Petition richtet sich an:
Landesregierung von Baden-Württemberg
Forderungen zur Sicherstellung des Wahlrechts für Deutsche aus dem Ausland:
Verlängerung der Fristen der Zustellung der Wahlunterlagen, sodass auch die Stimme aus dem Ausland mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mitgezählt wird.
Übernahme sämtlicher Kosten, welche durch die Inanspruchnahme des Wahlrechts aus dem Ausland entstehen.
Eine praxistaugliche, also vereinfachte Briefwahl aus dem Ausland zu ermöglichen (beispielsweise durch eine automatisierte Zusendung bei Eintragung in die ELEFAND Liste des AAs)
Begründung
Seit zwei Wochen leiste ich meinen einjährigen “Weltwärts–Freiwilligendienst“ in Mexiko in einer sozialen Einrichtung. Im März des kommenden Jahres finden die Landtagswahlen zum 16. Baden – Württemberger Landtag statt und ich möchte gerne mein demokratisches Grundrecht wahrnehmen und meine Stimme abgeben. Ich informierte mich bei der zuständigen Kommune über das übliche Verfahren, welche mir mitteilte, dass meine Wählernummer zunächst an meinen Hauptwohnsitz (in Deutschland) gesendet wird, ich dann aus dem Ausland die nötigen Unterlagen beantragen muss, welche dann „hoffentlich rechtzeitig“ bei mir ankämen, ich diese dann unverzüglich auszufüllen hätte, um diese dann auf eigene Kosten per Expresspost zurückzusenden, um eine „realistische“ Chance zu haben, dass diese Deutschland noch fristgerecht erreichen würden. Meiner Meinung nach weist diese Praxis Mängel verschiedenster Art auf. Zum einen sehe ich mein demokratischstes aller Grundrechte, das Wahlrecht, gefährdet, da meine Stimme nicht mit einer 100% Sicherheit mitgezählt wird, zum anderen ist es meiner Ansicht nach falsch, dass ich die Kosten zu tragen habe, welche mir bei der Ausübung meines Grundrechts entstehen. Des Weiteren, und das ist meiner Ansicht nach doch sehr gravierend, fördert diese Praxis die Politikverdrossenheit und ist sicherlich ein Faktor für die geringe Wahlbeteiligung. Wenn ich mir vorstelle, dass ich meine Freunde, momentan auch zu großen Teilen im Ausland, zum Wählen motivieren will, ihnen aber dann dieses praxisuntaugliche Verfahren schildern muss, dann bin ich mir sicher, dass nur eine Minderheit ihr Grundrecht in Anspruch nehmen wird. So fordere ich in Bezug auf die Briefwahl aus dem Ausland erstens, sicherzustellen, dass jede Stimme gezählt wird beispielsweise durch frühzeitigere Versendung der Wahlunterlagenzweitens, dass das Wahlrecht unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation gewährleistet ist und drittens, die Briefwahl aus dem Ausland in dem Maße zu vereinfachen, sodass es für jeden attraktiv ist, sein Wahlrecht auch aus dem Ausland aus geltend zu machen!
(Text teilweise übernommen aus "Offener Brief an die Landesregierung" auf der Website https://www.wagner.zz.mu))
Brief der Landeswahlleiterin als Stellungnahme zur Petition:
"Nach dem Grundgedanken des Gesetzgebers soll gerade die Briefwahl als Ausnahme von
der Urnenwahl vorgesehenen Möglichkeit der Stimmabgabe allen Wahlberechtigten die
Gelegenheit der persönlichen Wahlrechtsausübung geben, auch wenn sich
Wahlberechtigte, wie in Ihrem Fall, am Wahltag im Ausland aufhalten. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl den gesetzlich
vorgeschriebenen Regelungen und damit auch der strikten und engen Fristenfolge des
Wahlrechts unterliegt.
Für die Landtagswahl 2016 bedeutet dies, dass die Gemeinden das Wählerverzeichnis mit
Stichtag 7. Februar 2016 (35. Tag vor der Wahl) aufzustellen haben, bis 21. Februar 2016
auf Antrag Änderungen vorzunehmen sowie spätestens am 21. Februar 2016 die
Wahlberechtigten über die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu unterrichten haben.
Die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen setzt nach § 18 Abs. 1 der
Landeswahlordnung einen Eintrag in das zum 7. Februar 2016 aufzustellende
Wählerverzeichnis voraus. Zudem können die Briefwahlunterlagen von den Gemeinden
erst zur Verfügung gestellt werden, wenn die zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge
endgültig feststehen. Dies ist spätestens am 29. Januar 2016 der Fall, nachdem die
Wahlvorschläge bis spätestens 14. Januar 2016 einzureichen sind, die
Kreiswahlausschüsse in den 70 Wahlkreisen in Baden-Württemberg am 19. Januar 2016
über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und der Landeswahlausschuss
spätestens am 44. Tag vor der Wahl (29. Januar 2016) über evtl. gegen die
Zulassungsentscheidung eingelegten Beschwerden zu entscheiden hat. Danach haben
die Erstellung, der Druck und die Verteilung der Stimmzettel an die Gemeinden zu
erfolgen. Auf Grund dieser engen Fristenfolge sind die Gemeinden gehalten, die Anträge
auf Ausstellung von Wahlscheinen unverzüglich zu bearbeiten, die Wahlscheine
grundsätzlich mit Briefwahlunterlagen auszugeben und den Wahlberechtigten Wahlschein
und Briefwahlunterlagen ggf. mit Luftpost oder einer anderen schnelleren Versendungsart
zu übersenden. Dies insbesondere, wenn sich aus dem Antrag auf Erteilung des
Wahlscheins ergibt, dass der Wahlberechtigte aus einem außereuropäischen Gebiet
wählen will, oder wenn eine schnellere Versendungsart sonst geboten erscheint. Somit
wird seitens der Wahlorganisation - trotz der engen Fristen - alles Erforderliche getan wird,
um eine Teilnahme an der Wahl auch vom Ausland aus zu ermöglichen.
In Ihrem Fall wäre es Ihnen Im Übrigen frei gestanden, bereits vor Antritt Ihres
Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Briefwahl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen,
der dann nach Vorliegen der Stimmzettel von der Gemeinde unverzüglich hätte bearbeitet
werden können. Sie können aber auch aus dem Ausland bereits jetzt per E-Mail oder
durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (nicht per SMS)
einen Wahlscheinantrag an Ihre Wohnsitzgemeinde richten, um, sobald die Stimmzettel
vorliegen, eine unverzügliche und für Sie kostenfreie Übersendung des Wahlscheins mit
Briefwahlunterlagen sicherzustellen. Damit hat die Gemeinde das nach den gesetzlichen
Vorgaben Erforderliche getan. Sie hat lediglich eine „Schickschuld“, aber keine
„Bringschuld“. Der Wahlberechtigte trägt damit zum einen das – bei einer Übermittlung per
Post nie völlig auszuschließende - Risiko, dass ihn die Briefwahlunterlagen rechtzeitig
erreichen und zum anderen, dass seine Wahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der
Gemeinde eingehen. Er muss daher seinerseits den Wahlbrief so frühzeitig (vom Ausland
ggf. per Luftpost) auf seine Kosten zur Post geben, dass die gesetzliche Eingangsfrist
eingehalten werden kann.
Vor diesem Hintergrund und insbesondere unter Berücksichtigung, dass die Briefwahl
nicht der vom Wahlrecht vorgesehene Regelfall einer Wahlteilnahme ist, sind mit den im
Landtagswahlrecht getroffenen Regelungen für die Briefwahl weitgehende Erleichterungen
geschaffen worden, um die Möglichkeit der Stimmabgabe auch auf diesem Wege
sicherzustellen."
Auch wenn es noch verschiedene Punkte gibt, die das Wahlverfahren aus dem Ausland vereinfachen würden (Benachrichtigung über ELEFAND Liste, längere Fristen) ziehe ich diese Petition zurück. Ich danke allen Unterzeichnenden!
Mit freundlichen Grüßen,
In der Landesverfassung von Baden-Württemberg steht, dass die Wahlen zum Landtag „allgemeine Wahlen“ [Artikel 26 (4)] sind. Das heißt jeder wahlberechtigte Bürger darf wählen. In der Praxis ist der Aufwand, um durch Briefwahl aus dem Ausland wählen zu können, allerdings zu hoch und ungerechtfertigt. Das muss geändert werden!
Warum so umständlich: Es gibt doch sicherlich eine Vertrauensperson, der Sie eine Vollmacht erteilen können, Ihre Post zu empfangen. Dann könnte doch diese Vertrauensperson auf den Briefwahlunterlagen in Ihrem Sinne das Kreuzchen setzen und die Wahlunterlagen bei der Gemeinde abgeben oder der Gemeinde zusenden. Was glauben Sie denn, wie viele demente Leute in Seniorenheimen gar nicht wissen, wem sie ihre Stimme gegeben haben, weil Angehörige das erledigen (manchmal auch nicht im Sinne des Wählers).