreuungsurlaub sollte daher auf bis zu 50 Tage pro Haushalt gewährt werden. Vor allem Alleinerziehende haben diesen in vollem Umfang nötig.
Der Betreuungsurlaub sollte gesetzlich geregelt werden und jeder Arbeitgeber verpflichtet sein, diesen auch zu gewähren.
Ein damit einhergehendes **Betreuungsurlaubsgeld** sollte, je nach Dauer der in Anspruch genommenen Tage und des Haushaltsnettoeinkommens, gestaffelt sein. Grundsätzlich sollte der Anspruch direkt im Folgemonat nach Beanspruchung bezahlt werden. Gegebenenfalls könnte es auch ähnlich wie Bafög berechnet und gehandhabt werden.
Die Höhe des Betreuungsgeldes muss jedoch ausreichend bemessen sein, damit den Familien keine zu großen finanziellen Hürden entstehen, um die Betreuung der eigenen Kinder zu gewährleisten.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 239 (239 in Deutschland)


30.09.2019, 10:25

Erweiterung der Petition sowie neuer Kurzlink.


Neuer Petitionstext: Während der Kita- und Grundschulzeit (1.-4. Klasse) - auf gesondertem Antrag auch darüber hinaus - sollten Eltern, zusätzlich zum bestehenden Urlaub, Anspruch auf **Betreuungsurlaub** anmelden können.
Hierzulande haben Schüler üblicherweise 63 Ferientage (nach Bundesland und Jahr unterschiedlich).
Angestellte in Deutschland haben durchschnittlich 28,9 Urlaubstage, Eltern zwischen 25-45 Jahren, liegen unter diesem Durchschnitt.
Der Anspruch auf Betreuungsurlaub sollte daher auf bis zu 50 Tage pro Haushalt gewährt werden.
werden. Vor allem Alleinerziehende haben diesen in vollem Umfang nötig.
Der Betreuungsurlaub sollte gesetzlich geregelt werden und jeder Arbeitgeber verpflichtet sein, diesen auch zu gewähren.
Ein damit einhergehendes **Betreuungsurlaubsgeld** sollte, je nach Dauer der in Anspruch genommenen Tage und des Haushaltsnettoeinkommens, gestaffelt sein - sein. Grundsätzlich sollte der Anspruch direkt im Folgemonat nach Beanspruchung bezahlt werden. Gegebenenfalls könnte es könnte auch ähnlich wie Bafög berechnet und gehandhabt werden.
Die Höhe des Betreuungsgeldes muss jedoch ausreichend bemessen sein, damit den Familien keine zu großen finanziellen Hürden entstehen, um die Betreuung der eigenen Kinder zu gewährleisten.


Neue Begründung: **Das Ziel dieses Gesetzes sollte sein, eine umfassende Kinderbetreuung während der Ferienzeit zu gewährleisten.**
Mit dieser Regelung können Eltern nicht nur deren Aufsichtspflicht gerecht werden, sondern somit eine sinnvolle Beschäftigung und Betreuung sicherstellen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 246 (246 in Deutschland)


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