Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich fordere eine individuell angemessene Förderung von Langzeitarbeitslosen und ein Umdenken in der gegenwärtigen Praxis in der Umsetzung von § 16 i SGBII.
Bewerbungen für meinen zuletzt gelernten Beruf waren im Rahmen von § 16i SGB II nicht förderungsfähig, was mir allerdings, wie auch der Öffentlichkeit, nicht gesagt wurde.
Es existieren in der Regel von den Jobcentern bereit gestellte Hilfstätigkeiten auf niedrigstem Niveau und der tariflichen Gehaltsstufe 1, wie z.B. Bürohilfe, Putzhilfe, Küchenhilfe, Gartenhilfe, etc.
Diese als „Milchmädchenrechnung“ konzipierten Beschäftigungsverhältnisse im Bereich unqualifizierter Tätigkeiten sind nur kurzfristig gesehen billiger. Langfristig führen sie zu einem höheren Kostenaufwand des Sozialwesens, ohne dass den Langzeitarbeitslosen eine Zukunftsperspektive gegeben wäre.
In diese Positionen haben die Arbeitslosen im Rahmen von § 16i SGB II zu passen, egal was die Vorqualifikationen auch sein mögen.
Die Regel, die einem Arbeitslosen gebetsmühlenartig vorgehalten wird, lautet:
„Wer länger als 2 Jahre nicht in seinem Beruf gearbeitet hat, gilt automatisch als ungelernt“.
Die Berufsqualifikation ist somit für die Zukunft komplett erloschen. Aus meiner eigenen Erfahrung bezweifle ich, dass man nach 2 Jahren zu 100 % alle theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten eingebüßt hat, so dass man höchstens noch als Hilfsarbeiter zu gebrauchen wäre.
Aus der Hilfsarbeiterposition im Rahmen von § 16i SGB II ist es arbeitsrechtlich praktisch ausgeschlossen in eine höhere Gehaltsstufe aufzusteigen, da hierzu der notwendige Berufsabschluss fehlt.
Wem es nicht gelingt, sich aus dieser Situation heraus, in ein geregeltes Arbeitsverhält bei einem anderen Arbeitgeber zu retten, bleibt bis zur Rente in dieser Sackgasse stecken. Danach droht die Altersarmut.
Viele unseriöse Arbeitgeber nutzen diese „0 € Kräfte“ aus, die immer wieder neu für 2 Jahre umsonst für sie arbeiten.
Von einer menschenwürdigen Integration in den Arbeitsmarkt kann im Rahmen des § 16i SGB II nicht die Rede sein.
Der Wirtschaft und dem Staat geht ein wichtiges Potential verloren, nämlich die durchaus vorhandenen Qualifikationen der Arbeitnehmer.
Die intelligente Nutzung dieser Potentiale würde allerdings voraussetzen, dass die Bundesregierung in Zukunft aufhört, eine Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, die in Arbeitgebern Menschen erster Klasse und in Arbeitnehmern Menschen zweiter Klasse sieht.
Udo Krause
Begründung
Die Petition betrifft alle Langzeitarbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland.