Begründung
Die Initiative versagt in ihrer Rechtfertigung auf ganzer Linie. Es ist ein Versuch, vor dem Hintergrund der Pandemiebekämpfung, ein Prostitutionsverbot und damit ein Berufsverbot für Sex-Arbeiter*innen durchzusetzen. Dieser Versuch zeugt nicht nur von maßloser Selbstüberschätzung, noch von Sachkenntnis bezüglich des Eindämmens von Seuchen, noch Respekt vor der EU-Charta der Menschenrechte. Herrn Lauterbach und Kumpanen, muss deutlich gemacht werden, daß er sich an internationale Verträge (wie die EU-Charta der Menschenrechte) und als Volksvertreter, sein Handeln an den Wünschen aller in Deutshland lebenden Menschen anzupassen hat. Seine persönlichen Interessen sind unerheblich.
Sein Vorschlag beschädigt Rechtgüter, wie verbrieft in Art. 15, 16 21 und 41 der EU Charter der Menschenrechte
Weiterführendes hierzu unter nachfolgendem Link: https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2020/05/19/zusammenschluss-aus-bundestag-will-corona-fuer-sexkaufverbot-missbrauchen/