L 18/135 - Abschaffung von GEZ-GEBÜHREN

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

65 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

65 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Gez- Gebühren und deren Zulassung der Erhebung ist Ländersache.

Gez- Gebühren werden von jedem Bürger mit eigenem Verdienst erhoben, nur weil er ein Gerät zum Empfang von kostenpflichtigem Inhalt bereithält.

Egal ob er kostenpflichtigen Inhalt nutzt oder nicht.

Ein Vergleich:

Wenn ich mir einen Briefkasten kaufe und diesen aufstelle, dann halte ich ein Behältnis vor, welches kostenpflichtige Post empfangen kann.

Dies kann der Briefkasten auch für Dinge die ich nicht nutzen möchte auch wenn diese Kostenpflichtig sind.

Somit müsste ich dann ja wenn ich GEZ wäre, die Tageszeitung bezahlen obwohl ich diese nicht bestellt habe. Und das nur weil ich die Möglichkeit habe sie zu empfangen.

Ich fordere die GEZ-Gebühren für Bremen abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren, da man genötigt ist für nicht genutzten Inhalt zu zahlen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.05.2012
Sammlung endet: 20.06.2012
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/135

    Gegenstand:
    Abschaffung der GEZ -Gebühren

    Begründung:
    Der Petent bittet darum, die GEZ -Gebühren abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren .
    Er
    wendet sich insbesondere dagegen, allein durch das Bereithalten eines empfangsbereiten
    Gerätes zur Zahlung der vollen Rundfunkgebühr verpflichtet zu sein. Die öffentliche Petition wird
    von 65 Mitzeichnern unterstützt. Im Rahmen des dazu eingerichteten Internetforums
    wird darüber
    hinaus vorgetragen, dass die Rundfunkgebühr eine Zwangsabgabe und nicht
    mehr zeitgemäß sei.
    Die öffentlich- rechtlichen Sender sollten sich ebenfalls über
    Werbung finanzieren oder im Falle der
    Beibehaltung der Rundfunkgebühr ganz auf
    Werbung verzichten. Ferner wird gefordert, für Bezieher
    kleinerer Einkommen
    w eitere Befreiungstatbestände einzuführen . .
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten und den
    Diskussionsbeiträgen aus
    dem Forum eine Stellungnahme der Senatskanzlei eingeholt. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt
    sich das Ergebnis der
    parlamentarischen· Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der öffentlich- rechtliche Rundfunk erfüllt den im Grundgesetz verankerten Auftrag,
    eine
    Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit Information, Bildung und Unterhaltung objektiv
    und umfassend zu gewährleisten und damit die Meinungsvielfalt der Gesellschaft
    abzubilden.
    Wichtigstes Instrument zur Finanzierung des Gesamtprogramms ist die Rundfunkgebühr. Sie
    gewäh r
    leistet eine finanzielle Versorgung der Rundfunkanstalten, die frei vom Risiko der
    Einflussnahme politischer oder sonstiger gesellschaftlicher Gruppen ist.
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gerätegebundene Finanzierung
    des Rundfunks mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Gebühr ist das von den Ländern
    eingeführte
    Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk. Sie stellt keine Gegenleistung für eine
    Leistung dar. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Leistungspflicht der
    Rundfunkteilnehmer gerechtfertigt , weil sie der Aufrechterhaltung eines Rundfunkangebots
    diene,
    dies vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gefordert sei und im Gesamtinteresse liege. Die
    Leistungspflicht bestehe deswegen auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der
    einzelnen Empfänger und knüpfe allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines
    Fernsehgerätes begründet werde.

    Eine ersatzlose Abschaffung der Rundfunkgebühr oder eine vollständige Finanzierung über
    Werbeeinnahmen kommt nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht in Betracht. Die
    Höhe
    der Rundfunkgebühren wird von einer unabhängige n· Kommission ermittelt._ Diese überprüft zum
    einen die angemeldeten Bedarfe der Rundfunkanstalten und bezieht zum anderen sozial- und
    gesellschaftspolitische Erwägungen in ihre Entscheidung ein.
    Mit Inkrafttreten des neuen Beitragsmodells ab dem 1 . Januar 2013 hat sich die Kritik des Petenten
    insoweit erledige n, als die Rundfunkgebühr durch
    einen geräteunabhängigen Beitrag ersetzt wurde .
    Dieser knüpft nicht mehr an das
    Bereithalten eines empfangsbereiten Geräts an, sondern pro
    Haushalt wird künftig ein fester
    Beitrag gezahlt. Es gilt jedoch weiterhin die Maßgabe , dass sich
    auch Haushalt e, die nicht oder
    nur in geringem Maße die öffentlich- rechtlichen Rundfunkangebote
    wahrnehmen , sich an der solidarischen Finanzierung beteiligen solle n, da auch sie von den
    Vorzügen
    eines funktionierenden öffentlichen-rechtlichen Rundfunksystems profitieren.

    Begründung (PDF)

GEZ Gebühren sind seit der Einführung von Hartz 4/ALG II Einkommensart abängig, nicht mehr von der Einkommenshöhe. Somit fallen nun bei vielen EM-Rentner oder Menschen mit geringer Rente GEZ Gebühren an, die zuvor noch befreit waren. Sie liegen teilweise minimal über dem Satz der Sozialhilfe, rutschen mit der Zahlung dieser Gebühr jedoch darunter. Dies muss unterbunden werden.

Noch kein CONTRA Argument.

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