Petition richtet sich an:
Bürgermeister Heiko Müller
Sind Sie dafür, dass ab 01.01.2020 Maßnahmen zum Ausbau von Anliegerstraßen und Maßnahmen zur Herstellung von Erschließungsanlagen, die zwar schon vorhanden sind, aber nicht als bereits hergestellt gelten, nur durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der Beitragspflichtigen der jeweils geplanten Maßnahme zuvor zustimmt - sofern die Gemeinde zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme nicht verpflichtet ist?
Begründung
In Falkensee werden seit einigen Jahren und sollen zukünftig noch vermehrt kostenintensive Erschließung- und Ausbaumaßnahmen auch bei Anliegerstraßen vorgenommen werden, ohne dass die Betroffenen Beitragspflichtigen eine verbindliche Entscheidung über die Vorhaben treffen können.
Obwohl die Kostenbelastung bei 75 bis 90 Prozent liegt, entscheidet nicht der überwiegend Beitragspflichtige sondern die Kommune. Hierdurch kommt es auch zu unnötigen, viele Anlieger finanziell unerträglich belastenden Maßnahmen.
Im Sinne eines modernen und demokratischen Umgangs mit Kommunalabgaben sollen daher in Zukunft die Anlieger, sofern sie die überwiegenden Kosten zu tragen haben, selbst entscheiden, ob sie die geplante Maßnahme wünschen. Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen, zu denen die Gemeinde aufgrund höherrangigen Rechts verpflichtet ist sind von der vorgeschlagenen Änderung nicht betroffen.