Petition richtet sich an:
Saarländischer Landtag
In der LFO des Saarlandes ist laut § 10 Punkt 1 "das fischen bei Nacht" als unzulässige Angelmethode aufgeführt und somit VERBOTEN. Der Fischereiverband Saar kann in begründeten Ausnahmefällen das Nachtfischverbot, bei Bedarf mit Auflagen, aufheben.
In der Vergangenheit wurde dieses Verbot oft mit dem Tierschutz, der Erholung von Flora und Fauna vor den Anglern, und der Möglichkeit von Kontrollen gerechtfertigt. Tatsächlich tragen Angler aber einen großen Beitrag zum Umweltschutz bei und kümmern sich um viele Gewässer und angrenzende Ufer.
Die LFO des Saarlandes benachteiligt die saarländischen Angler gegenüber unseren Nachbarn in Rheinlandpfalz und das Nachtangelverbot ist auch nicht mehr Zeitgemäß, zumal es vielen Gewässern nicht mehr ausgeübt wird oder Zeitweise aufgehoben wird.
Ich fordere daher das Verbot abzuschaffen!
Begründung