Erfolg

Niedersachsen, mach keine Pause: Corona-Lage neu bewerten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages

360 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

360 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Präsidenten des Niedersächsischen Landtages

Seit Monaten leben wir auf der ganzen Welt mit Einschränkungen, in der Hoffnung, dass die Corona-Situation dadurch, irgendwann, besser wird. Wir haben große, gesellschaftlich wichtige Feiern wie Hochzeiten absagen und verschieben müssen, liebe Menschen sehr lange nicht gesehen, Beerdigungen und damit Abschiede nicht erleben können und darauf Acht gegeben, Abstände einzuhalten und setzen die Maske auf, wann immer es nötig ist.

Ganz egal, wann und wo: Denn nicht zuletzt wurde gerade von der Politik gepredigt: Corona macht keine Pause. Wir müssen unsere Mitmenschen schützen – und das tun wir, doch die Welt sich muss langsam wieder weiterdrehen, damit die Menschen nicht in den Zustand der Dauerangst versetzt werden.

Es sind besondere Situationen die besondere Maßnahmen erfordern. Kurzarbeit, Kündigungen, Unsicherheiten in zahlreichen Branchen. Nun macht das Land Niedersachsen aber genau das, was wir nicht tun sollten: Pause vor Corona. Jetzt heißt es etwa sieben Wochen mit den Regelungen leben, die unsere Politik bis zum 31. August festgelegt hat.

Dabei ist fast grotesk, was immer noch verboten und mittlerweile wieder erlaubt ist. Sportarten im Wettkampfstil können mit bis zu 30 Personen und Körperkontakt ausgeführt werden. Richtig, dort, wo Menschen schwitzen, ganz anderen Körperkontakt haben und das über einen längeren Zeitraum. Und zugucken, das dürfen sogar bis zu 500 Personen – wenn jeder einen Sitzplatz und am besten noch sein Bier hat. Wenn ich nun aber mit einer Gruppe von 11 Personen essen gehen möchte , jeder gesittet mit einem Sitzplatz – das kann ich vergessen. Es ist noch das kleinste Übel. Während Nordrhein-Westfahlen mit rund 43.000 Infizierten fast die Spitze des Eisbergs anführt, geht das Leben dort dennoch wieder etwas weiter – und man kann sich nur freuen für das Nachbarland, das langsam ein wenig Lebensgefühl zurückbekommt.

Bewertet wird das nächste Mal am 11. August, doch dort sind ab dem 15. Juli wieder Feiern aus besonderem Anlass mit 150 Personen erlaubt. In Niedersachsen haben wir hingegen 13.500 Fälle – »feiern«, das können wir mit 50 Personen, eine Zahl, die sich ebenfalls seit Wochen nicht erhöht hat und nach aktuellem Stand auch nicht erhöhen wird. Ihnen wird klar sein, dass sie mit Ihrer aktuellen Wertung bestimmten Branchen das Saisongeschäft genommen haben. Einnahmen, eines Jahres, in einer Zeit, in der alle noch unsicherer werden – und damit auch die Einnahmen der Zukunft auf der Kippe stehen.

Ganze Branchen, vor allem die Gastronomie, die Schausteller, Kultur- und Freizeitangebote – sie alle leiden. Und während so mancher gut wirtschaften konnte, haben viele Betriebe schließen müssen. Und auch den Stärkeren geht es mittlerweile ans Eingemachte. Traditionsgeschäfte, die nun aufgegeben haben, Träume, die einfach zerplatzt sind. Wir wissen, dass Corona eine Gefahr darstellt. Doch die Nebenwirkungen, die durch Ihre Regeln eintreten, sind keine kleinen: Zukunftsängste, Depressionen, Druck, Stress. Was wird aus unserer Gesellschaft? Auch Sie hatten eine schwere Zeit in der Politik – doch es kann nicht sein, dass die Corona-Situation in Niedersachsen nun für sieben Wochen einfriert. Corona macht keine Pause, Sie erinnern sich?

Mein Appell: Bitte bewerten Sie die Lage neu und warten Sie nicht bis zum 31. August! Wir durften keine Pause machen – seien Sie fair und geben Sie uns, den Bürgern, etwas zurück und machen Sie auch eine Pause von Ihrer politischen Sommerpause. Bitte orientieren Sie sich an Bundesländern, die mutig sind! Setzen Sie Feiern aus besonderem Anlass auf 100 - oder gar 150 Personen hoch. Bitte denken Sie daran, wo Sie später mit ihrer Kolleginnen und Kollegen essen gehen wollen, nach einem langen Sitzungsabend – und die Auswahl dann absolut ausgedünnt ist.

Bitte trauen Sie sich, damit aus dem Slogan »Niedersachsen. Klar« nicht »Niedersachsen, nein danke« wird.

Begründung

Ich selbst hätte ursprünglich im April 2020 geheiratet, mit einer größeren Feier auf einem wundervollen Hof in Niedersachsen. Nun ist unsere Feier im August. Doch mir geht es nicht nur um mein Schicksal, sondern um jeden Einzelnen, der gerade kämpfen muss, stärker denn je.

Ich sehe, wie einzelne Betriebe (und damit Menschen! denn es sind immer Menschen die dahinter stehen) leiden, wie sie versuchen, ihre Mitarbeiter und sich über dem Wasser zu halten. Wie Fotografen keine Einnahmen mehr haben, wie Schausteller kreativ werden und hohe Risiken auf sich nehmen, um überhaupt bestehen zu können. Wie Menschen, die vor der Krise einen Millionenkredit für ihren absoluten Lebenstraum auf sich genommen haben, um nun vor einem Trümmerhaufen zu stehen. Eine psychische Belastung, die wohl kaum zu bemessen ist.

Bitte unterzeichnet diese Petition, denn es kann nicht sein, dass hier absolute Ungleichheit herrscht bei den Regelungen der einzelnen Bundesländern – und Länder, in denen die Situation um ein Vielfaches besser sind, mit strengen Auflagen fast bestraft werden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.07.2020
Sammlung endet: 19.07.2020
Region: Niedersachsen
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Hallo liebe Unterstützer, erst einmal vielen herzlichen Dank für eure Stimme bei der Petition "Niedersachsen, mach keine Pause: Corona-Lage neu bewerten".

    Tatsächlich hat unser Anliegen heute einen kleinen großen Erfolg erzielt, nämlich die Antwort von Herrn Becke vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, MS-Lagestab Corona. Herr Becke betont in seiner Antwort-Mail, dass Hochzeiten in Niedersachsen mit mehr als 50 Personen stattfinden dürfen, sobald sie in einer Gastronomischen Umgebung (o.ä.) durchgeführt und die vor Ort geltenden Regeln durchgesetzt werden.

    Zum Beispiel: Sollte ein Saal für 150 Personen coronakonform ausgelegt sein (inklusive der aktuellen Haushalte-Regel mit Angehörigen oder 10-Personen sowie Abstand), darf beispielsweise auch mit 150 Personen gefeiert werden. Diese Info ist in der aktuellen Verordnung absolut nicht ersichtlich geworden, weshalb es umso verwunderlicher ist, dass Herr Becke gewissermaßen selbstredend darauf hinweist.

    Dennoch bin ich unglaublich positiv überrascht, dass wir so rasch eine Antwort auf Augenhöhe und mit Verständnis erhalten haben. Herr Becke hat zudem erklärt, dass eine Petition aktuell wenig bringe (aufgrund des Zeitdrucks), da sie viele Etappen durchgehen müsse, bis etwas entschieden werde, weshalb er nun punktuell geantwortet hat, in den Bereichen, in denen er zumindest jetzt Auskunft geben konnte.

    Ich hänge hier die Antwort an und hoffe, dass sie zumindest bei einigen für Erleichterung, Hoffnung und Freude sorgen kann und sage noch einmal – vielen Dank!

    Herzliche Grüße, Kristina Senning
    ___

    Sehr geehrte Frau Senning,

    wenngleich Sie Ihr Anliegen als Petition bezeichnet haben, sind mir Ihre Ausführungen als Eingabe mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet worden. Eine Petition wird nach der Nds. Verfassung im Landtag bearbeitet. Die Landesregierung nimmt in der Sache Stellung und die Angelegenheit wird dann im Petitionsausschuss des Landtages beraten und anschließend wird dazu eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, die vom Landtag formell abgesegnet wird. Ein solches Verfahren dauert lange und hilft Ihnen jetzt nicht wirklich weiter. Daher sind Ihre Ausführungen dem Lagestab mit der Bitte zugeleitet worden, Ihnen eine Rückmeldung zu geben. Diese muss sich allerdings in Anbetracht des hohen Aufkommens an Zuschriften hier im Lagestab auf die wesentlichsten Aspekte beschränken.

    In Niedersachsen sind die 37 Landkreise und 8 kreisfreien Städte für die Umsetzung, Durchführung und Überwachung der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) zuständig. Daher entscheidet die insoweit zuständige Kommune über den jeweiligen Einzelfall. Die Landesregierung vermag nur allgemein und unverbindlich Auskunft zur Rechtslage zu erteilen. Diese kann von den Entscheidungen der Kommunen abweichen. Die abweichenden Entscheidungen der Kommunen sind dann nicht zu beanstanden, wenn sie nicht offenkundig rechtswidrig sind.

    Nach hiesiger Auffassung gilt grundsätzlich für Hochzeiten die Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen (§ 1 Abs. 5 Nr. 1 VO). Wenn aber in der Gastronomie gefeiert wird, wird diese Feier als Restaurantbesuch (§ 10 VO) angesehen. Das bedeutet, dass je nach den räumlichen Verhältnissen auch mehr als 50 Personen an der Feier teilnehmen können, wenn auch dann noch die Einhaltung der für die Gastronomie geltenden Sicherheits- und Hygieneauflagen gewährleistet ist. Das gilt auch für angemietete Säle, die von einer Gaststättenerlaubnis erfasst werden. Für angemietete Räumlichkeiten, auf die das nicht zutrifft, gilt die 50-Personen-Grenze.

    Feiern in der Wohnung, dem Haus oder dem dazu gehörenden befriedeten Besitztum unterliegen insoweit keinen zahlenmäßigen Beschränkungen, es gilt nur der Appel des § 1 Abs. 1 VO.

    In der heutigen Presse war zu lesen, dass die Landesregierung an einem neuen Stufenplan (Absichtserklärung für weitere Lockerungen) arbeitet, der bis in das nächste Jahr hineinreicht. Hierzu bitte ich die weitere Berichterstattung zu verfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrage

    Thorsten Becke

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    MS-Lagestab Corona

    Postfach 141
    D-30001 Hannover

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