10 Tage Elternbetreuung ab Pflegegrad 3 – gesetzliche Freistellung für Berufstätige

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wir fordern einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 10 bezahlte Freistellungstage pro Jahr für vollzeitbeschäftigte Erwerbstätige, deren Eltern einen Pflegegrad von mindestens 3 haben.
Die Regelung soll sich am Modell der Kinderkrankentage orientieren und eine kurzfristige Freistellung zur Betreuung, Organisation und Begleitung pflegebedürftiger Eltern ermöglichen.

In Deutschland betreuen Millionen vollzeitbeschäftigter Menschen ihre pflegebedürftigen Eltern. Ab Pflegegrad 3 entsteht ein erheblicher organisatorischer und koordinierender Betreuungsaufwand, etwa durch:

  • Arzt- und Kliniktermine
  • Akut- und Krisensituationen
  • Organisation von Pflege, Hilfsmitteln und Therapien
  • Begleitung bei Behörden- und Pflegekassenangelegenheiten

Diese Aufgaben sind zeitlich nicht planbar und lassen sich häufig nicht mit regulärer Erwerbsarbeit vereinbaren.
Während für die Betreuung erkrankter Kinder ein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankentage besteht (§ 45 SGB V), existiert für die Betreuung pflegebedürftiger Eltern keine vergleichbare Regelung. Betroffene sind daher gezwungen, Urlaub zu nehmen, unbezahlte Freistellungen in Anspruch zu nehmen oder ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren – mit erheblichen finanziellen und gesundheitlichen Folgen.
Diese Petition fordert keine Verpflichtung zur aktiven Pflege.
Gefordert wird ausschließlich eine zeitlich begrenzte, gesetzlich geregelte Freistellung zur Bewältigung akuter Betreuungssituationen.
Vorgeschlagene Ausgestaltung:

  • Anspruch auf bis zu 10 bezahlte Freistellungstage pro Kalenderjahr
  • Gültig für vollzeitbeschäftigte Erwerbstätige
  • Voraussetzung: Pflegegrad 3 oder höher eines Elternteils
  • Nachweis durch Pflegegradbescheid
  • Orientierung am bestehenden Modell der Kinderkrankentage
  • Finanzierung über bestehende sozialversicherungsrechtliche Strukturen (z. B. Pflege- oder Krankenversicherung)

Eine solche Regelung:

  • trägt der demografischen Realität Rechnung
  • entlastet pflegende Angehörige nachhaltig
  • verhindert gesundheitliche Überlastung und Erwerbsabbrüche
  • stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Verantwortung
  • sichert Fachkräfte und Erwerbsbiografien
  • reduziert langfristig Folgekosten für Sozial- und Gesundheitssysteme

Die Gleichstellung familiärer Care-Arbeit für Kinder und Eltern ist ein notwendiger Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Sozialstaat.
Pflegebedürftigkeit der Eltern darf kein individuelles Risiko für berufstätige Angehörige sein.
Wir bitten den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, diese gesetzliche Lücke zu schließen.

Begründung

Als vollzeitbeschäftigte Person mit einem anspruchsvollen Job bin ich persönlich betroffen: Beide Eltern sind pflegebedürftig.
Arzttermine, Akutsituationen und die Organisation von Pflege lassen sich kaum planbar mit meiner Arbeit vereinbaren. Derzeit bleibt nur Urlaub, unbezahlte Freistellung oder Reduktion der Arbeitszeit.
Diese Situation betrifft Millionen Erwerbstätige in Deutschland.
Während Kinderkrankentage gesetzlich geregelt sind (§ 45 SGB V), existiert für die Betreuung pflegebedürftiger Eltern keine vergleichbare Lösung. Der demografische Wandel wird diese Problematik weiter verschärfen.
Eine klar begrenzte, gesetzliche Freistellung würde die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Verantwortung realistisch verbessern, Überlastung vorbeugen und Erwerbsbiografien sichern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Karin Hagemann, Düsseldorf
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.02.2026
Sammlung endet: 09.08.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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