L 18/37 - Meldepflicht für Lyme-Borreliose

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

937 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

937 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Petitionsforderung:

Forderung nach Einführung der Meldepflicht für die Lyme-Borreliose in Bremen

Begründung:

Hiermit fordere ich, dass Bremen die Lyme-Borreliose meldepflichtig macht.

Die durch das Bakterium Borrelia burgdorferi verursachte und von Zecken übertragene Infektionskrankheit Lyme-Borreliose (LB) bedroht zunehmend die Gesundheit der Bevölkerung. Die internationale Studienlage zeigt zudem, dass diese

Infektion zur Chronifizierung neigt – entsprechend hoch ist die Kranken- und Kostenlast für das öffentliche

Gesundheitswesen, was bereits Gegenstand einer Untersuchung an der Universität Jena ist (siehe

Webseite der Universität Jena unter allgemeinmedizin.uni-jena )

Gemäß der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.11.2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose-Erregern, Amtsblatt Nr. L 325 vom 12/12/2003 S. 0031-0040, Punkt 9, Punkt 12, Punkt 15, zur Erfassung von Daten über Fälle von Zoonosen beim Menschen und gemäß Anhang I, überwachungspflichtige Zoonosen und Zoonose-Erreger, „Borreliose und ihre Erreger“ ist Deutschland aufgrund seiner

epidemiologischen Situation gehalten, Borreliose zu überwachen. Ein geeignetes Instrument dazu ist die Meldepflicht im

Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Das IfSG legt fest, dass eine Meldepflicht in den Stadtstaaten bzw. den Bundesländern per LVO ausgeweitet werden kann.

Von dieser Möglichkeit haben in Bezug auf die Lyme-Borreliose inzwischen bereits Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-

Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. Hiermit fordere

ich, dass Bremen im Rahmen einer Verordnung die Lyme-Borreliose ebenfalls meldepflichtig macht.

Die in den neuen Bundesländern erhobenen Daten zeigen einen Anstieg der jährlichen Inzidenzraten für Lyme-Borreliose,

die WHO veröffentlichte 2006 einen Bericht, in dem sie eine Zunahme der Lyme-Borreliose-Erkrankungen durch

Klimaveränderungen in Europa beschreibt und interdisziplinäre Expertentreffen am Robert Koch-Institut, mit

Wissenschaftlern aus Deutschland, Polen und Tschechien kamen u. a. zum Ergebnis, dass eine Meldepflicht für die Lyme-

Borreliose dringend benötigt werde, um eine Einschätzung der Erkrankungshäufigkeit und -verbreitung zu erhalten (siehe

auch Bundesgesundheitsblatt 2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339

). Die Wissenschaftler

konstatieren, dass es sich bei der Lyme-Borreliose um eine in Deutschland „public health relevante Zoonose handelt, die

bisher nicht die nötige Beachtung gefunden hat“. Einhellig kamen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die LB in

den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und sich die Kosten für das Gesundheitssystem deutlich erhöhen werden.

Immer wieder wird als Argument gegen die Einführung der Meldepflicht für LB ins Feld geführt, dass eine Infektion mit

Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird und die Meldepflicht kein geeignetes Mittel sei, um

bestimmte Gesundheitsschutzziele zu erreichen. Es seien keine Maßnahmen seitens des Gesundheitsamtes in Bezug auf

betroffene Personen möglich/erforderlich, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit: Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der

Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken

übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig.

Des Weiteren wird gegen eine Meldepflicht argumentiert, dass auch ohne bestehende Meldepflicht ausreichende

Informationen über das Vorkommen der Lyme-Borreliose zur Verfügung stehen (Surveillance-Daten des RKI). Diese

Argumentation steht in direktem Widerspruch zu den Aussagen und Ergebnissen des Expertentreffens am Robert Koch-

Institut (siehe Webseite des Robert-Koch-Instituts) in der die Wissenschaftler, die

Datenlage zur LB in Deutschland als unzureichend bezeichnen und gerade darum eine bundesweite Meldepflicht für LB

fordern. Die Etablierung einer Meldepflicht für LB sei unumgänglich, wörtlich heißt es: „Die Datenlage zur Lyme-

Borreliose in Deutschland, aber auch in Europa ist nach Expertenmeinung unzureichend. Zur Einschätzung der

epidemiologischen Situation, für die Risikokommunikation und Aufklärung der Allgemeinbevölkerung und für die

Implementierung und Evaluierung von Präventionsmaßnahmen sind deutschlandweit erhobene, belastbare Daten

notwendig. ( ) Eine Verbesserung der Datenlage zur epidemiologischen Situation der Lyme-Borreliose in Deutschland ist

notwendig, und mögliche Ansätze hierzu wären die Einführung einer deutschlandweiten Meldepflicht der Lyme-

Borreliose. ( ) Eine Ausweitung der Meldepflicht durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hätte den

Vorteil, dass repräsentative Aussagen über die geografische Ausbreitung der Lyme-Borreliose getroffen und langfristige

Tendenzen beobachtet werden könnten. Damit stünden Daten zur Verfügung, die notwendig sind, langfristige realistische

Gesundheitsziele zu formulieren und Analysen zur Wirkung und Wirksamkeit von Interventionen zu ermöglichen.

In den USA und zahlreichen anderen europäischen Ländern ist für LB seit Jahren die Meldepflicht eingeführt worden. Es

ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass dieses wichtige Instrument zur Überwachung von Infektionskrankheiten in

Deutschland weder bundesweit, noch bislang z. B. in Bremen angewendet wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.10.2011
Sammlung endet: 13.12.2011
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 12 vom 10.10.2012

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben dem Senat zur Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: L 18/37-L 18/44, L 18/52, L 18/55 und L 18/57

    Gegenstand:
    Meldpflicht für Lyme-Borreliose

    Begründung:
    Die Petenten regen an, im Land Bremen eine Meldepflicht für Lyme-Borreliose einzuführen. Die
    Infektionsraten stiegen an. Die Datenlage zu dieser Erkrankung sei nach Expertenmeinung unzureichend.
    Zur Einschätzung der epidemiologischen Situation, für die Risikokommunikation und Aufklärung der
    Bevölkerung sowie für die Implementierung und Evaluierung von Präventionsmaßnahmen seien
    deutschlandweit erhobene belastbare Daten notwendig. Eine Meldepflicht könne dazu beitragen, die
    Datenbasis über Lyme-Borreliose zu verbessern. Mehrere Bundesländer, die Vereinigten Staaten von
    Amerika sowie einige europäische Länder hätten bereits eine Meldepflicht eingeführt. Die Petition wird von
    937 Mitzeichnern unterstützt. In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen,
    es sei nicht nachvollziehbar, weshalb es keine bundesweite Meldepflicht für Lyme-Borreliose gebe. Da
    ärztliches Fachwissen über die Erkrankung fehle, seien die erkrankten Personen die Leidtragenden, weil die
    Erkrankung oft nicht diagnostiziert werde. Außerdem wird auf die hohen Infektionsraten und die dadurch
    entstehenden Kosten für das Gesundheitswesen hingewiesen.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten mehrere Stellungnahmen der Senatorin für
    Bildung, Wissenschaft und Gesundheit eingeholt. Außerdem hat er die Petition öffentlich beraten. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie
    folgt dar:

    Der Petitionsausschuss hat sehr viel Verständnis für das Anliegen der Petenten. Lyme-Borreliose ist eine
    von Zecken bakteriell übertragbare Erkrankung. Der laborchemische Nachweis ist schwierig zu erbringen.
    Das klinische Bild der Erkrankung ist vielfältig und unspezifisch. Vorrangig betroffen sind die Haut, die
    Gelenke, das Herz und das zentrale und periphere Nervensystem. Die Erkrankung verläuft oft langjährig und
    chronisch. Ärzte und Gesundheitspersonal haben häufig unzureichende Kenntnisse über die Erkrankung.
    Eine Meldepflicht kann nach Auffassung des Ausschusses dazu beitragen, neue Erkenntnisse zu gewinnen.
    Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf.

    Allerdings müssen eine Meldepflicht und andere Maßnahmen, mit denen sich weitere Kenntnisse über
    Lyme-Borreliose gewinnen lassen, bundesweit aufeinander und untereinander abgestimmt sein. Deshalb
    sollte die Petition dem Senat zur Kenntnis gegeben werden, mit der Bitte, sich für eine bundeseinheitliche
    Meldepflicht für Lyme-Borreliose einzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Notwendigkeit
    weiterer Maßnahmen zur besseren Diagnostik und Behandlung der Erkrankung hingewiesen werden.

    Begründung (PDF)

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