Mindestfreiheitsstrafe statt Geldstrafe – § 17 Tierschutzgesetz ins Strafgesetzbuch!

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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397 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 18.06.2026
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Erklärung zur aktuellen Rechtslage:

Nach § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) werden schwere Fälle von Tiermisshandlung, sexueller Gewalt sowie besonders grausamer oder sadistischer Behandlung von Tieren – sogar mit Todesfolge – derzeit mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von gerade einmal bis zu drei Jahren geahndet.

Damit besteht ein uneingeschränkter Ermessensspielraum, der in der Praxis auch in schweren Fällen die Möglichkeit von Geldstrafen eröffnet.
In der Praxis zeigt sich leider, dass bei schweren Fällen von Tierquälerei – zum Beispiel bei Missbrauch von Pferden auf der Koppel – der uneingeschränkte Ermessensspielraum meistens zu gunsten der Täter genutzt wird.

Statt Freiheitsstrafen werden oft Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zur Bewährung verhängt, obwohl das Gesetz auch härtere Strafen ermöglicht. Genau deshalb ist es dringend notwendig, bei schweren und besonders schweren Misshandlungen ein Mindeststrafmaß von einem Jahr bis hin zu 10 Jahren Freiheitsstrafe einzuführen und § 17 Tierschutzgesetz in das Strafgesetzbuch (StGB) zu überführen.

Ziel der Petition:

Wir fordern:

• Überführung des § 17 Tierschutzgesetz in das Strafgesetzbuch (StGB), um die gesellschaftliche und strafrechtliche Einordnung dieser Taten zu stärken.

• Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr bei schwerer Gewalt gegen Tiere und sexuellem Missbrauch von Tieren.

• Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen.

• Einschränkung des richterlichen Ermessensspielraums bei schweren Taten, damit diese nicht weiterhin mit Geldstrafen oder Strafen geahndet werden können, die dem Ausmaß des Leids nicht gerecht werden

Schwere Gewalt gegen Tiere ist kein Bagatelldelikt. Das Strafrecht muss die Schwere dieser Taten klar widerspiegeln.

Begründung

Aus tiefster Betroffenheit fordern
wir alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und Fraktionen auf, angesichts der aktuellen Fälle schwerster Tierquälerei unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden und entsprechende Gesetzesentwürfe zur Verschärfung des § 17 TierSchG einzubringen.

Entscheidend ist nicht, wie gut ein Vorschlag öffentlich wirkt, sondern ob er tatsächlich zu wirksamerem Schutz führt.

Wir akzeptieren keine bloße Anhebung von Höchststrafen bei gleichzeitig unverändert großem Ermessensspielraum. Leider zeigt die Praxis, dass bei schweren und besonders schweren Fällen von Gewalt und sexuellem Missbrauch von Tieren der vorhandene Ermessensspielraum häufig eher am unteren Ende ausgeschöpft wird.

Wir werden genau hinsehen, ob vorgeschlagene Maßnahmen tatsächlich zu mehr Schutz führen oder lediglich den Eindruck einer Verschärfung erzeugen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Monika Chwalek, Schifferstadt
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.06.2026
Sammlung endet: 17.12.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

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Warum Menschen unterschreiben

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt ich fordere die Höchststrafe bei Tierquälerei

Wir Menschen tragen die Verantwortung für unsere tierischen Seelenbegleiter.

Es muss dringend etwas getan werden um Tiere zu schützen.Härtere Strafen zur Abscheckung.
Es muss harte Strafen geben keine GELDSTRAFEN

Tierschutz

Weil Tiere unsere fühlenden Mitgeschöpfe sind und kein Mensch das Recht haben darf sie zu quälen !!

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