Kein Prosumer-Aufschlag: Faire Netzentgelte und Bestandsschutz für private PV-Anlagen

Petition richtet sich an:
Bundesnetzagentur, Große Beschlusskammer Energie sowie Bundesregierung und Deutscher Bundestag

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Petition richtet sich an: Bundesnetzagentur, Große Beschlusskammer Energie sowie Bundesregierung und Deutscher Bundestag

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Reform der Stromnetzentgelte („AgNes“) einen vollständigen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Danach sollen Haushalte, die mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugen und einen Teil davon selbst verbrauchen, künftig als sogenannte „Prosumer“ einen zusätzlichen jährlichen Aufschlag bezahlen.

Nach dem aktuellen Entwurf soll dieser Aufschlag ab dem 1. Januar 2029 zwischen 70 und 90 Prozent des regulären netzseitigen Grundpreises betragen. Gemeint ist der Grundpreis des Netzbetreibers innerhalb der Stromrechnung, nicht der gesamte Grundpreis des Stromliefervertrags.

Ein einfaches Beispiel: Beträgt der netzseitige Grundpreis 100 Euro im Jahr, würden weitere 70 bis 90 Euro hinzukommen. Der netzseitige Grundpreis würde dadurch auf insgesamt 170 bis 190 Euro steigen. Die tatsächliche Höhe wäre abhängig vom jeweiligen Netzgebiet.

Betroffen wären grundsätzlich Haushalte im Niederspannungsnetz mit einem jährlichen Netzbezug bis 100.000 Kilowattstunden, deren Netzbezug durch eine eigene Erzeugungsanlage verringert wird. Auch eine Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Stroms in einem Batteriespeicher lässt die Einstufung als Prosumer nach dem Entwurf nicht entfallen. Kleine Steckersolaranlagen beziehungsweise Balkonkraftwerke sollen dagegen ausgenommen werden. Die Bundesnetzagentur begründet den Aufschlag damit, dass Prosumer weniger Kilowattstunden aus dem öffentlichen Netz beziehen und dadurch weniger verbrauchsabhängige Netzentgelte bezahlen, das Netz aber weiterhin nachts, im Winter oder bei leerem Speicher benötigen.

Wir fordern die Bundesnetzagentur, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die geplante pauschale Zusatzbelastung für private Photovoltaikanlagen in dieser Form zu verhindern.

Unsere Forderungen sind:

  1. Kein pauschaler Prosumer-Aufschlag: Private Betreiber von Photovoltaikanlagen dürfen nicht allein deshalb mit einem zusätzlichen Grundpreis belastet werden, weil sie selbst erzeugten Strom verbrauchen und dadurch weniger Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen.
  2. Verbindlicher Bestandsschutz: Für bereits errichtete oder verbindlich beauftragte Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen muss ein langfristiger Bestandsschutz gelten. Bestehende Investitionen sollten mindestens 20 Jahre ab Inbetriebnahme vor einem solchen Aufschlag geschützt werden.
  3. Abrechnung nach tatsächlicher Netznutzung: Netzentgelte sollen sich an nachvollziehbaren Kriterien wie dem tatsächlichen Netzbezug, der gemessenen Leistungsspitze, der Anschlussleistung und dem Zeitpunkt der Netznutzung orientieren – nicht pauschal am Vorhandensein einer Photovoltaikanlage.
  4. Berücksichtigung netzdienlichen Verhaltens: Batteriespeicher, steuerbare Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Energiemanagementsysteme können das Stromnetz entlasten. Dieses Verhalten muss berücksichtigt und darf nicht durch einen pauschalen Aufschlag entwertet werden.
  5. Transparente und unabhängige Prüfung: Vor der Einführung einer neuen Belastung müssen die Berechnungsgrundlagen und die Auswirkungen auf private Haushalte, die Energiewende und zukünftige Investitionen vollständig veröffentlicht und unabhängig geprüft werden.

Diese Petition richtet sich nicht dagegen, dass alle Stromkunden einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Stromnetzes leisten. Sie richtet sich gegen eine pauschale Zusatzbelastung allein aufgrund des Betriebs und der Eigennutzung einer Photovoltaikanlage.

Begründung

Ich bin von diesem Vorhaben persönlich betroffen. Meine Familie und ich haben mehr als 70.000 Euro in eine Photovoltaikanlage mit rund 15 kWp, einen Batteriespeicher mit rund 16 kWh sowie eine Erdwärmepumpe investiert. Diese Investitionen erfolgten nicht zufällig. Bürgerinnen und Bürger wurden über Jahre politisch dazu aufgefordert, erneuerbare Energie zu erzeugen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren und auf klimafreundliche Heiztechnik umzusteigen. Gleichzeitig wurden fossile Energieträger durch den CO₂-Preis verteuert.

Viele Menschen haben deshalb Kredite aufgenommen oder ihre Ersparnisse eingesetzt. Sie haben im Vertrauen auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die langfristigen energiepolitischen Ziele mehrere Zehntausend Euro investiert. Es beschädigt dieses Vertrauen, wenn die erfolgreiche Verringerung des Netzstrombezugs nun als Begründung für einen zusätzlichen pauschalen Grundpreis verwendet wird.

Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen bezahlen bereits für jede Kilowattstunde, die sie aus dem öffentlichen Netz beziehen, Netzentgelte. Haushalte mit Wärmepumpen benötigen insbesondere im Winter weiterhin erhebliche Strommengen und beteiligen sich deshalb auch über ihren Verbrauch an den Netzkosten.
Eine pauschale Gebühr bildet die tatsächliche Beanspruchung des Stromnetzes nicht ausreichend ab. Zwei Haushalte mit einer gleich großen Photovoltaikanlage können das Netz vollkommen unterschiedlich nutzen. Ein Haushalt kann mit einem Batteriespeicher und einem intelligenten Energiemanagement Verbrauchsspitzen reduzieren. Ein anderer Haushalt kann zur selben Zeit eine deutlich höhere Leistung aus dem Netz beziehen. Trotzdem würden beide grundsätzlich denselben prozentualen Prosumer-Aufschlag bezahlen.

Selbst das im Auftrag der Bundesnetzagentur veröffentlichte Gutachten weist darauf hin, dass ein pauschaler Aufschlag nur eine geringe Treffgenauigkeit hinsichtlich der tatsächlichen Eigenverbrauchsvorteile besitzt und Investitionsentscheidungen für Photovoltaikanlagen zusätzlich belastet. Es ist nachvollziehbar, dass die Stromnetze zuverlässig finanziert werden müssen. Die Finanzierung des Netzausbaus ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht einseitig auf diejenigen verlagert werden, die eigenes Kapital eingesetzt haben, um erneuerbare Energie zu erzeugen und ihren Verbrauch fossiler Energie zu verringern.

Besonders problematisch ist der fehlende Bestandsschutz für den Prosumer-Aufschlag. Für bestimmte neu geplante Einspeiseentgelte sieht der Entwurf einen bis zu 20-jährigen Schutz bestehender Erzeugungsanlagen vor. Ein vergleichbarer Schutz für private Prosumer ist beim Grundpreisaufschlag bislang nicht vorgesehen. Gerade bereits getätigte Investitionen müssen jedoch verlässlich kalkulierbar bleiben.Ohne Vertrauens- und Bestandsschutz entsteht ein fatales Signal: Wer heute aufgrund politischer Empfehlungen in klimafreundliche Technik investiert, muss jederzeit damit rechnen, morgen aufgrund genau dieser Investition zusätzlich belastet zu werden. Das kann zukünftige Investitionen in Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpen erheblich bremsen.

Jetzt muss gehandelt werden, weil es sich noch um einen Entwurf handelt. Die Bundesnetzagentur nimmt bis zum 18. September 2026 Stellungnahmen entgegen und beabsichtigt, die endgültige Festlegung noch im Jahr 2026 zu beschließen. Die neue Netzentgeltsystematik soll ab dem 1. Januar 2029 angewendet werden.

Quellen:

Bundesnetzagentur – Festlegungsverfahren AgNes:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/AgNes/start.html

Vollständiger Festlegungsentwurf AgNes vom 6. August 2026:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/GBK-GZ/2025/GBK-25-01-1x3_AgNes/Downloads/FL-Entwurf_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Martin, Uckerland
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.08.2026
Sammlung endet: 14.02.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Energie

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Holt euch die Kosten von denen, die in den letzten Jahrzehnten unter Nutzung der Stromnetz-Infrastruktur Milliarden verdient haben. Die Netzbetreiber haben über Jahre Rendite ausgeschüttet, statt ausreichend ins Netz zu reinvestieren – und jetzt sollen private PV-Betreiber über höhere Entgelte dafür aufkommen. Das ist die falsche Reihenfolge. Erst muss die erwirtschaftete Rendite ins Netz zurückfließen, bevor neue Kosten auf die Anschlussnehmer abgewälzt werden.“

Die neue Regelung ist sehr vernünftig, denn sie beteiligt die PV-Betreiber (Prosumer) in angemessener Weise an den Netzkosten. Da auch Haushalte mit PV-Dachanlage - auch mit 60..80% "Autarkie" - weiterhin einen Anschluß an das öffentliche Stromnetz benötigen, aber wegen des wesentlich geringeren Strom-Bezugs diesen derzeit nicht hinreichend finanzieren, ist der Aufschlag auf den Netzkosten-Anteil berechtigt. Andernfalls bezahlen normale Stromkunden übermäßig viel.

Warum Menschen unterschreiben

Damit weithin Solarenergie wirtschaftlich ist

Ich habe eine Wärmepumpe und eine PV Anlage. Und ich bin IS.E Mitglied und setze mich Ehrenamtlich für Umweltschutz ein. Ich habe mich also umfangreich mit dem Thema befasst und finde , wir sollten Umwelt Aktionen belohnen und nicht bestrafen.

Zuerst gefördert und dann wird man dafür bestraft!

Ich möchte nichts begründen. Schlimm genug dass es solche Petitionen geben muss. Was ist los in Deutschland !?

Damit erneuerbare Energien nicht ins Hintertreffen geraten und sich der Zubau dadurch verringert.

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