Lohnsteuer - Abschaffung der Lohnsteuer (insbesondere Streichung §§ 19 und 38 EStG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

36 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

36 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Lohnsteuer abgeschafft wird. Dazu sollen insbesondere die Paragraphen Einkommensteuergesetz (EStG) § 19 und Einkommensteuergesetz (EStG) § 38 Erhebung der Lohnsteuergestrichen werden. Dafür Erhöhung der Umsatzsteuer.

Begründung

Die steuerliche Abgabenlast ist in der Bundesrepublik Deutschland vor allem für lohnabhängig Beschäftigte enorm. Diese Abgabenlast mindert die Kaufkraft und lähmt damit die Volkswirtschaft. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand, der unter anderem bei Abfuhr durch den Arbeitgeber und der Verrechnung durch das Finanzamt zum Beispiel bei der Einkommensteuerveranlagung entsteht.Wird die Lohnsteuer allmählich gesenkt bis sie gänzlich nicht mehr erhoben wird, haben viele Bürger netto mehr von ihrem Einkommen zur Verfügung, was der Volkswirtschaft als Ausgabe zugutekommt. Genau hier könnte dann angesetzt werden, indem im gleichen Zeitraum die Umsatzsteuer sinnvoll allmählich erhöht wird, um Steuerausfälle zu abzufangen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.12.2017
Sammlung endet: 27.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6111-001971 Lohnsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent schlägt vor, die Lohn- und Einkommensteuer abzuschaffen und
    gleichzeitig die Umsatzsteuer sinnvoll allmählich zu erhöhen.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die steuerliche Abgabenlast sei in der
    Bundesrepublik Deutschland vor allem für lohnabhängige Beschäftigte enorm. Diese
    Belastung mindere die Kaufkraft und lähme die Volkswirtschaft. Hinzu komme ein
    Verwaltungsaufwand welcher durch die Einkommensteuerveranlagung entstehe.

    Auf den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlichten Petition wird verwiesen. Der Vorschlag erfuhr 25 Diskussionsbeiträge
    und fand 36 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der Argumente des Petenten und der der Bundesregierung wie
    folgt zusammenfassen:

    Bei Arbeitnehmern wird die vom Arbeitslohn zu zahlende Einkommensteuer im Wege
    des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitnehmer ist Schuldner
    der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer für
    Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten.
    Die Lohnsteuer ist also lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die
    Einkommensteuer umfasst aber auch die Besteuerung anderer Einkunftsarten. Dazu
    gehören zum Beispiel Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche
    Einkünfte, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
    Renten.
    Der Vorschlag des Petenten, die Lohnsteuer abzuschaffen würde bedeuten, dass
    dadurch allein die Arbeitnehmer gegenüber den Beziehern anderer der
    Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte bevorzugt würden. Dies würde eine
    Abkehr von den im Einkommensteuerrecht geltenden und aus Artikel 3 des
    Grundgesetzes (Gleichheitssatz) abgeleiteten Prinzipien der gleichmäßigen
    Besteuerung der Einkünfte und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen und
    finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen bedeuten. Dieser besagt, dass eine
    Besteuerung entsprechend der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu
    erfolgen hat. Das im Einkommensteuerrecht geltende System der progressiven
    Besteuerung sorgt auf dieser Grundlage dafür, dass Menschen mit einem niedrigen
    Einkommen steuerlich weniger belastet werden als Menschen mit einem höheren
    Einkommen. Dieses Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
    Leistungsfähigkeit lässt sich über Verbrauchsteuern nicht umsetzen. Die wichtigste
    Verbrauchsteuer ist die Umsatzsteuer. Sie belastet die Haushalte im Verhältnis zum
    jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen unterschiedlich stark, auch wenn die
    Umsatzsteuersätze für alle Steuerpflichtige in gleicher Höhe gelten. Haushalte aus
    den unteren Einkommensgruppen zahlen verhältnismäßig mehr Umsatzsteuer als
    Haushalte mit einem höheren Einkommen, weil sie typischerweise eine geringere
    Sparquote aufweisen.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen,
    im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
    das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

"Arbeit muss sich wieder lohnen" mit diesem Motto lässt sich die Abschaffung der Lohnsteuer argumentieren! Es kann nicht sein, dass aufgrund einer zu hohen Steuerlast ein Geringverdiener ein kleineres Einkommen hat als ein Empfänger von HARZ VI. Des Weiteren wird es keine Probleme mehr mit "Schwarzarbeit" geben. Ich schließe mich dem vorherigen Argument an und sage , dass ein Sozialstaat wie Deutschland nicht ohne Steuern funktioniert. Aber der Verlust kann durch ein höhere MwSt. ausgeglichen werden (z.B. 25%).

Noch kein CONTRA Argument.

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49 %
243 Unterschriften
115 Tage verbleibend

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