Petition richtet sich an:
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
Die Kita Am Heiligen See, in der Seestraße 43 in Potsdam, steht auf einer Liste von Einrichtungen, deren Schließung im Spätsommer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll.
Bei einer Elternversammlung im Juni 2026 stellte die Leiterin des Jugendamtes die Bewertungskriterien vor. Sie beruhten ausschließlich auf wirtschaftlichen Kennzahlen und die zugrundeliegenden Daten zur Auslastung waren für uns nicht nachvollziebar.
Eine Entscheidung über die Zukunft von Kindertageseinrichtungen sollte nicht allein auf wirtschaftlichen Kennzahlen beruhen, sondern muss die Ausstattung und Qualität der Einrichtungen, sowie besondere Gegebenheiten im Planungsraum gleichermaßen berücksichtigen.
Bitte unterstützen Sie den Erhalt dieses besonderen Ortes mit Ihrer Unterschrift!
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Wir fordern die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam auf, der Kita-Bedarfsplanung 2027 in ihrer jetzigen Form nicht zuzustimmen, solange die Entscheidungsgrundlagen nicht vollständig transparent, nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Vor einer Beschlussfassung möge die Stadtverwaltung:
1. Transparenz schaffen
- die Auswahlkriterien für die betroffenen Kitas offenlegen,
- aufzeigen wie diese Kriterien durch die jeweiligen Einrichtungen erfüllt werden und
- darstellen welche Daten der Bewertung zugrunde liegen
2. Auslastung der Einrichtungen korrekt berechnen
- die Auslastung aller Kitas auf Basis der tatsächlich genehmigten Plätze (Betriebserlaubnis) berechnen und
- die verwendeten Berechnungsgrundlagen offenlegen
Für die Kita Am Heiligen See wurde die Auslasung mit einer Kapazität von 121 Plätzen berechnet, obwohl die gültige Betriebserlaubnis lediglich 90 Plätze vorsieht. Dies verschlechtert die berechnete Auslastung erheblich.
3. Qualität und pädagogische Angebote berücksichtigen
Die Entscheidung darf sich nicht allein auf Auslastung und Kosten stützen. Ebenso müssen berücksichtigt werden:
- pädagogische Qualität,
- besondere Angebote und räumliche Gegebenheiten
Die Kita Am Heiligen See bietet ihren Kindern besonders viel Platz, einen schattigen Garten und somit Schutz vor Hitze, einer "akuten und zunehmenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit" (WHO, 2026).
4. Besondere Situation im Planungsraum berücksichtigen
- die tatsächliche Erreichbarkeit anderer Einrichtungen durch die räumliche Teilung des Planungsraums "Nauener Vorstadt/Berliner Vorstadt" durch den Heiligen See berücksichtigen
- die besonderen Verkehrs- und Wegebeziehungen (Behlertstraße, Am Neuen Garten) im Planungsraum westlich des Heiligen Sees einbeziehen
Während in der Berliner Vorstadt nur noch eine Kita erhalten bliebe, würde im westlichen Teil des Planungsraums, der Nauener Vorstadt, eine Hand voll Einrichtungen erhalten bleiben. Aufgrund der kinderunfreundlichen Verkehrswege rund um die Behlertstraße und am Neuen Garten, sind diese Einrichtungen aus der Berliner Vorstadt nur schlecht zu erreichen.
5. Trägervielfalt und Wahlmöglichkeiten für Familien sichern
- darlegen, wie die Auswirkungen auf die Trägervielfalt geprüft wurden (§ 3 SGB VIII),
- wie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern berücksichtigt wurde (§ 5 SGB VIII)
Mit der Schließung der Kita Am Heiligen See würde der Träger EJF vollständig aus dem Planungsraum verschwinden. Andere Träger (LSB) betreiben im selben Planungsraum sogar zwei Einrichtungen.
6. Faire und nachvollziehbare Neubewertung
- eine Neuberwertung aller Einrichtungen auf Grundlage einheitlicher und transparenter Kriterien durchführen
- neben wirtschaftlichen Aspekten auch Qualität, räumliche Gegebenheiten, Trägervielfalt, Sozialraumversorgung und die Interessen von Kindern und Familien angemessen berücksichtigen.
Bis diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Kita-Bedarfsplanung 2027 nicht zugestimmt werden.
Weil meine Enkelin gern in diese Kita geht!!!