Region: Bayern

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Bayern

Petition richtet sich an:
Bayerischer Landtag

5.858 Unterschriften

Sammlung beendet

5.858 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 20.11.2026
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sollte beispielsweise ab den 01.01.2027 rechtswirksam werden. Dabei sollten Katzeneigentümer bis zum 31.12.2029 Zeit haben das neue Gesetz umsetzen zu können.
Im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 sollte das kastrieren und sterilisieren von Katzen steuerfrei sein, um Kosten für Eigentümer und Organisationen zu sparen und einen finanziellen Anreiz zu schaffen.
Alte oder kranke Tiere, bei denen eine Kastration bzw. Sterilisation nicht mehr möglich ist, sollten von der Pflicht ausgeschlossen werden.
Ein Nachweis des behandelnden Tierarztes sollte hierbei genügen.
Gesetzesverstöße sollten mit Strafen bis zu 5.000€ geahndet werden.

Begründung


  • überfüllte Tierheime!!!
  • Artenschutz (schützt seltene Vogelarten, Eidechsen, Jungkaninchen usw.)
  • weniger Tierleid durch Eindämmung von erblichen Krankheiten
  • auf Dauer keine verwilderten und verwahrlosten Katzen mehr
  • langfristig gesehen eine Kosteneinsparung für Tierheime (falls Umsetzung der Forderung)
  • beugt unkontrollierte Vermehrung vor
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Daniela Fuchs, Kelheim
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.10.2025
Sammlung endet: 25.04.2026
Region: Bayern
Kategorie: Tierschutz

Tiere sind Schutzbefohlene und Menschen tragen Verantwortung für sie. Katzen die auf der Straße leben müssen, sterben oft qualvoll an Unterernährung und Krankheiten...mit Kastration können wir das Leid stoppen ...das ist unsere Aufgabe...die Schwächeren zu schützen !!!

Die Besitzer von Freigängerkatzen haben das Recht, die Katze unfruchtbar zu machen oder auch nicht. Dieses Recht zu ist ein Eigentumsrecht. Eine Pflicht zu einem nicht kurativen Eingriff an einer Katze widerspricht auch dem Sinn des Tierschutzes. Nur herrenlose Katzen, die keinem Eigentümer zugeordnet werden können, können in Besitz genommen werden (etwa durch Tierschutzvereine), die dann als Besitzer selbst darüber entscheiden können, eine Unfruchtbarmachung durchzuführen.

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