Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Derzeit bereitet eine Arbeitsgruppe der Landesinnenministerien Maßnahmen vor, um sogenannte „Waffenverbotszonen“ deutlich über das bisher rechtlich zulässige Maß auszudehnen. Nach unserem Kenntnisstand wären davon nicht nur „Hieb- und Stoßwaffen“, sondern auch "normale" Taschenmesser betroffen. Aussagen diverser Quellen der Ministerien berichten, es soll das Tragen von Messern im öffentlichen Raum weitestmöglich verboten werden.
Wir fordern ein Umdenken bezüglich der anstehenden Gesetzesänderungen, in Bezug auf diese, als Gebrauchsgegenstand zu sehenden Taschenmesser.
Begründung
Da ein großer Teil der friedliebenden Bevölkerung sicherlich ein Taschenmesser als Gebrauchsgegenstand mitführt, und dies auch nur zu alltäglichen Zwecken in Gebrauch nimmt, ist diese Forderung unverständlich, unnötig und diskriminierend. Ein Taschenmesser ist ein Gebrauchsgegenstand und nützlich bei vielen Dingen im Alltag. Taschenmesser sind nicht das Problem, sondern Straftäter. Verbote schrecken diese Personen nicht ab, sondern eher eine konsequentere Bestrafung. Die vermeintlichen Erfolge von Waffenverbotszonen sind nicht auf das Verbot selbst, sondern auf verstärkte Polizeipräsenz dort zurückzuführen.
Unterstützen Sie unsere Petition mit ihrer Unterschrift, wenn auch Sie der Meinung sind, dass die Verbote von normalen Gebrauchsgegenständen nicht in diesem Umfang nötig ist.