Region: Wenzenbach

JA zum KI-Rechenzentrum Wenzenbach - Riesige Chance für den Raum Regensburg

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Sebastian Koch mit Gemeinderat

19 Unterschriften

2 %
6 von 270 für Quorum in Wenzenbach Wenzenbach

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Petition richtet sich an: Bürgermeister Sebastian Koch mit Gemeinderat

Die Region Regensburg befindet sich im wirtschaftlichen Wandel. Insbesondere die Schwäche der Automobilindustrie führt zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen und erschwert weiteres Wachstum. Die Ansiedlung eines KI-Rechenzentrums bietet die Chance, den Wirtschaftsstandort zu stärken, innovative Unternehmen anzuziehen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Investition und Standort

  • Rund eine Milliarde Euro Investition im Raum Regensburg.
  • Standort aufgrund der Nähe zum geplanten Umspannwerk technisch sinnvoll.

Unserer Meinung nach kann man auf folgenden Themen für Wenzenbach Einfluss nehmen, wenn eine Bauleitplanung gemacht wird:

Steuereinnahmen für die Gemeinde Wenzenbach möglich.

Umwelt und Sicherheit

  • Die denkmalgeschützte Kapelle und die Jahrhunderte alten Bäume können erhalten werden.
  • Der Schutz des Trinkwassers ist durch strenge gesetzliche Vorgaben (u. a. Wasserhaushaltsgesetz) sichergestellt. Sicherheitsmaßnahmen gelten ebenso für das Umspannwerk.
  • Vor einer Genehmigung ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich; Grenzwerte werden eingehalten.
  • Für notwendige Baumfällungen sind Ausgleichsflächen nach deutschem Naturschutzrecht in größerem Flächenmaß vorgesehen.

Nachhaltigkeit
Die Abwärme des Rechenzentrums bietet großes Potenzial für die Einspeisung in ein Fernwärmenetz und könnte künftig hunderte Haushalte und Industriebetriebe in der Umgebung mit klimafreundlicher Wärme versorgen.

Unser Ziel
Wir unterstützen die Ansiedlung des KI-Rechenzentrums, weil sie eine bedeutende Zukunftschance für Wenzenbach und die gesamte Region Regensburg darstellt – Wirtschaftlich, technologisch und nachhaltig. Über eine Bauleitplanung kann die Gemeinde zudem im Projekt Ihre Interessen geltend machen.

Quellen:

https://www.tvaktuell.com/mediathek/video/wenzenbach-plaene-fuer-riesiges-rechenzentrum/

https://www.mittelbayerische.de/nachrichten/wirtschaft/milliarden-investition-in-die-region-giga-rechenzentrum-bei-regensburg-geplant-21404177

Immisionsschutzgesetz

  • § 3 BImSchG – Begriffsbestimmungen
  • Hier wird definiert, was schädliche Umwelteinwirkungen sind. Dazu gehören ausdrücklich auch Geräusche
  • § 4 BImSchG – Genehmigung
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. bestimmte Industrieanlagen) benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn sie erhebliche Geräusche verursachen können. 
  • § 5 BImSchG – Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Betreiber müssen Vorsorge treffen und schädliche Umwelteinwirkungen – insbesondere Lärm – vermeiden oder minimieren.

 
Denkmalschutzgesetz

  • Art. 1 BayDSchG – Begriff des Baudenkmals
  • Definiert, was ein Baudenkmal ist und unter Schutz steht.
  • Art. 4 BayDSchG – Erhaltungspflicht
  • Eigentümer sind verpflichtet, Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
  • Art. 6 BayDSchG – Erlaubnispflicht
  • Wer ein Baudenkmal verändern, beseitigen oder in seiner Erscheinung wesentlich verändern möchte, benötigt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

§ 62 WHG – Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der entscheidende Absatz 1 lautet sinngemäß:
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. 
Das bedeutet für ein Rechenzentrum:

  • Öltransformatoren oder Notstromanlagen müssen gegen Leckagen gesichert sein.
  • In der Praxis werden dafür häufig Auffangwannen, flüssigkeitsdichte Flächen und Schutzsysteme (z. B. WHG-konforme Abdichtungen) eingesetzt.
  • Die konkreten technischen Anforderungen werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ergänzt. 

Naturschutzgesetz

CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) sind vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Der entscheidende Paragraph ist:

  • § 44 Abs. 5 BNatSchG – Vorschriften für besonders und streng geschützte Arten. Hier ist geregelt, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) dauerhaft erhalten werden kann. 

Begründung

Um weiterhin eine florierende Wirtschaft und damit Steuereinnahmen zu bekommen, muss sich der Raum Regensburg zukunftsfähig aufstellen. Dabei ist so ein Rechenzentrum eine enorme Chance, die nicht alle paar Jahre kommen wird. Wir wollen, dass Regensburg auch in Zununft noch genügend Arbeitsplätze bieten kann und genügend Geld für Kitas und Schulen etc. hat.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bürgerinitiative Ja zum KI-Rechenzentrum Wenzenbach, Regensburg/Wenzenbach
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.07.2026
Sammlung endet: 23.01.2027
Region: Wenzenbach
Kategorie: Wirtschaft

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Rechenzentrum ja, wir werden die für die Zukunft brauchen. Naturnahe Flächen, ökologisch wertvolle Ressourcen sind aber in Zukunft auch sehr wichtig. Deshalb müssen die Standorte sorgfältig geprüft werden. Dieser Standort in einer bisher unbesiedelten Nische mit Wiesen, altem Baumbestand und in einem Wasserschutzgebiet ist definitiv falsch gewählt für ein Projekt dieses Ausmaßes.

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