Kein Prosumer-Aufschlag: Faire Netzentgelte und Bestandsschutz für private PV-Anlagen

Petition richtet sich an:
Bundesnetzagentur, Große Beschlusskammer Energie sowie Bundesregierung und Deutscher Bundestag

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2.500 für Sammelziel

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Petition richtet sich an: Bundesnetzagentur, Große Beschlusskammer Energie sowie Bundesregierung und Deutscher Bundestag

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Reform der Stromnetzentgelte („AgNes“) einen vollständigen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Danach sollen Haushalte, die mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugen und einen Teil davon selbst verbrauchen, künftig als sogenannte „Prosumer“ einen zusätzlichen jährlichen Aufschlag bezahlen.

Nach dem aktuellen Entwurf soll dieser Aufschlag ab dem 1. Januar 2029 zwischen 70 und 90 Prozent des regulären netzseitigen Grundpreises betragen. Gemeint ist der Grundpreis des Netzbetreibers innerhalb der Stromrechnung, nicht der gesamte Grundpreis des Stromliefervertrags.

Ein einfaches Beispiel: Beträgt der netzseitige Grundpreis 100 Euro im Jahr, würden weitere 70 bis 90 Euro hinzukommen. Der netzseitige Grundpreis würde dadurch auf insgesamt 170 bis 190 Euro steigen. Die tatsächliche Höhe wäre abhängig vom jeweiligen Netzgebiet.

Betroffen wären grundsätzlich Haushalte im Niederspannungsnetz mit einem jährlichen Netzbezug bis 100.000 Kilowattstunden, deren Netzbezug durch eine eigene Erzeugungsanlage verringert wird. Auch eine Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Stroms in einem Batteriespeicher lässt die Einstufung als Prosumer nach dem Entwurf nicht entfallen. Kleine Steckersolaranlagen beziehungsweise Balkonkraftwerke sollen dagegen ausgenommen werden. Die Bundesnetzagentur begründet den Aufschlag damit, dass Prosumer weniger Kilowattstunden aus dem öffentlichen Netz beziehen und dadurch weniger verbrauchsabhängige Netzentgelte bezahlen, das Netz aber weiterhin nachts, im Winter oder bei leerem Speicher benötigen.

Wir fordern die Bundesnetzagentur, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die geplante pauschale Zusatzbelastung für private Photovoltaikanlagen in dieser Form zu verhindern.

Unsere Forderungen sind:

  1. Kein pauschaler Prosumer-Aufschlag: Private Betreiber von Photovoltaikanlagen dürfen nicht allein deshalb mit einem zusätzlichen Grundpreis belastet werden, weil sie selbst erzeugten Strom verbrauchen und dadurch weniger Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen.
  2. Verbindlicher Bestandsschutz: Für bereits errichtete oder verbindlich beauftragte Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen muss ein langfristiger Bestandsschutz gelten. Bestehende Investitionen sollten mindestens 20 Jahre ab Inbetriebnahme vor einem solchen Aufschlag geschützt werden.
  3. Abrechnung nach tatsächlicher Netznutzung: Netzentgelte sollen sich an nachvollziehbaren Kriterien wie dem tatsächlichen Netzbezug, der gemessenen Leistungsspitze, der Anschlussleistung und dem Zeitpunkt der Netznutzung orientieren – nicht pauschal am Vorhandensein einer Photovoltaikanlage.
  4. Berücksichtigung netzdienlichen Verhaltens: Batteriespeicher, steuerbare Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Energiemanagementsysteme können das Stromnetz entlasten. Dieses Verhalten muss berücksichtigt und darf nicht durch einen pauschalen Aufschlag entwertet werden.
  5. Transparente und unabhängige Prüfung: Vor der Einführung einer neuen Belastung müssen die Berechnungsgrundlagen und die Auswirkungen auf private Haushalte, die Energiewende und zukünftige Investitionen vollständig veröffentlicht und unabhängig geprüft werden.

Diese Petition richtet sich nicht dagegen, dass alle Stromkunden einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Stromnetzes leisten. Sie richtet sich gegen eine pauschale Zusatzbelastung allein aufgrund des Betriebs und der Eigennutzung einer Photovoltaikanlage.

Begründung

Ich bin von diesem Vorhaben persönlich betroffen. Meine Familie und ich haben mehr als 70.000 Euro in eine Photovoltaikanlage mit rund 15 kWp, einen Batteriespeicher mit rund 16 kWh sowie eine Erdwärmepumpe investiert. Diese Investitionen erfolgten nicht zufällig. Bürgerinnen und Bürger wurden über Jahre politisch dazu aufgefordert, erneuerbare Energie zu erzeugen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren und auf klimafreundliche Heiztechnik umzusteigen. Gleichzeitig wurden fossile Energieträger durch den CO₂-Preis verteuert.

Viele Menschen haben deshalb Kredite aufgenommen oder ihre Ersparnisse eingesetzt. Sie haben im Vertrauen auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die langfristigen energiepolitischen Ziele mehrere Zehntausend Euro investiert. Es beschädigt dieses Vertrauen, wenn die erfolgreiche Verringerung des Netzstrombezugs nun als Begründung für einen zusätzlichen pauschalen Grundpreis verwendet wird.

Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen bezahlen bereits für jede Kilowattstunde, die sie aus dem öffentlichen Netz beziehen, Netzentgelte. Haushalte mit Wärmepumpen benötigen insbesondere im Winter weiterhin erhebliche Strommengen und beteiligen sich deshalb auch über ihren Verbrauch an den Netzkosten.
Eine pauschale Gebühr bildet die tatsächliche Beanspruchung des Stromnetzes nicht ausreichend ab. Zwei Haushalte mit einer gleich großen Photovoltaikanlage können das Netz vollkommen unterschiedlich nutzen. Ein Haushalt kann mit einem Batteriespeicher und einem intelligenten Energiemanagement Verbrauchsspitzen reduzieren. Ein anderer Haushalt kann zur selben Zeit eine deutlich höhere Leistung aus dem Netz beziehen. Trotzdem würden beide grundsätzlich denselben prozentualen Prosumer-Aufschlag bezahlen.

Selbst das im Auftrag der Bundesnetzagentur veröffentlichte Gutachten weist darauf hin, dass ein pauschaler Aufschlag nur eine geringe Treffgenauigkeit hinsichtlich der tatsächlichen Eigenverbrauchsvorteile besitzt und Investitionsentscheidungen für Photovoltaikanlagen zusätzlich belastet. Es ist nachvollziehbar, dass die Stromnetze zuverlässig finanziert werden müssen. Die Finanzierung des Netzausbaus ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht einseitig auf diejenigen verlagert werden, die eigenes Kapital eingesetzt haben, um erneuerbare Energie zu erzeugen und ihren Verbrauch fossiler Energie zu verringern.

Besonders problematisch ist der fehlende Bestandsschutz für den Prosumer-Aufschlag. Für bestimmte neu geplante Einspeiseentgelte sieht der Entwurf einen bis zu 20-jährigen Schutz bestehender Erzeugungsanlagen vor. Ein vergleichbarer Schutz für private Prosumer ist beim Grundpreisaufschlag bislang nicht vorgesehen. Gerade bereits getätigte Investitionen müssen jedoch verlässlich kalkulierbar bleiben.Ohne Vertrauens- und Bestandsschutz entsteht ein fatales Signal: Wer heute aufgrund politischer Empfehlungen in klimafreundliche Technik investiert, muss jederzeit damit rechnen, morgen aufgrund genau dieser Investition zusätzlich belastet zu werden. Das kann zukünftige Investitionen in Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpen erheblich bremsen.

Jetzt muss gehandelt werden, weil es sich noch um einen Entwurf handelt. Die Bundesnetzagentur nimmt bis zum 18. September 2026 Stellungnahmen entgegen und beabsichtigt, die endgültige Festlegung noch im Jahr 2026 zu beschließen. Die neue Netzentgeltsystematik soll ab dem 1. Januar 2029 angewendet werden.

Quellen:

Bundesnetzagentur – Festlegungsverfahren AgNes:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/AgNes/start.html

Vollständiger Festlegungsentwurf AgNes vom 6. August 2026:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/GBK-GZ/2025/GBK-25-01-1x3_AgNes/Downloads/FL-Entwurf_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Martin, Uckerland
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.08.2026
Sammlung endet: 14.02.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Energie

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    zunächst möchten wir euch allen ein riesengroßes Dankeschön sagen! ❤️
    Unsere Petition hat inzwischen fast 3.000 Unterstützende erreicht. Was mit einem ersten Ziel von 1.000 Stimmen begonnen hat, ist damit deutlich gewachsen. Das wäre ohne euch, ohne das Teilen der Petition und ohne diejenigen, die öffentlich auf unser Anliegen aufmerksam gemacht haben, nicht möglich gewesen.

    Und seit dem Start unserer Petition hat sich etwas getan.
    Die Diskussion über die geplante Neugestaltung der Netzentgelte und den sogenannten Prosumer-Aufschlag ist inzwischen deutlich breiter geworden. Dabei wird zunehmend sichtbar, dass eine pauschale zusätzliche Belastung von Prosumern problematische Auswirkungen haben kann, nicht nur auf private Eigenheimbesitzer mit PV-Anlage und Speicher, sondern beispielsweise auch auf Modelle der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

    Wichtig ist außerdem: Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Die Vorschläge befinden sich weiterhin im Verfahren. Das bedeutet auch:

    Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem unsere Stimmen noch etwas bewirken können.

    Unser Ziel ist dabei nicht, PV-Betreiber grundsätzlich von einer fairen Beteiligung an den Netzkosten auszunehmen. Wir fordern eine faire und verursachungsgerechte Regelung, bei der die tatsächliche Netznutzung berücksichtigt wird und ebenso Speicher, Wärmepumpen, intelligentes Energiemanagement und netzdienliches Verhalten.
    Ebenso wichtig bleibt für uns der Vertrauens- und Bestandsschutz.

    Viele Menschen haben zehntausende Euro in PV-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen und andere Technik investiert – auch weil genau diese Investitionen politisch über Jahre ausdrücklich gewollt und gefördert wurden. Die Rahmenbedingungen dürfen anschließend nicht einfach einseitig zulasten dieser Menschen verändert werden.

    Aber fast 3.000 Stimmen reichen noch nicht.
    Deshalb möchten wir euch noch einmal herzlich um eure aktive Unterstützung bitten:

    Teilt den Link zur Petition weiter. Auf Facebook, WhatsApp, in PV- und Energiegruppen, Foren, Vereinen oder mit Freunden, Nachbarn und Bekannten.
    Wenn jeder von uns nur zwei oder drei weitere Menschen erreicht, können aus knapp 3.000 Stimmen sehr schnell viele Tausend werden.
    Und an alle, die unsere Petition bereits geteilt, darüber berichtet oder uns anderweitig unterstützt haben:

    Vielen, vielen Dank!
    Wir bleiben dran sachlich, fair und gemeinsam.

    Bitte helft weiter mit. Jede zusätzliche Stimme macht unser gemeinsames Signal stärker.

„Ich zahle bereits für Netzzugang, Bezug bis zur kW-Grenze und regelbare Einspeisung. Für eingespeiste kWh bekomme ich einen Cent-Betrag, Netzkosten schon abgezogen. Meine unbezuschusste PV-Energie verkauft der Netzbetreiber zu Marktpreisen weiter – auf Gewinnbeteiligung verzichte ich bereits. Statt Netzentgelte zu erhöhen, sollte der Netzbetreiber erst seine Rendite reinvestieren. Vorschlag: Warum nicht gewinnorientierte Netzbetreiber einfach zu Stiftungen machen?“

Die Logik der Netzagentur ist falsch. Nur wegen einer PV Anlage verbrauche ich nicht weniger Strom aus dem Netz. Oft ist das verbunden mit weiteren Verbrauchern wie Wärmepumpe oder E- Auto, was den Bezug erhöht. z.B. heizt ein klassisches Einfamilienhaus mit Öl oder Gas und verbraucht 4000 kWh/Jahr. Ich brauche mit Wärmepumpe deutlich mehr Strom, erzeuge aber einen Teil mit PV-Anlage um den Mehrverbrauch zu reduzieren. Dennoch brauche ich auch 3000 kWh/Jahr. Und nun soll ich bestraft werden?

Warum Menschen unterschreiben

Ich habe privat viel Geld investiert, um mit einer 4-kWp-Photovoltaikanlage (Kleinsterzeugungsanlage) und einem 5-kWh-Solarspeicher aktiv zur Energiewende beizutragen und das Stromnetz zu entlasten. Durch meinen Speicher verbrauche ich meinen Strom selbst und entlaste das Netz genau dann, wenn es nötig ist. Dass die Bundesnetzagentur mit der AgNes-Reform nun ausgerechnet private Kleinanlagen und Speicherbesitzer über pauschale Grundpreisaufschläge finanziell bestrafen will, konterkariert jeden Anreiz für umweltbewusstes Handeln. Das zerstört das Vertrauen in die Politik und bricht den zugesicherten Bestandsschutz für uns Bürger. Netzdienliches Verhalten muss belohnt und nicht durch Strafgebühren blockiert werden!

Selbst Besitzer einer PV-Anlage.

Über Jahre haben politische Entscheidungsträger dafür geworben umweltneutral erneuerbare Energiequellen zu nutzen, um den Einfluß der umweltbelastenden Energieerzeugung zu minimieren. Mit privater Finanzierung der eigenen PV-Stromerzeugung, Wärmepumpe und E-Auto bin ich dem gefolgt. Nun soll ich zukünftig dafür nochmals finanziell zur Kasse nicht gebeten sondern gezwungen werden. Wie absurd kann Politik eigentlich sein. Meine Reaktion wird dann eine Insellösung werden, damit bin ich sicher nicht allein. Ist das wirklich so gewollt?

Eine private PV-Anlage muss auch weiterhin attraktiv bleiben. De-zentrale Stromversorgung ist die Zukunft.

Menschen die in erneuerbare Energien investiert haben sollen nicht belastet werden.
CO2 Einsparung ist ein Vorteil für die ganze Weltbevölkerung

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