Petition richtet sich an:
Stadtrat Landshut
Erhaltet den Siedlungscharakter – Nachverdichtung auf der Wiese am Platanenweg nur innerhalb der dortigen Grundzüge des bestehenden und gültigen Bebauungsplans
Begründung:
Der derzeit gültige Bebauungsplans sieht auf der ca. 3.700 m² großen unbebauten Wiese zwischen Platanenweg und Kastanienweg und Flurstraße ein Baufenster für vier Doppelhäuser mit einer maximalen Geschossigkeit von II mit jeweiligen Doppelgaragen, also für insgesamt 8 Wohneinheiten, vor. Diese rechtlich möglichen Bauvorhaben wurden bis heute auf der bis heute leer stehenden Bauwiese nie realisiert. Die Grundzüge der Planung im rechtsgültigen Bebauungsplan weisen im dortigen unmittelbaren Umfeld, insbesondere am Kastanienweg und Platanenweg durchgängig Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser mit einer maximale Geschossigkeit von II (auch als I+D) aus. Diese Wohngebäude existieren bereits mitunter mehr als 70 Jahre und werden bis heute bewohnt.
Nach den Plänen eines Bauträgers und dem Willen der Stadt Landshut (Beschluss des Bausenats der Stadt Landshut vom 17.04.2026) sollen nun auf der leeren Bauwiese durch eine nicht mehr hinzunehmende Nachverdichtung in vier großen Wohnblöcken mit einer Geschossigkeit von II+D insgesamt 46 Wohneinheiten und 53 Tiefgaragenplätze und 12 Außenstellplätze am engen Platanenweg entstehen. Diese massive und rücksichtlose Nachverdichtung (fast Versechsfachung) hat das Potential viele jetzt schon bestehende Probleme für die Nachbarschaft und die Anwohner in der Siedlung und die Nutzer der Kindertagesstätte, der Grund-, Mittel-, Berufsschule und Stadtbücherei rechtskritisch zu verschlechtern und neue Probleme zu schaffen. Städtische Vertreter werteten den nun vom Bausenat am 17.04.2026 beschlossenen Entwurf des Bauträgers noch in der Bürgerversammlung im Oktober 2025 als zu massiv und nicht hinnehmbar. Gleichwohl wurde der Entwurf des Bauträgers trotz eingebrachter Kritikpunkte mit großer Mehrheit vom alten Bausenat am 17.04.2026 bedenkenlos durchgewunken. Mit dieser Stimmensammlung fordern wir die Stadt auf, die Stadtentwicklung wieder selbst in die Hand zu nehmen und sich nicht von Gewinninteressen finanzstarker Bauträger zu Lasten der angestammten Landshuter Bevölkerung lenken zu lassen. Die Stadt soll auch im Hinblick auf den alten Bauernhof an der Flurstraße ihre Planungshoheit im Sinne der tatsächlich vorhandenen Siedlungsstruktur ausüben und von einer rücksichtlosen und völlig überzogenen Nachverdichtung Abstand nehmen.
„Mit meiner Unterschrift unterstütze ich den Antrag, dass die Bebauung der Wiese am Platanenweg auf ein für das Umfeld verträgliches Maß reduziert wird und sich am ursprünglichen Bebauungsplan orientiert.“
Begründung
Die geplante Bebauung bringt drei handfeste Probleme mit sich, die das Leben der Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar und dauerhaft beeinträchtigen werden:
Verkehr:
Die Straßen rund um den Platanenweg haben ihre Belastungsgrenze bereits heute erreicht, da Kindergarten, Grund-, Mittel- und Berufsschule sowie die Stadtbücherei unmittelbar angrenzen. Die Einmündungen von Flur- und Füttererstraße in die Altdorfer Straße sind schon jetzt überlastet. 46 neue Wohneinheiten mit 53 Tiefgaragen- und 12 Außenstellplätzen an einem engen Wohnweg werden diese Situation weiter verschärfen. Besonders problematisch: Die Tiefgaragenausfahrt liegt zur Flurstraße hin, direkt an einem stark frequentierten Gehweg, der täglich von Kindern auf dem Weg zu Kindergarten und Schulen genutzt wird. Diese gefährliche Kombination aus erhöhtem Fahrzeugaufkommen und Kinderwegen auf engem Raum ist nicht hinnehmbar.
Kanalkapazität:
Das Tiefbauamt hat selbst Bedenken zur Entwässerung geäußert. Der hohe Versiegelungsgrad durch die geplanten Gebäude übersteigt die Aufnahmekapazität des bestehenden Kanals, sowohl für Schmutzwasser, als auch bei Mittel- und Starkregenereignissen. Die Folge: Rückstau in die Keller der unmittelbaren Nachbarschaft, auch kanalaufwärts. Im schlimmsten Fall müsste ein neuer Entwässerungskanal gebaut werden. Die Mehrkosten dafür trügen alle Anwohner.
Grundwasser:
Die geplante Tiefgarage greift massiv in den Grundwasserhaushalt ein. Der massive Baukörper könnte durch Staubildung und Strömungsumlenkung zu einer Erhöhung des Grundwasserspiegels in angrenzenden Bereichen führen, mit der konkreten Gefahr der Vernässung von Kellerräumen in der Nachbarschaft.
Wegen Wohn bedarf