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- Diese Pflichten gab es eigentlich schon immer, diese wurden bereits mit z.B.: §15a EGZPO im Jahre 2002 bekräftigt, und würde aber auch eher zufällig durch eine BGH-Entscheidung im Fall "Borreliose" im Jahre 2017 auch in speziellen Fachkreisen bekannt.
- Laut Fachquellen min. 5 mal mehr Tote durch med. Behandlungen als Verkehrstote - nicht mal Ermittlungen bei Todesfällen.