Kaum Ermittlungen bei Todesfällen in Kliniken - Wiederholungsgefahr für Patienten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag (Petitionsausschuss)

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  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag (Petitionsausschuss)

Gefährdung der Rechtsicherheit v. Patienten durch Wiederholungsgefahr im Vergleich zum Fall des Pflegers Niels H. Oldenburg
Über die unterlassenen Mitwirkungs-, Regulierungs- und Aufklärungspflichten der Beklagten in Arzthaftungsfällen:
Es handelt sich hier um relativ neue d.h. unbekannte Erkenntnisse zu Hintergründen die bisher in den Medien noch nicht bekannt sind.
Diese Pflichten gab es eigentlich schon immer, diese wurden bereits mit z.B.: §15a EGZPO im Jahre 2002 bekräftigt, und würde aber auch eher zufällig durch eine BGH-Entscheidung im Fall "Borreliose" im Jahre 2017 auch in speziellen Fachkreisen bekannt.
Erfahrungen juristischen Erkenntnisse zur eigentlich illegitimen "Verjährung" und zu den Mitwirkungspflichten von Kliniken von einem erfahrenen Kläger
Das "Es kommt nicht raus..." Prinzip: Fachleute haben hier die Öffentlichkeit empfohlen, weil wohl solche Fälle erfahrungsgemäß zwar schon den verantwortlichen Stellen bekannt sind, aber man es eben ohne einen "besonderen Druck" weitere Bemühungen nicht nötig erscheinen.
Vergleich mit dem Fall dem Fall des Krankenpflegers Niels Högel
Laut Fachquellen min. 5 mal mehr Tote durch med. Behandlungen als Verkehrstote - nicht mal Ermittlungen bei Todesfällen.
 
Z.B.: Falles des Krankenpflegers Niels H. (ca. min. 85 bestätigte Todesfälle) Hier wurde die Rolle der Haftpflichtversicherung und der Aufsichtspflicht des Landkreises und der Justiz in den beiden Kliniken des Täters Niels H. Oldenburg/Delmenhorst. Hier dürfte wohl sicherlich prinzipiell auch die unter Fachkreisen bekannte "Abwehrfront" eine Rolle gespielt haben. Laut Fachleuten wie z.B. Anwälte dürfte dort von Seiten der mitverantwortlichen Stellen eigentlich auch nichts anderen passiert sein, als das diese Todesfälle wie auch sonst üblicherweise einfach vertuscht werde. Gerade diese Abwehrfront sorgt für die auch gar nicht so unbekannten Schwierigkeiten die man als Betroffener/Hinterbliebener hat.
Kliniken spekulieren auf das Prozessrisiko: "Wer die Anzeige nicht ehrt, dem ist auch die Klage nichts wert"
Eine Klage in diesem beruht ja gerade darauf, dass dabei auch wichtige Ermittlungspflichten die es im auch im Zivilprozess vorgeschrieben wären ignoriert werden (z.B.: Fall "Borreliose" erst durch BGH). D.h. Man muss immer klagen, weil Anzeigen nicht bearbeitet werden, dabei ist relativ unbekannt, dass der Gesetzgeber bereits durch eine "unwiderlegbare Vermutung eines Einvernehmens" bei Branchen wie Ärzten/Kliniken §15a EGZPO eine Einhaltung Verbraucherschutzes nicht erst nur über das Patientenrechtegesetz erreichen wollte.
Wenn sich manche Bürger als Laien wundern und fragen, wie könnte das passieren dass es im Fall des Krankenpflegers Oldenburg so viele Tote (min. 85 nachweisbare Todesopfer) geben konnte, würden und müssten Fachleute wie Anwälte sagen, weil dies immer wieder von der "Abwehrfront" vertuscht wird.
D.h. über Fälle wie des Niels H. braucht man sich laut der Aussage von Fachanwälten die gerade auf Klagen gegen Kliniken spezialisiert sind überhaupt nicht so sehr zu wundern. Es ist hier sicherlich ebenso eine übliche Verteidigung der Verantwortlichen Stellen erfolgt wie sonst auch immer.
 
Es könnten hier mit einigen allgemein gehaltene realen Fallbeispielen viele Prinzipien aufgezeigt werden.
Todesfall d. verharmlosende Fehldiagnosen -
Es handelt sich um einer kausal verursachten Todesfall durch eine eher willkürliche erscheinende falsche aber auch unerlaubte Differentialdiagnose, welcher erst nach Jahren durch eine Klage / ein Urteil der Zivilkammer LG S. erwiesenen hat, wobei wie erwähnt auch ohne Kausalität eine verbotene Behandlung (vgl. Urteil Potsdam) statt fand. Die zuvor konsultierten verschiedenen Stellen wie die Klinik, Ärztekammer wie auch die Justiz haben hier bei einer Aufklärung wohl erwiesenermaßen versagt.

Begründung

Es sollte gerade hier auf die hohe Wiederholungsgefahr (Zum Vergleich → siehe am z.B.: Fall Niels H.) hingewiesen werden, und auch im Hinblick auf die oben genannte Statistik zu der Häufigkeit von Todesfällen im Vergleich zu den Verkehrstoten an ein besondere Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit gewarnt werden.
Mancher kennt wohl Praxis des "abwimmeln mit diversen Ausreden", die natürlich auch eine Gefährdung und Schädigung eben auch zwangsläufig auch einen tragische tödliche Verläufe ergeben kann.
 "Rechtsrückbildung statt Rechtfortbildung": Durch die Urteile und Gutachten Justiz und Sachverständige werden selbst tödliche Verläufe durch risikoreiche gefährliche und eigentliche strafbare Behandlungsweisen durch Ärzte/Kliniken immer mehr geduldet entschuldet werden.
Es muss auch hier auch leider dringend erwähnt werden, dass die verantwortlichen Stellen bisher eine Verfolgung / Bearbeitung auch in evtl. grob verschuldeten Fällen wie diesem weitgehend auch gegen ein öffentliches Interesse vernachlässigen. 

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.05.2022
Sammlung endet: 01.08.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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    - Laut Fachquellen min. 5 mal mehr Tote durch med. Behandlungen als Verkehrstote - nicht mal Ermittlungen bei Todesfällen.

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