NEUE A2 FÜHRERSCHEINKLASSEN-REGELUNG (96 PS Regelung) NUR FÜR QUEREINSTEIGER

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Da die erste Petition nicht eingereicht wurde, möchte ich es hiermit nochmals versuchen! Die A2 Führerscheinklasse soll für Besitzer des A1 Führerscheins nach wie vor so bleiben, wie sie seit 2013 war. Das bedeutet, es darf jedes beliebige Kraftrad auf 48 PS gedrosselt sein, um es fahren zu dürfen.

Für Neuerwerber der A2 Führerscheinklasse soll die neue A2 Regelung gelten, welche besagt, dass das Motorrad offen das doppelte der gedrosselten Leistung (96PS/70kW) nicht überschreiten darf.

Begründung

Dadurch, dass die Führerscheinklassen zu großen Teilen durch die 3. EU-Regelung (Führerscheinklasse Gesetz) geregelt sind, kann die Führerscheinklasse nicht ganz beibehalten werden. Die neue Regelung ist zwar durchaus sinnvoll, allerdings nur für Quereinsteiger, die ihren A2 Führerschein als ihre erste Motorrad Führerscheinklasse erwerben. Für diejenigen, die bereits Fahrerfahrung mit dem A1 Führerschein gesammelt haben, ist das Vorhaben dieser Gesetzesänderung allerdings nicht sinnvoll, zumal es ohnehin kaum einen Spürbaren Unterschied zwischen einem auf 48 PS gedrosselten 190 PS Motorrad und einem auf 48 PS gedrosselten 96 PS Motorrad gibt.

Da durch ausreichende Fahrerfahrung bereits eine gewissen Kenntnis über Motorräder und die generelle Materie 2-Rad vorhanden ist, sollte für die Besitzer des A1 Führerscheins weiterhin die A2 Regelung von 2013 gelten (Jedes Motorrad darf auf 48PS gedrosselt und somit gefahren werden). Zudem lässt sich die neue Regelung nicht mit Sicherheit auf der Straße begründen, da ein auf 48 PS gedrosseltes Motorrad nun mal auch nur 48 PS hat.

Das bedeutet, dass weder die Unfallzahlen gemindert werden, noch die Zahl der "Schwarzfahrer" verringert wird. Außerdem würde es den Motorradfahrern selber einen sehr großen Kostenaufwand ersparen, da diese nicht vor ihrem A-Motorrad noch 2 weitere Motorräder kaufen und finanzieren müssten.

Konkret würde dies bedeuten, dass eine Sonderregelung für Deutschland vom Europäischen Gerichtshof geschaffen werden sollte. Das ist durchaus möglich und im Rahmen der 3. EU-Regelung vereinbart.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.05.2019
Sammlung endet: 03.07.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

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