Bostalsee: Keine Nutzungsgebühr für private SUPs – Erhöhung auf 11 € stoppen!

Petition richtet sich an:
Landkreis St. Wendel / Kreistag des Landkreises St. Wendel

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Petition richtet sich an: Landkreis St. Wendel / Kreistag des Landkreises St. Wendel

Wir fordern den Landkreis St. Wendel und den zuständigen Zweckverband auf, die Nutzungsgebühr für private, nicht motorisierte SUP-Boards abzuschaffen und auf die geplante Erhöhung von derzeit 7 € auf 11 € zu verzichten.

Begründung

Der Bostalsee ist ein wichtiges Naherholungsgebiet. Trotzdem müssen Menschen, die ihr eigenes Stand-Up-Paddle-Board mitbringen und damit den See nutzen möchten, ein zusätzliches „Seenutzungsentgelt“ bezahlen. Aktuell beträgt dieses Entgelt 7 € pro Tag. Nach einer im Juli 2026 veröffentlichten Meldung des Saarländischen Rundfunks soll es auf 11 € steigen. Die offizielle Preisliste des Bostalsees bestätigt die Gebühr für private SUP-Boards. Gleichzeitig wird dort ausdrücklich angekündigt, dass bei Nichtzahlung ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. Das ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

Wer sein eigenes SUP mitbringt, nimmt keinen Bootsverleih in Anspruch und erhält keine vergleichbare individuelle Leistung. Es geht ausschließlich darum, mit einem eigenen, nicht motorisierten Sportgerät die Wasserfläche zur Erholung und für den Freizeitsport zu nutzen. Besonders fragwürdig ist deshalb die Frage, auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage diese Nutzung kostenpflichtig gemacht wird. Das freie Betretungsrecht der freien Landschaft ist in § 59 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich verankert. Für die Nutzung von Gewässern gelten darüber hinaus die jeweiligen wasserrechtlichen Regelungen, insbesondere zum Gemeingebrauch.

Die Petition behauptet ausdrücklich nicht, dass die Gebühr bereits nachgewiesen rechtswidrig ist. Wir verlangen jedoch eine nachvollziehbare rechtliche Prüfung und die Offenlegung der konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Ein bloßer Beschluss eines zuständigen Gremiums kann nicht automatisch die Frage beantworten, ob eine grundsätzlich zulässige Freizeitnutzung eines Gewässers von einer Zahlung abhängig gemacht werden darf.

Hinzu kommt, dass der Bostalsee selbst Stand-Up-Paddling ausdrücklich als Wassersportangebot aufführt. Wir halten es für unverhältnismäßig, die Nutzung des Sees mit einem eigenen, nicht motorisierten SUP mit einer zusätzlichen Tagesgebühr zu belasten – und diese Gebühr anschließend sogar auf 11 € zu erhöhen.

Wir fordern deshalb:

  • Abschaffung des Seenutzungsentgelts für private, nicht motorisierte SUP-Boards.
  • Keine Erhöhung des derzeitigen Entgelts auf 11 €.
  • Offenlegung der konkreten gesetzlichen Grundlage für die Gebühr.
  • Rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit der Gebührenpflicht mit den einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften zum Gemeingebrauch.
  • Verzicht auf ein Betretungsverbot allein wegen der Nichtzahlung des Seenutzungsentgelts, solange die rechtliche Grundlage dieser Gebühr nicht transparent nachgewiesen ist.

Ein Naherholungsgebiet sollte Erholung ermöglichen und nicht unnötige Gebührenhürden schaffen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Roland Hildebrandt, Eigeltingen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.08.2026
Sammlung endet: 16.02.2027
Region: Landkreis St. Wendel
Kategorie: Verbraucherschutz

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Warum Menschen unterschreiben

Weil hier übers Geld soziale Ungerechtigkeit vergrößert wird. Und was ist das für eine verfickte Schnapsidee, wenn ich mit meinem privaten! SUP den öffentlichen See nutze, mir hierfür eine Wegelagerergebühr abverlangen zu wollen.

Weil mir Freizeit sehr wichtig ist und ich finde das sie für alle bezahlbar bleiben soll.

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