Entlastungen für Behinderte anpassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Höhe des Pflegegeldes ( SGBXI §37 ) und des Entlastungsbetrages (SGB XI $ 45 )
Die gestrichene Erhöhung für 2021 ( SGBXI §37 ) sollte endlich nachgeholt und auf die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Der sogenannte Entlastungsbetrag reicht durch die inzwischen erfolgten Kostenerhöhungen der Anbieter bei weitem nicht mehr aus. Auch hier sollte geprüft werden welchen Eifluss die Lohnsteigerungen auf die Entlastung haben.
In beiden Fällen sollte eine Anpassung in Höhe der zusammengafassten Kostensteigerung erfolgen und eine automatische Erhöhung der Beträge um den Inflationswert, alle 2 Jahre.

Begründung

Mit den derzeitigen Mitteln und Sätzen können die angedachten Hilfen nicht mehr erzielt werden.
Sozial Gesetz Buch §37 und §45,
https://www.pflegedienste-caritas.de/unsere-pflegedienste/stein-rosstal/preise/preise

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.11.2022
Sammlung endet: 07.02.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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