Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
"Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen" (§ 2 StVO (4)). Mit "Mofas" sind die klassischen Motorfahrräder gemeint (mit Pedalen und einem Motor), die 25 km/h fahren dürfen, die heutzutage aber kaum noch gebräuchlich sind. Außerdem sind damit auch Motor-Roller gemeint, die nur 25 km/h fahren können.
Dies soll dahin geändert werden, dass auch Motor-Roller, die 45 km/h fahren können, außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen fahren dürfen, sofern sie die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.
Begründung
"25 km/h - Roller" unterscheiden sich von "45 km/h-Rollern" nur in der Höchstgeschwindigkeit. Maße und Form usw. sind identisch und es ist optisch kein Unterschied feststellbar. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum die "45 km/h-Roller" nicht auf dem Radweg fahren dürfen, selbst wenn deren Fahrer sich an die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h halten.
Die geforderte Regeländerung hätte folgende Vorteile:
Für Autos und LKW: Sie hätten auf den Land- und Bundesstraßen freie Fahrt und müssten nicht mit 45 km/h hinter einem Roller herfahren.
Rollerfahrer hätten einen deutlichen Sicherheitsvorteil, da sie auf der Land- und Bundesstraße häufig in gefährliche Situationen kommen, wo sie sehr oft mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt werden.
Die Umwelt hätte den Vorteil, dass der Auto- und LKW-Verkehr auf Land- und Bundesstraßen mit konstanterer Geschwindigkeit fließen könnte und die Vollgas-Benutzung beim Überholen wegfallen würde. Außerdem verbrauchen Roller bei niedrigerer Geschwindigkeit auch weniger Kraftstoff bzw. Strom. Zusätzlich würden vielleicht Autofahrer, die sich nicht trauen mit einem langsamen Roller auf der Land- oder Bundesstraße zu fahren, doch - für ihren täglichen Arbeitsweg - auf einen Roller umsteigen (der im Schnitt viel weniger Kraftstoff braucht als ein Auto).
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