Region: Notzingen
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Feuerwerk nur, wenn es erlaubt ist!

Petition richtet sich an:
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Notzingen

41 Unterschriften

4 %
6 von 160 für Quorum in Notzingen Notzingen

41 Unterschriften

4 %
6 von 160 für Quorum in Notzingen Notzingen
  1. Gestartet 18.09.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Notzingen

Aus zwei Tagen dürfen nicht zwei Monate werden!
Für die konsequente Durchsetzung der Feuerwerksvorschriften im Raum Notzingen – Kirchheim unter Teck – Wernau
Wir fordern die zuständigen Stellen in Notzingen, Kirchheim unter Teck und Wernau auf, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerk außerhalb von Silvester und Neujahr wirksam zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu verfolgen.

Dazu gehören insbesondere verstärkte Kontrollen in der erfahrungsgemäß besonders belasteten Zeit von Mitte November bis Ende Januar, eine einfache Möglichkeit zur zeitnahen Meldung von Verstößen sowie eine bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden über die Gemeindegrenzen hinweg.

Diese Petition fordert ausdrücklich kein generelles Böllerverbot. Wer an Silvester im gesetzlich zulässigen Rahmen Feuerwerk abbrennt, ist nicht Gegenstand dieser Petition.

Es geht vielmehr darum, dass aus zwei gesetzlich vorgesehenen Tagen nicht faktisch zwei Monate werden.

Begründung

Seit Jahren erleben wir in unserer Region, dass bereits ab Mitte November immer wieder Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Böllerei setzt sich teilweise bis Ende Januar fort.

Für mich persönlich bedeutet diese Zeit als chronisch kranker Mensch eine erhebliche Belastung. Auch mein kleiner Hund leidet unter den plötzlich auftretenden Explosionen so sehr, dass ich ihm über Wochen hinweg Beruhigungsmittel verabreichen muss.

Damit stehen wir keineswegs allein. Plötzliche und nicht vorhersehbare Knallgeräusche können für kranke und ältere Menschen, Familien sowie zahlreiche Haus-, Nutz- und Wildtiere eine erhebliche Belastung darstellen.

Ich habe die Vorfälle bereits über einen längeren Zeitraum in einem Böllerprotokoll dokumentiert und mich damit an meine Gemeindeverwaltung gewandt. Meine Beschwerde wurde verständnisvoll aufgenommen; zugleich wurde auf begrenzte personelle Möglichkeiten hingewiesen.

Gerade deshalb möchte ich mit dieser Petition deutlich machen, dass es sich nicht nur um das persönliche Ärgernis eines Einzelnen handelt.

Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften darf Feuerwerk der Kategorie F2 grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar ohne besondere Erlaubnis oder Ausnahme abgebrannt werden.

Gesetzliche Regelungen sind also vorhanden. Entscheidend ist, dass ihre Einhaltung auch kontrolliert wird.

Wir bitten deshalb die Verantwortlichen in Notzingen, Kirchheim unter Teck und Wernau, gemeinsam nach praktikablen Möglichkeiten zu suchen, wiederholte Verstöße wirksamer festzustellen und zu ahnden und die zuständigen Stellen dafür angemessen auszustatten.

Es ist schwer nachvollziehbar, wenn zahlreiche andere Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften zuverlässig verfolgt werden, während eine über Wochen wiederkehrende und für Menschen und Tiere belastende Böllerei weitgehend folgenlos bleibt.

Es geht nicht darum, Menschen die Freude am Silvesterfeuerwerk zu nehmen.

Es geht um Rücksichtnahme, Verlässlichkeit und die Durchsetzung der Regeln, die bereits bestehen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Prof. Axel Ruoff, Notzingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.09.2026
Sammlung endet: 17.03.2027
Region: Notzingen
Kategorie: Umwelt

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Warum Menschen unterschreiben

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Mir ist die Petition wichtig, weil ich immer wieder sehe, wie die Tiere unter der Boellerei leiden.

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Die Angst der Tiere zum Jahreswechsel muss endlich aufhören.

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