Nachhaltige Mehrwertsteuerreform: ökologische Wende für Nahrung, Energie, Verkehr & Produkteffizienz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung, insbesondere Bundesminister für Finanzen, Wirtschaft, Energie, Landwirtschaft, und Verkehr - sowie Bundesministerin für Umwelt- und Naturschutz

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung, insbesondere Bundesminister für Finanzen, Wirtschaft, Energie, Landwirtschaft, und Verkehr - sowie Bundesministerin für Umwelt- und Naturschutz

Sehr geehrte Herren Bundesminister für Finanzen, Wirtschaft, Energie, Landwirtschaft, und Verkehr, sehr geehrte Bundesministerin für Umwelt- und Naturschutz!

Bitte reformieren Sie die Mehrwertsteuer, indem Sie sie aufkommensneutral an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten und sich europaweit dafür einsetzen! In den Bereichen Verkehr, Energie- und Nahrungserzeugung sowie in der Produktherstellung sollen dadurch die ökologischen Folgekosten berücksichtigt und nachhaltige Produkte weniger belastet werden. Außerdem soll dadurch ein dauerhaft wirksames Instrument für besseren Tierschutz und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden.

Nähere Ausführungen und Begründungen finden Sie unten.

Mit bestem Dank und Gruß Frithjof Rittberger

Hinweis: Dieselbe Petition findet sich auch unter weact.campact.de/p/oekologisch-steuern Dort stehen auch Links zu Gutachten zum Thema und weitere Argumente.

Begründung

  1. Dauerhaft verringerter Steuersatz für ökologische Produkte der Daseinsvorsorge a) Sofortige Geringerbesteuerung von Ökostrom und Biolebensmitteln

Eine ökologische Umsatzsteuerreform sieht für Biolebensmittel und Ökostrom nach jeweils strengen Kriterien einen verminderten Steuersatz von beispielsweise 7% vor. Dies stärkt den Markt und auch den internationalen Wettbewerb um nachhaltige Erzeugung und Dienstleistungen im Bereich Nahrung, Energie und Verkehr. Konventionelle Produkte, Verfahren und Dienstleistungen werden mit dem normalen Steuersatz von derzeit 19% belegt. Diese Steuerreform verringert auch den Preisabstand von konventionellen Billigprodukten zu biologisch erzeugten, insbesondere im Lebensmittelhandel. Um den besonders hohen Ressourcenverbrauchs in der Fleischproduktion sowie die stark etablierte Massentierhaltung langfristig wirksam steuern zu können, ist für Lebensmittel ein dreistufiger Steuersatz vorgesehen, der beispielsweise so gestaffelt ist:

7% MwSt: Nahrungsmittel aus zertifiziert biologischer Erzeugung (ohne Fleischprodukte) 14 % MwSt: Nahrungsmittel aus konventioneller Erzeugung (ohne Fleischprodukte) sowie Fleischprodukte aus zertifiziert biologischer Erzeugung 19% MwSt: Fleischprodukte aus konventioneller Erzeugung

Die Zwischengröße dient der sozialen Abfederung im Bereich konventioneller (Billig-) Produkte. Die Auswirkungen auf die Kosten für Bezieher von Alg II oder Grundsicherung sind zu ermitteln, die monatlichen Richtsätze ggf. anzuheben.

b) Vorbereitung der Geringerbesteuerung weiterer Produkte der Daseinsvorsorge und Bildung, z.B. Kleidung und Druckerzeugnisse

Ebenso wie bei Ökostrom und Biolebensmitteln ist ein dauerhaft verminderter Steuersatz für bio-fair produzierte Kleidung bzw. Textilien sachgemäß. Dafür ist die Voraussetzung zu schaffen, indem - vergleichbar dem EU-Bio-Siegel - ein anerkannter Standard für Bio-Kleidung definiert und kontrolliert wird, und zwar kombiniert mit ebenso standardisiert anerkannter fairer Produktion und Vermarktung. Die Kombination von bio und fair ist gleichzeitig auch auf Lebensmittel auszudehnen. Für Zeitschriften und Bücher gilt 100% Recyclingpapier und effiziente Herstellung (s.u.2.).

  1. Förderung besonders ökologischer Produkte und Dienstleistungen

Zwei Ergänzungen wären – nach gründlicher Vorbereitung – zu einem späteren Zeitpunkt - denkbar:

a) Best-in-Class-Ansatz Jeweils besonders ressourcen- und energiesparende Top-Produkte und Verfahren werden ebenfalls so lange niedrig besteuert, wie sie tatsächlich zu den besten Produkten gehören. Die Feststellung muss nach transparenten Kriterien und unabhängig erfolgen, ein derzeit unvollständiges Beispiel dafür bietet bereits die Produktübersicht unter ecotopten.de/start.php. Diese Aufgabe könnte durch das Wirtschaftsministerium mit verändertem Aufgabenzuschnitt übernommen werden. Folgendes ist dabei zu berücksichtigen: Der Anreiz zur Entwicklung energieeffizienter Produkte darf nicht wie bisher abgeschwächt werden. Statt der beschönigenden Klassifizierung durch die Label A, A+, A++, A+++ sind die Abstufungen A bis E (oder mehr) vorzusehen. In angemessenen Zeitabständen wird die Bewertung neu vorgenommen, und die Werbung darf nur die Klassifizierung der letzten Bewertung beinhalten. “A” ist nur für Top-Produkte vorzusehen. Die Steuerverminderung für Top-Produkte endet, wenn sie bei fortschreitender Entwicklung nicht mehr zur Produktklasse A gehören. Mit diesem Ansatz wird auch einem Missverständnis vorgebeugt, das darin bestehen könnte, dass manche Produkte an und für sich ökologisch sinnvoll seien - obwohl sie sich bald als fragwürdig herausstellen könnten (z.B. E-Autos). Auch hier muss gelten: Nur die Top-Modelle werden jeweils berücksichtigt.

b) Dienstleistungen Hier empfiehlt sich die strikte Beschränkung auf solche Dienstleistungen, bei denen im Bereich der Daseinsvorsorge (Nahrung, Energie) eine dauerhaft verminderte Besteuerung gegeben und eine Lenkungswirkung erwünscht ist. Außerdem müssen Nahrungsmittel bzw. Energie wesentlicher Bestandteil der erbrachten Dienstleistung sein. Hier wäre zum einen an Getränke und Speisen solcher Restaurants, Kantinen, Cafés etc. zu denken, die ausschließlich biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeiten, bzw. auch an zertifizierte Bio-Hotels, zum anderen an Fahrkarten solcher Verkehrsunternehmen, die ihre Züge ausschließlich mit Ökostrom fahren lassen. Bei der Berücksichtigung von Bussen ist genau zu prüfen, wie weit der Antrieb durch Speichergas aus Ökostromüberschüssen oder aus Bioabfallvergärungsanlagen effizient genug ist bzw. aus Bioabfall (und nicht aus Energiepflanzen vom Acker) gewonnen wurde. So kommen ökologische, soziale und fiskalische Anforderungen in eine sinnvolle Balance.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.04.2015
Sammlung endet: 10.10.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

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